Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss stimmt der
Errichtung der Abluftanlage für die ARA Wiefelstede (1. Bauabschnitt) in einer
Kostenhöhe von rd. 798.000,00 € (netto) durch die EWE zu. Aufgrund von
gleichzeitigen Unterhaltungsarbeiten in Höhe von 75.000,00 € und eines
Investitionszuschusses von EWE wegen Wegfall des Ersatzes des Exodor in Höhe
von rd. 40.000,00 € werden rd. 683.000,00 € entgeltpflichtig wirksam.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung am 02.12.2013 beschlossen, die EWE mit
den notwendigen Planungen zur Feststellung der Investitionskosten zu
beauftragen und einen Zeitplan/Kostenplan mit Darstellung der
Gebührenentwicklung bis zum Frühjahr 2014 vorzulegen. Danach sollte darüber
beraten werden, wann die Maßnahmen zur Geruchsminimierung/Einhaltung der
Grenzwerte umgesetzt werden. Die notwendigen Planungen der EWE konnten nicht
bis zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.03.2014 abgebschlossen
werden. Im Gemeinderat am 24.03.2014 wurde darüber informiert, dass die weitere
Beratung im Fachausschuss erst im Juni stattfinden wird.
Zwischenzeitlich
wurden die Planungen konkretisiert und den Anforderungen des Geruchsgutachtens
angepasst. Gegenüber der ursprünglichen Planung müssen die technischen
Einrichtungen lagemäßig getrennt werden, d. h. es sind 2 Standorte auf dem
Kläranlagengelände erforderlich. Die Begründung hierfür und die dadurch
entstehenden Kostensteigerungen (jetzt rd. 798.000,00 € netto für den 1.
Bauabschnitt)werden von der EWE in der Sitzung vorgetragen.
Die
EWE WASSER GmbH übernimmt von dem Aufwand des 1. Bauabschnittes Kosten für
Sanierungsmaßnahmen in der Höhe von ca. 75.000,00 €. Dadurch verringert sich
der entgeltwirksame Umfang dieser Investition auf 723.000,00 € netto. Zudem
werden Zahlungen der Gemeinde für die entfallende Exodor-Anlage in der Höhe von
40.000,00 € der Gemeinde als Investitionszuschuss für die neue Abluftbehandlung
gutgeschrieben. Die Erhöhung der Gebühr je m³ für den 1. Bauabschnitt beträgt
nach Angaben der EWE WASSER GmbH voraussichtlich ca. 0,16 €/m³.
Die
Maßnahmebeschreibung inkl. Kostenaufstellung und die Berechnung der
Gebührenanhebung werden nachgereicht, da hier noch eine nochmalige Überprüfung
durch das Ingenieurbüro Frilling erfolgt.
Ob
der 2. und 3. Bauabschnitt noch erforderlich werden, sollte durch ein erneutes
Gutachten nach Inbetriebnahme des 1. Bauabschnittes (voraussichtlich in 2016)
festgestellt werden. Die Gemeinde und EWE sind zuversichtlich, dass diese
Bauabschnitte nicht mehr erforderlich sein werden.
Zu
diesem TOP werden Herr Benz und Herr Ritter von der EWE WASSER GmbH
hinzugeladen.
Finanzierung:
Die
Maßnahme wird gemäß Vertrag von EWE durchgeführt und finanziert. Das von der
Gemeinde zu zahlende Entgelt wird gemäß Vertrag angepasst (Im Folgejahr).
Anlagen: