a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Wiefelstede, An der Bäke“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 

 


 

Ratsmitglied Schröder erkundigt sich nach seiner im Bau- Umwelt- und Klimaausschuss gestellte Frage, hinsichtlich der Erschließung und der Beachtung des Erschließungsbeitragsrechtes.. Er fragt konkret, ob die Beteiligten informiert seien.

 

Bürgermeister Pieper erwidert, dass mit dem ursprünglichen Vorhabenträger auf Basis des bisherigen Bebauungsplanes und vorgesehenen Erschließung ein Vorhabendurchführungs- und Erschließungsvertrag abgeschlossen wurde. Diese Situation habe sich aufgrund der geänderten Planung und der bestehenden Eigentumsverhältnisse geändert. Die Betroffenen Eigentümer seien aber im Bilde und hätten sich bereits zu einem Gespräch getroffen

 

Alsdann ergeht zu a und b einstimmig folgender Beschluss: