Betreff
Errichtung einer Abluftanlage für die Abwasserreinigungsanlage in Wiefelstede
Vorlage
B/0155/2014
Aktenzeichen
III-0
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Errichtung der Abluftanlage für die ARA Wiefelstede (1. Bauabschnitt) in einer Kostenhöhe von rd. 798.000,00 € (netto) durch die EWE zu. Aufgrund von gleichzeitigen Unterhaltungsarbeiten in Höhe von 75.000,00 € und eines Investitionszuschusses von EWE wegen Wegfall des Ersatzes des Exodor in Höhe von rd. 40.000,00 € werden rd. 683.000,00 € entgeltpflichtig wirksam.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung am 02.12.2013 beschlossen, die EWE mit den notwendigen Planungen zur Feststellung der Investitionskosten zu beauftragen und einen Zeitplan/Kostenplan mit Darstellung der Gebührenentwicklung bis zum Frühjahr 2014 vorzulegen. Danach sollte darüber beraten werden, wann die Maßnahmen zur Geruchsminimierung/Einhaltung der Grenzwerte umgesetzt werden. Die notwendigen Planungen der EWE konnten nicht bis zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.03.2014 abgebschlossen werden. Im Gemeinderat am 24.03.2014 wurde darüber informiert, dass die weitere Beratung im Fachausschuss erst im Juni stattfinden wird.

 

Zwischenzeitlich wurden die Planungen konkretisiert und den Anforderungen des Geruchsgutachtens angepasst. Gegenüber der ursprünglichen Planung müssen die technischen Einrichtungen lagemäßig getrennt werden, d. h. es sind 2 Standorte auf dem Kläranlagengelände erforderlich. Die Begründung hierfür und die dadurch entstehenden Kostensteigerungen (jetzt rd. 798.000,00 € netto für den 1. Bauabschnitt)werden von der EWE in der Sitzung vorgetragen.

 

Die EWE WASSER GmbH übernimmt von dem Aufwand des 1. Bauabschnittes Kosten für Sanierungsmaßnahmen in der Höhe von ca. 75.000,00 €. Dadurch verringert sich der entgeltwirksame Umfang dieser Investition auf 723.000,00 € netto. Zudem werden Zahlungen der Gemeinde für die entfallende Exodor-Anlage in der Höhe von 40.000,00 € der Gemeinde als Investitionszuschuss für die neue Abluftbehandlung gutgeschrieben. Die Erhöhung der Gebühr je m³ für den 1. Bauabschnitt beträgt nach Angaben der EWE WASSER GmbH voraussichtlich ca. 0,16 €/m³.

 

Die Maßnahmebeschreibung inkl. Kostenaufstellung und die Berechnung der Gebührenanhebung werden nachgereicht, da hier noch eine nochmalige Überprüfung durch das Ingenieurbüro Frilling erfolgt.

 


Ob der 2. und 3. Bauabschnitt noch erforderlich werden, sollte durch ein erneutes Gutachten nach Inbetriebnahme des 1. Bauabschnittes (voraussichtlich in 2016) festgestellt werden. Die Gemeinde und EWE sind zuversichtlich, dass diese Bauabschnitte nicht mehr erforderlich sein werden.

 

Zu diesem TOP werden Herr Benz und Herr Ritter von der EWE WASSER GmbH hinzugeladen.

 


Finanzierung:

 

Die Maßnahme wird gemäß Vertrag von EWE durchgeführt und finanziert. Das von der Gemeinde zu zahlende Entgelt wird gemäß Vertrag angepasst (Im Folgejahr).

     


Anlagen: