Betreff
Hauswirtschaftliche Kräfte in den Kindergärten
Vorlage
B/0045/2014
Aktenzeichen
FB II Schm/Mei
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Aufstellung über den Arbeitskräftebedarf in den Kindertagesstätten der Gemeinde zur Kenntnis und ist damit einverstanden ab dem 01.03.2014 die Hauswirtschaftsstunden in der Kindertagesstätte Metjendorf um 15,95 Stunden wöchentlich anzuheben.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

1.        Um den Kindergarten- u. Krippenbetrieb sicherzustellen ist es erforderlich, dass in den Einrichtungen ausreichendes Personal für Raumpflege und Küche vorhanden ist. Bishe­rige Praxis ist es, und dem liegt eine Richtlinie des Oberkirchenrates aus den neunziger Jahren zugrunde, dass für

 

-          Raumpflege

eine zu reinigende Bodenfläche von bis zu 120 qm je Stunde und Betreuungstag zugrunde gelegt wird. Für Fensterreinigung kommen 6 x jährlich bis zu 10 qm/Std. hinzu.

 

-          Küchenhilfen

unterschiedlich, ob das Essen selbst zubereitet oder angeliefert wird, je nah Essensauf­kommen pauschal Arbeitsstunden bewilligt werden. Bei einer Selbstzubereitung müs­sen mindestens 60 Essensteilnehmer am Tag ihr Essen einnehmen, dann werden 28 Wochenstunden berücksichtigt. Dieses wird seit mehreren Jahren in Heidkamp prakti­ziert, obwohl dort aktuell nur 51 Kinder das Mittagessen einnehmen, was allerdings über die Jahre hin immer akzeptiert wurde.

In den übrigen Kindergärten wird das Essen angeliefert und es werden Wirtschafts­kräfte wie folgt vorgesehen:

 

- bis 40 Essen =          5,00 Std. wöchentlich

- bis 60 Essen =          6,00 Std. wöchentlich

- bis 80 Essen =          7,00 Std. wöchentlich

 

Es kommt hinzu, dass in der Berechnung der Arbeitszeit für das Raumpersonal ein Stundenanteil für hauswirtschaftliche Arbeiten (Abwaschen von Geschirr etc.) enthal­ten ist, so dass sich der Stundenanteil für die Küchenhilfe auf die Essensausgabe und Portionierung beschränkt.

 

2.        In den letzten Jahren wird seitens der Kindergartenträger immer mehr geklagt, dass die Arbeitszeit bei den Hauswirtschaftskräften nicht ausreicht. In erster Linie wird als Begründung angeführt, dass bei Erstellung der Richtlinie

 

-       sich die Betreuungszeit in den Kitas noch auf die Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr beschränkte

-                                es so gut wie keine Krippen- u. Ganztagsgruppen gab

-                                und die Zahl der Essensteilnehmer rapide gestiegen ist.

 

In der Tat hat sich das Bild in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Es nehmen mitt­lerweile

 

-                    in Krippen und Kindergärten      261 Kinder

-                    und im Hort                                               38 Kinder

an der regelmäßigen Mittagsverpflegung teil.

 

Dabei ergeben sich folgende Arbeitsschwerpunkte am Beispiel der Kindertagesstätte Metjen­dorf:

-          Frühstück in den Gruppen

-       30 Krippenkinder

-       75 Kindergartenkinder

-       Ein- u. Ausräumen des Frühstücksgeschirrs von 105 Kindern in die Spülmaschine. Das entspricht vier Spülmaschinendurchgänge.

-          Mittagsgeschirr

-       55 Essenskinder

-       Essen annehmen, kontrollieren, portionieren

-       Geschirrausgabe, zurücknehmen und in die Geschirrspülmaschine ein- u. ausräu­men (sechs Spülmaschinendurchgänge)

-          Schmutzwäsche

-       Handtücher Kiga-Kinder

-       Lätzchen Krippenkinder

-       Waschlappen/Geschirrhandtücher/Wischmops

-       vier Waschmaschinendurchgänge

-       drei Wäschetrockner

-          Reinigungskräfte

-       Hier wird beklagt, dass der Reinigungsaufwand in den Krippen höher ist als in den Kindergärten. Hauptursache dafür ist, dass insbesondere Krippenkinder sich viel mehr auf dem Fußboden aufhalten und durch schmutzige Finger etc. viel mehr Spu­ren auf Gussboden, Tische/Stühle und Fenster hinterlassen.

 

3.    Seitens der Verwaltung wurde deshalb nach einer Lösung gesucht wie diesem Problem beizukommen ist. Sich auf die neue Richtlinie des Oberkirchenrates zurückzuziehen ging nicht, weil sie zum Teil durch die genommene Entwicklung überholt ist.

 

Ferner wurde festgestellt, dass es im Laufe der letzten Jahre in einzelnen Kitas bereits unterschiedliche Entwicklungen gegeben hat. Es sollte deswegen angestrebt werden die Kitas in der Gemeinde entsprechend ihrer Kinderzahl und zu reinigenden Fläche gleich zu behandeln.

 

In mehreren Gesprächsrunden gerade mit Vertretern des Vereins für Kinder, der Kirchen­gemeinde Ofen und dem Wiefelsteder Kindertreff werden zur Problemlösung folgende Eckdaten vorgeschlagen:

 

 

Bodenreinigung

-          Kindergarten: 120 qm/Std.

-          Krippe: 90 qm/ Std.

 

Küchenzeiten

-                        Übernahme Regelung Stadt Oldenburg

-                        bis 25 Essenskinder                     10 Wochenstunden

-                        bis 50 Essenskinder                     15 Wochenstunden

-                        bis 75 Essenskinder                     20 Wochenstunden

-                        über 75 Essenskinder                   25 Wochenstunden

 

-                        Vormittags- und Nachmittagsdienste

Da vormittags ein Frühstück und nachmittags noch Getränke etc. gereicht werden, wurde angedacht pro Gruppe noch eine Viertelstunde Küchendienst zu gewähren.

 

4.    Anhand nachfolgender Aufstellung wird vorgeschlagen in den Kitas der Gemeinde die Reinigungs- u. Küchendienste stundenmäßig zu besetzen. Hierbei werden die Besonder­heiten bei der Bodenreinigung und den Küchenzeiten berücksichtigt. Dabei unberücksich­tigt bleiben die Frühstücks- u. Nachmittagszeiten. Hierauf hat die Stadt Oldenburg auch verzichtet.

 

Wie auf dem Plan ersichtlich sind die bislang in den Haushalten dafür veranschlagten Stunden weitestgehend ausreichend. Einzig im Kindergarten u. in der Krippe Metjendorf reicht die Stundenzahl nicht aus. Hier müsste aufgestockt werden. In Heidkamp dürfte dieses zum neuen Kindergartenjahr anstehen wenn eine größere zu reinigende Fläche und eine erhöhte Anzahl an Kindern hinzukommt.

 


Anlagen:

 

-       Aufstellung

-       Antrag Kirchengemeinde Ofen v. 23.01.2014