hier: a) Änderungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten
Planentwurf zu und beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74
"Wiefelstede, Hörne" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Verwaltungsausschuss hat
in seiner Sitzung am 17.03.2014 beschlossen, das in der Anlage gekennzeichnete
Flurstück an das Autohaus Joh. Klarmann GmbH bzw. an
Herrn Andre Klarmann zu veräußern (siehe Vorgang B/00692014). Herr Klarmann
beabsichtigt, auf dem Grundstück eine Lagerhalle zu errichten und einen Lager-
bzw.
Kfz-Abstellplatz anzulegen. Hierzu ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen erforderlich. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB kommt nach
Rücksprache mit dem Landkreis Ammerland nicht in Betracht, da hierdurch insbesondere die Grundzüge der Planung
berührt werden würden.
Da es sich auch nach Ansicht des Landkreises Ammerland um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann für dieses Bauleitplanverfahren das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden. Dieses Verfahren beinhaltet im Gegensatz zum Normalverfahren die Möglichkeit nur eines Verfahrensschrittes zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Angesichts einer voraussichtlich nur geringfügigen Betroffenheit wesentlicher öffentlicher und/oder privater Belange sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 "Wiefelstede, Hörne" wird in der Sitzung vorgestellt.
Herr Scheidt, Ingenieurgemeinschaft Majcher, Scheidt und Partner, wird zu diesem TOP hinzugeladen.
Finanzierung:
Entsprechende
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan für das Jahr 2014 zur Verfügung. Die
Kosten der Ortsplanung werden über den Grundstückskaufpreis refinanziert.
Anlagen: