hier: Entscheidung über den Umfang des Förderantrages
Vorschlag /
Empfehlung:
(siehe
Beratungsergebnis)
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In der Sitzung des Straßen- und Verkehrausschusses vom
11.03.2014 und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 17.03 2014 wurde
darüber beraten, wie mit dem Antrag der Anlieger bzw. der nunmehr vorliegenden
Stellungnahme des Landkreises Ammerland umzugehen sei. Die Verwaltung wurde
beauftragt verschiedene Planvarianten mit entsprechenden Kosten zu ermitteln.
Die Baukosten der Variante
I (2 Haltestellen als Busbucht mit Buswartehäuser mit Glas und
Fahrradbügel) einschl. Planungskosten und dem vorgeschriebenen Sicherheitsaudit
belaufen sich auf rd. 80.000,00 €.
Die Baukosten der Variante
II (2 Haltestellen an freier Strecke mit Buswartehäuser mit Glas und
Fahrradbügel) einschl. Planungskosten und dem vorgeschriebenen Sicherheitsaudit
belaufen sich auf rd. 47.000,00 €.
Seitens des Fachdienstes Straßen Wege Plätze ist
erneut beim ZVBN angefragt worden, in wie weit mit einer Bezuschussung zu
rechnen ist. Festzuhalten ist, dass mit einer Förderung in Höhe von 75 % der
Bausumme und mit max. 3.000,00 € der Planungskosten zu rechnen ist.
Das bedeute, dass der Haushalt bei Ausführung der Variante I mit 20.000,00 € und bei Variante
II mit 12.000,00 € belastet wird.
Im Haushaltsjahr 2015 kann diese Baumaßnahme nicht
durchgeführt werden, da der Förderantrag bis zum Mai des Vorjahres gestellt
werden muss. Es kann erst im Haushaltsjahr 2016 mit der Maßnahme begonnen
werden.
Finanzierung:
Für
den Finanzhaushalt 2016 werden 80.000,00 € bei
Kostenstelle: 30400 Kostenträger: 547201
eingeplant.
Wartehäuschen 15.470,00 € Abschreibung bei 25 Jahre 618,00 €
Haltestelle
einschl. Planung 62.130,00 € Abschreibung bei 25 Jahre 2.485,00 €
Anlagen: