Betreff
Berichterstattung zur Inklusion in den Schulen
Vorlage
B/0096/2014
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt sich der Sammelklage des NSGB anzuschließen.


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Das hat der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen. Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen.

Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. In den Schulen der Gemeinde Wiefelstede wurde die Inklusion bereits zum Schuljahr 2012/2013 betrieben.

 

Folgende Förderschwerpunkte und somit sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf sind aus heutiger Sicht denkbar:

o Emotionale und Soziale Entwicklung

o Geistige Entwicklung (GE)

o Hören

o Körperliche und Motorische Entwicklung (KME)

o Lernen

o Sehen

o Sprache

 

Zwischen dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) und dem Niedersächsischen Städtetag (NST) – Arbeitsgemeinschaft Inklusion - haben eine Reihe von Gesprächen mit dem Niedersächsischen Kultusministerium (MK) zum Konnexitätsanspruch (Kostenausgleich) stattgefunden. Die Vertreter des Niedersächsischen Kultusministeriums gingen am 26.11.2013 davon aus, dass die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird und erkennen den Anspruch auf Kostenausgleich wegen der Einführung der Inklusion grundsätzlich an.

 

In der am 05.02.2014 vom NSGB stattgefundenen Umfrage zur Kostenermittlung der Investitionskosten für die inklusive Beschulung nach Förderschwerpunkten wurde eine vorläufige Kostenprognose durch die Verwaltung abgegeben. Hiernach wurden Kosten im Hygienebereich zur Herstellung der Barrierefreiheit aufgezeigt und Kosten für die voraussichtliche Einrichtung eines bzw. zweier Fahrstühle ermittelt. Ebenfalls wurden Kosten für die Umgestaltung zu Mehrzweckräumen, optische und taktile Leitsysteme (Schwerpunkt Hören und Sehen), Kosten für neue Lehrmittel (z. B. besondere Monitore für den Schwerpunkt Sehen), Kosten für die zusätzliche Schaffung von Klassen-/Mehrzweck-/Fachräume und Pflegeräume (Schwerpunkte GE und KME) dargestellt. Die mit der Umfrage ermittelten Kosten wurden mit Pauschalsätzen (z. B. Kostenansatz für die Herstellung eines Fahrstuhls 100.000 €) beantwortet.

 

Nunmehr teilte die Kultusministerin mit Schreiben vom 01.04.2014 dem NSGB mit, dass eine Prüfung der inklusionsbedingten Kosten erfolge. Dennoch ist die Kultusministerin in einigen Punkten anderer Auffassung als die Arbeitsgemeinschaft – Inklusion -  der kommunalen Spitzenverbände. Dies betrifft vor allem die gestiegenen Kosten für Integrationshelferinnen und-helfer, die nach Ansicht des NSGB und auch nach Ansicht der Verwaltung konnexitätsbedingt vom Land zu übernehmen sind. 

 

Bis zum 31.07.2014 ist eine gesetzliche Regelung in das Schulgesetz einzufügen, wonach für die zusätzlichen Aufwendungen der Kommunen im Zusammenhang mit der Inklusion grundsätzlich ein entsprechender Kostenausgleich vorgeschrieben wird, andernfalls besteht für die Kommunen keine rechtliche Sicherheit, diese zusätzlichen Aufwendungen/Investitionen erstattet zu bekommen. Auch die stark anwachsenden Kosten für Sozial- und Jugendhilfeträger für eine Schulbegleitung will das Land Niedersachsen nicht finanzieren. Im Ergebnis bedeutet dies, dass es notwendig sein wird, eine Klage gegen das Land Niedersachsen zu erheben. Derzeit besteht lediglich eine politische Absichtserklärung, dass zum 01.08.2015 eine entsprechende gesetzliche Regelung für die (Investions-) Kosten der Schulträger eingeführt werden soll.

 

Der NSGB bittet nunmehr seine Mitglieder, im Rahmen einer Sammelklage gegen das Land Niedersachsen, wegen fehlender Konnexitätsregelung bei Einführung der Inklusion in den Schulen, vorzugehen. Hierbei sind insbesondere die Kommunen mit einer starken finanziellen Betroffenheit angesprochen (also größere Städte). Der Ausgang der angedachten Sammelklage bleibt somit abzuwarten.

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Der Gemeindeelternrat (GER) hat sich im Rahmen eines Fragenkatalogs ebenfalls mit dem Thema „Inklusion“ auseinandergesetzt. Alle dort gestellten Fragen wurden gemeinsam in einer Besprechung mit den Schulleitungen der Schulen der Gemeinde Wiefelstede, den Mitgliedern des GER, dem Vorsitzenden des Schulausschusses, dem Schulleiter der Förderschule „Am Voßbarg“ am 22.01.2014 eingehend erörtert und beantwortet. In nächster Zeit finden zudem Elternabende durch den GER zum Thema „Inklusion“ in den Schulen statt, um die gestellten Fragen aus der Elternschaft zu beantworten. Der Gemeindeelternrat hat den Fragenkatalog und deren Beantwortung inhaltlich zusammengefasst. Die Aufstellung liegt als Anlage der Beratungsvorlage bei.

 

 

 

 

In der Grundschule Wiefelstede werden derzeit 10 Schüler/-innen, in der Grundschule Metjendorf 3 Schüler/-innen und in der Oberschule Wiefelstede 2 Schüler/-innen mit einem festgestelltem Förderbedarf (inklusiv) beschult.

 

Grundschule Wiefelstede

 

Klasse 2: 2 * GE

                2 * Lernen

                1 * ESE und Lernen

 

Klasse 1: 1 * GE (Autist), wird vermutlich umgewidmet auf ESE  

                1 * Lernen

                2 * ESE

                1 * Sehen

 

Vorschau Einschulung September 2014:

                3 * Lernen

                1 * ESE und Lernen

                1 * Sprache (und Lernen und evtl. Hören)

 

Vorschau Einschulung 2015: bisher bekannt 1 * Hören

 

Grundschule Metjendorf

 

- jetzige 1. Klassen: 0 Schüler/-in

              2. Klassen: 1Schüler/-in Hören

                                 1 Schüler/-in Lernen

                                 1 Schüler/-in Asperger Syndrom

 

Präventiv wird mit den Schüler/-innen gearbeitet:

1.      Klassen: 3 Kinder Lernen, 4 Kinder ESE, 1 Kind Motorik

2.      Klassen: 6 Kinder ESE, 5 Kinder Lernen

 

Vorschau Einschulung September 2014:

               1 * Hören

               1 * ESE

 

Präventiv: Es gibt einige Schüler/-innen im Bereich Lernen und ESE.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberschule Wiefelstede

 

Klasse 6: 1 * Lernen

Klasse 8: 1 * Hören

 

Zwei weitere Schüler/-innen aus Klasse 8 mit jeweils einem Integrationshelfer, der vom Landkreis bezahlt wird.

 

Außerdem liegen der Landesschulbehörde aktuell vier Anträge auf Feststellung Förderbedarf für den 5. Jahrgang zur Entscheidung vor, zweimal Förderbedarf "Lernen" und zweimal Förderbedarf "Emotional-soziale Entwicklung (ESE)".

 

Das Thema „Inklusion“ wird in den nächsten Jahren einen großen Stellenwert in unserer schulischen Planung und den pädagogischen Konzepten einnehmen und zu weiterem Gesprächsbedarf in den Schulen und den Gremien der Gemeinde führen.

 

 

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Finanzierung:

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Anlagen: