Betreff
Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen,
hier: Eventuelle Beteiligung am Kompensationsflächenpool Horstbüsche in Gristede
Vorlage
B/0160/2014
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt einer finanziellen Beteiligung am Kompensationsflächenpool Horstbüsche der Niedersächsischen Landesforsten grundsätzlich zu.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, den Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen auszugleichen. In der Vergangenheit hat es sich bewährt, durch die frühzeitige Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen so genannte Ökokonten zu bilden, auf die bei konkreten Bauleitplanverfahren schnell und flexibel zurückgegriffen werden kann. Das Guthaben auf den vorhandenen Ökokonten ist nahezu ausgeschöpft. Es steht nur noch ein geringer Überschuss an Werteinheiten zur Verfügung:

 

Ökokonto Neuenkruge:           1.186,5 WE (0,45 €/WE, 1999/2000)

Ökokonto Hülsbäke:              10.649,0 WE (1,50 €/WE, 2009)

Ökokonto Ofener Bäke:        18.658,0 WE (ca. 2,80 €/WE, 2014)

 

Die Guthaben der Ökokonten Neuenkruge und Hülsbäke sind verwaltungsseitig für die Entwicklung von Wohnbauflächen reserviert worden.

 

Eine Anfrage bei den Wasserverbänden hat ergeben, dass zurzeit keine konkreten Projekte geplant (Ammerländer Wasseracht) bzw. die aktuellen Projekte bereits finanziert sind (Entwässerungsverband Jade). Die Haaren Wasseracht führt bekanntermaßen zurzeit die Renaturierung der Ofener Bäke durch.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollten bei Ausgleichsmaßnahmen nur ausnahmsweise landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen werden (z. B. durch Extensivierung bisher intensiv genutzter Flächen). Als Alternative bietet sich möglicherweise eine Zusammenarbeit mit den Niedersächsischen Landesforsten an. Das Forstamt Neuenburg plant zurzeit als Vorhabenträger, die Horstbüsche in Gristede über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren in mehreren Schritten aufzuwerten (s. Anlage). Möglich wäre eine Beteiligung der Gemeinde an dieser Maßnahme durch den Erwerb von Werteinheiten.


 

Laut Mitteilung des Forstamtes Neuenburg ist mit einem Pauschalpreis in Höhe von 3,45 €/WE zu kalkulieren. Zum Vergleich: Der Gemeinde liegt ein unverbindliches Angebot über den Erwerb einer überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche vor. Nach einer ersten Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland als Unterer Naturschutzbehörde und einer vorsichtigen Schätzungen würden die reinen Grunderwerbskosten pro Werteinheit hier bei
ca. 2,74 €. Hinzuzurechnen wären noch die Planungs- und Herstellungskosten für die Ausgleichsmaßnahmen (
Extensivierung des Grünlandes, Ergänzung der Obstwiese, Instandsetzung der Wallhecke und des Schutzstreifens, Anlage einer Blänke und die Umwandlung einer Nadelwald- zu einer Laubwaldfläche).

 

Durch eine Beteiligung am Kompensationsflächenpool Horstbüsche könnte eine Verbesserung der Natur und Landschaft innerhalb des Gemeindegebietes und damit in einem räumlichem Zusammenhang erreicht werden.

 

Herr Tido Bent, Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Neuenburg, Geschäftsbereich Naturdienstleistungen, wird zu diesem TOP hinzugeladen, um das Projekt vorzustellen.

 


Finanzierung:

 

Für eine Beteiligung am Kompensationsflächenpool Horstbüsche stehen aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

     


Anlage: