Betreff
Weiterführung des Mehrgenerationenhaus CASA nach Ablauf des Förderzeitraums 2015
Vorlage
B/0143/2014
Aktenzeichen
FB II-31 Le/Mei
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Weiterführung des CASAs ab 01.01.2015 als Mehrgenerationenhaus zu. Im Haushalt 2015 sollen vorsorglich 16.000,00 Euro für die Aufrechterhaltung des jetzigen Angebotes eingeplant werden.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Das Mehrgenerationenhaus CASA wurde von Januar 2012 bis Dezember 2014 in das Förder­projekt „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“ aufgenommen. In diesem Förderpro­gramm wurden alle knapp 500 Mehrgenerationenhäuser in Deutschland mit 40.000,00 Euro jährlich gefördert.

 

Durch den Betrieb des CASAs als Mehrgenerationenhaus konnte ein vielseitiges und umfas­sendes Programm und Angebot für alle Generationen initiiert und aufgestellt werden, welches von den Bürgern Wiefelstedes sehr gut angenommen wurde. (s. hierzu 1. Jahresbericht des MGH CASA, Anlage letzte Sozialausschuss-Sitzung)

 

Dieses Förderprogramm wird ab 2015 nicht in dieser Form weitergeführt werden und somit ergibt sich die Notwendigkeit, für den Fortbestand des Mehrgenerationenhauses finanzielle Entscheidungen herbei zu führen.

 

Das jetzige Programm des Familienministeriums sieht jährlich folgende Förderung vor:

 

ESF-Mittel                               20.000,00 €

Bund                                        10.000,00 €

Land                                           5.000,00 €

Gemeinde                                   5.000,00 €

 

          Gesamtförderung                   40.000,00 €

 

 

 

 

 

 

Die Fördermittel wurden wie folgt verwendet:

 

            Personalkosten                       20.000,00 €     (6,5 Wochenstunden Tebben,

                                                                                              7,5 Wochenstunden Lemp)

            AFA                                         4.200,00 €

            Honorare                                12.700,00 €

            Heizung/Strom                         2.000,00 €

            Telefon/Internet/Büro                          1.100,00 €

 

            Gesamtmittel MGH              40.000,00 €

 

Der o.g. Förderbetrag der Gemeinde wird durch die Gebäude- und Einrichtungsabschreibung ohne Geldfluss erbracht sowie durch die fixen Kosten, die sowieso für den Betrieb des ehe­maligen Jugend- und Begegnungshauses zu tragen sind.

 

Bei der Verwendung der Fördermittel sind Personalkosten (5 Wochenstunden) enthalten, die auch vor 2012 schon für die Gemeinde anfielen, sowie Unterhaltungs- und Betriebskosten des Hauses, die auch ohne den Betrieb als Mehrgenerationenhaus entstehen.
Das gleiche gilt anteilig für die Honorarkosten. So werden die Sonntagsöffnungszeiten über die Mehrgenerationenhaus-Förderung finanziert.

 

Das bedeutet, dass das Haushaltsvolumen des CASA als Mehrgenerationenhaus nur um 21.100,00 Euro aufgestockt werden musste, trotz des „Förderprojektes von 40.000,00 Euro“.

Fallen nun ab 2015 alle externen Förderungen weg, so beträgt das Finanzloch für eine Weiter­führung des Mehrgenerationenhauses in der jetzigen Angebotsstruktur noch 21.100,00 Euro.

 

Aus diesen Mitteln wurden bislang finanziert:

 

  2.800,00 Euro                      Bundesfreiwilligendienststelle

  7.000,00 Euro                      Honorarkosten (Freitagstreff, Eltern-Kind-Spielkreis mit                                                   Sprachförderung, Mittagessengruppe, Kunstgruppe)

11.200,00 Euro                      Personalkosten (2,5 W.-Stunden Lemp, 6,5 W.-Stunden Tebben)

 

Für die Aufrechterhaltung der bisherigen Angebotsstruktur im Mehrgenerationenhaus ist es notwendig, diese Mittel auch nach Ablauf des jetzigen Förderzeitraums sicher zu stellen. Die genannten Gruppen, die durch Honorarkräfte geleitet werden, sind sehr gut besucht und wesentliche Bausteine im Gesamt-Programm. Die Bundesfreiwilligenstelle wird vor allem als 2. Betreuungskraft im Jugendbereich, während der Kinderferienbetreuung und in der Frei­tagsnachmittags-Betreuung der Grundschulkinder sowie im Senioren-Angebot benötigt.

 

Die hauptamtlichen Personalstunden sind für die Planung und Koordination des Betriebes, Beantragung und Inanspruchnahme weiterer Fördergelder von Land und Bund, die Initiierung ehrenamtlicher Angebote sowie für das aktive Programmangebot unerlässlich.

 

Das Land Niedersachsen hat für den Weiterbestand der Mehrgenerationenhäuser bereits eine Förderrichtlinie verabschiedet, die eine Weiterförderung von 5.000,00 Euro jährlich ermög­licht. Es erscheint für das MGH CASA wahrscheinlich, dass diese Förderung eingeplant wer­den kann.

 

Eine weitere Förderung aus ESF-Mitteln ist ausgeschlossen, jedoch ist eine Förderung der Mehrgenerationenhäuser aus Bundesmitteln zu erwarten. Im Koalitionsvertrag wurde be­schlossen: „Das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationenhäuser werden wir weiterentwi­ckeln und deren Finanzierung verstetigen. …“

 

Auf dem letzten Länder- und Moderationstref­fen der MGHs in Bremen wurde vermittelt, dass in Berlin bereits an einer „Übergangs-Richt­linie“ vor der endgültigen Verstetigung der Finanzierung gearbeitet wird. Es wird vermutet, dass das Familienministerium die MGHs weiterhin mit einer Summe von maximal 10.000,00 Euro jährlich fördert.


Für eine konkrete Haushaltsplanung 2015 in Wiefelstede ist das jedoch zu vage und es kann nur mit den Landesfördermitteln in Höhe von 5.000,00 Euro gerechnet werden.

 

Insofern ist für 2015 zunächst mit einem Fehlbetrag von ca.16.000,00 Euro zu rechnen, des­sen Finanzierung notwendig ist, wenn die Angebotsstruktur des Mehrgenerationenhauses weiter erhalten bleiben soll.

 

     


Finanzierung:

 

Die Kosten in Höhe von 16.000,00 Euro müssen als Absicherung wichtiger Bausteine der auslaufenden Förderung als Personal- und Honorarkosten und Aufwandsentschädigung für den Bundesfreiwilligendienst für die Weiterführung des CASA als Mehrgenerationenhaus in den Haushalt 2015 eingeplant werden.