a)      Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem Antrag zur Einleitung eines Bauleitverfahrens mit dem Ziel der Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage der Bruns-Pflanzen-Export GmbH & Co. KG zu.

b)     Die Verwaltung wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die erforderlichen Bauleitplanungen zu vereinbaren.

c)      Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Voraussetzungen für eine Bauleitplanung unter Einschaltung eines Planungsbüros zu prüfen und einen entsprechenden Planentwurf auszuarbeiten.

 

 


 

Ausschussvorsitzender Nacke berichtet, dass die Anträge der Freiflächen-Photovoltaikanlagen zunächst im Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss vom 21.11.2023 beraten werden sollten, aber man sich auf eine örtliche Begehung der Antragsgebiete verständigt hätte. Diese Ortsbegehungen seien am 18.01.2024 erfolgt.

Zudem weist er darauf hin, dass der Antragsteller nicht Bruns-Pflanzen-Export GmbH & Co. KG, sondern Jan-Dieter Bruns sei.

Er fragt den Ausschuss, ob eine Einführung vor der Beratung gewünscht sei. Diesem Vorschlag wurde nicht nachgegangen.

 

Ausschussmitglied Siemen referiert, dass erneuerbare Energien ein komplexes Thema sind. Nach Beschlussfassung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses im Herbst 2022 wurde sich gegen eine Freiflächen-Photovoltaik-Potentialstudie ausgesprochen und damit 25.000 € eingespart. Aus diesem Grund werden nun allem Antrag einzeln beraten. Bei Durchführung einer Potentialanalyse wären die beantragten Flächen auf Grund hochwertigerer Bodenzahlen ausgeschlossen worden. Die Basis dieser heutigen Beratung sei die Auferlegung der Flächenziele des Gesetzgebers. Er lobt den einstigen Rat, dass dieser mit so viel Weitblick eine 50 ha große Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Fliegerhorst umgesetzt hat. Man habe mit dieser riesigen Anlage bereits als Vorreiter die auferlegten Flächenziele erreicht. Herr Siemen weist explizit darauf hin, dass das Ausbaupotential auf dem Fliegerhorst Gelände längst noch nicht ausgeschöpft sei und schlägt eine zeitnahe Umsetzung vor.

Er berichtet über die geplanten Ausbauziele der Bundesregierung, welche bis 2040 5-fach so viel Strom aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Biomasse, Windkraft) gewonnen werden soll, als verbraucht werden würde. Zusätzlich weist er darauf hin, dass Photovoltaik stark abhängig von den Wetterlagen sei. Herr Siemen erläutert die Voraussetzungen für privilegierte Anlagen, wie entlang der Autobahn- und Eisenbahntrassen sowie von AGRI-Photovoltaikanlagen. Er gibt den Antragstellern den Hinweis, dass landwirtschaftliche Betriebe eine Photovoltaikanlage bis zu einer Maximalfläche von 2,5 ha ohne ein Bauleitverfahren errichten dürfen. Der Wunsch der Fraktion sei aus vorgenannten Gründen, die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten um die Selbstversorgung der Bundesrepublik aufrecht erhalten zu können.

Unter all diesen Gesichtspunkten sei die Entscheidung schwierig.

Die beantragten Flächen von Herrn Bruns seien ehemalige Containerflächen, welche aus Fraktionssicht der CDU wieder zu landwirtschaftlicher Fläche zurückgebaut werden können. Zudem bestehe die Gefahr, dass bei Eigentümer vergleichbarer Flächen bei Zustimmung ebenfalls ihre Flächen umnutzen wollen. Der CDU Fraktion liegen die regionale Landwirtschaft und Lebensmittversorgung am Herzen und man möchte nicht noch mehr landwirtschaftliche Nutzfläche für Photovoltaikflächen opfern. Gerade im Hinblick auf die ohnehin schon schwierige Lage der Landwirte, ist dies nicht zu vertreten.

 

Ausschussmitglied Weden sagt, dass es theoretisch wünschenswert wäre, wenn man diese 13 ha zu landwirtschaftlichem Nutzland zurückbauen würde. Aber er möchte alle Ausschussmitglieder auf die Erklärung von Herrn Bruns beim Ortstermin hinweisen, dass ein Rückbau für Herrn Bruns unwirtschaftlich sei. Man soll den Ausgleich zwischen Ökologie und Ökonomie fokussieren. Hiesige Unternehmen sollen gefördert und nicht behindert werden. Auch wenn man den Umfang des Vorhabens ausklammere, gebe es aus seiner Sicht nur zwei Optionen. Die eine wäre Brachland und die Andere die den Antrag zu unterstützen. Er stimme dem Antrag zu.

Ausschussmitglied Kuck betont, dass es keine wirtschaftliche Möglichkeit gebe, die Fläche Rückzubauen und das Magergras aus ökologischer Sicht nicht für Nachhaltigkeit spreche. Grundsätzlich unterstütze sie den Antrag, verstehe aber den Diskussionsbedarf bei der Größe des Vorhabens.

 

Ausschussmitglied Bruns zweifelt an, dass allen Ausschussmitgliedern der Unterschied zwischen AGRI-Photovoltaik und Freiflächen-Photovoltaik bewusst wäre. Zudem müsse man sich grundsätzliche Fragen stellen, ob man über das vorgegebene Flächenziel hinaus weitere Photovoltaikanlagen wolle und wenn ja in welchem Umfang und ob man dafür landwirtschaftliche Flächen opfern möchte. Zu berücksichtigen sei hierbei, dass bei der Möglichkeit von AGRI-PV-Anlagen reine Investorenprojekte keine Chance hätten, da man im selben Zuge landwirtschaftliche Flächen schützen würde. Zu bedenken sei dabei auch, dass neue Baugebiete zum größten Teil aus landwirtschaftlichen Flächen generiert werden. Das der Fliegerhorst die vorgegebenen Flächenziele erfüllt, sieht er von weiteren Freiflächen-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ab. Er sehe bei der beantragte, ehemalige Containerfläche von Herrn Bruns keine Schwierigkeiten für den Rückbau zur landwirtschaftlichen Nutzfläche. Vor allem vor dem Hintergrund der aktuell nicht ausgereiften Technologien im Bereich der Speicherung und Weiterleitung des erzeugten Stroms, lehne er diesen Antrag ab.

 

Ausschussmitglied Kruse meint, dass man mit dem Fliegerhorst die Flächenziele von 0,53 im Vergleich zu den vorgegebenen 0,47 überdurchschnittlich erfüllt habe. Zudem könne man sich nicht sicher sein, dass auf den privilegierten Flächen an Autobahnen seitens des Landes weitere Photovoltaikanlagen geschaffen werden. Er stimme für eine Grundsatzentscheidung des Rates über den Willen von Bebauung landwirtschaftlicher Flächen mit Photovoltaik. Daher lehne er diesen Antrag ab.

 

Ausschussmitglied Helm verweist auf die Aussage von Herrn Bruns die Containerfläche zu landwirtschaftlicher Nutzung rückzubauen, sei unwirtschaftlich. Er verstehe dieses minimalistische Denken bezüglich des PV-Ausbaues nicht. Weiterhin erklärt er, dass die Gemeinde von der Photovoltaikanlage auf dem Fliegerhorst keine Gewerbesteuer bekäme. Dies könne bei zukünftigen PV-Flächen anders sein. Somit wäre er für mehr Freiflächen Photovoltaikanlagen innerhalb der Gemeinde.

 

Ausschussmitglied Teusner wünscht sich weniger Ablehnung gegenüber erneuerbaren Energien und dem Klimaschutz. Man sehe an den Starkwetterereignissen und der aktuellen Hochwasserkatastrophe und den damit einhergehenden Schäden, dass diesbezüglich noch mehr getan werden müsse. Der Klimaschutz sei für die Gemeinde ein großer Schritt nach vorne. Er sagt weiter, dass es in dieser Beratung lediglich um die Zustimmung zu einem Bauleitverfahren gehe, detaillierter könne man in den nächsten Schritten beraten. Zudem gibt er zu bedenken, dass der Klimaschutz beschlossen wäre und er die Ausrede, man habe seinen gemeindlichen Beitrag schon mit dem Fliegerhorst Projekt abgeleistet, nicht gelten lasse. Herr Teusner plädiert, dass nicht nur die niedersächsischen Gemeinden zusammenhalten müssen, sondern bundesweit, denn nur so könne man ausbauschwache Kommunen und Gemeinden abfangen.

 

Ausschussmitglied Eilers ergänzt die Ausführung von Herrn Siemen, dass die Projektierer lediglich hinter den landwirtschaftlichen Nutzflächen her seien, da versiegelte Flächen und Dächer aus Projektierer Sicht wirtschaftlich seien. Man müsse erst die vorhandenen, ungenutzten Potentiale innerhalb der Gemeinde ausschöpfen. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sollten als letztes Mittel zur Wahl für Stromerzeugung betrachtet werden. Herr Eilers wünscht sich für die beantragten Flächen von Herrn Bruns den Rückbau zur landwirtschaftlichen Nutzung. Aus diesem Grund lehnt er den Antrag ab.

 

 Es gibt keine weiteren Fragen und Anregungen.

 

Der folgende Beschluss wird bei 5 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen abgelehnt: