hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschluss beschließt die Sanierung der Straßen Langenfurth und Mitteldamm mit einem
Kostenvolumen von rund 234.000,00 €.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Nach erfolgter Bestandsaufnahme der
sanierungsbedürftigen Gemeindestraßen wurden vom Fachdienst Straßen, Wege,
Plätze die beigefügten Prioritätenlisten überarbeitet. (Anlagen 1 u. 2).
Laut Auskunft der Landesbehörde GLL in Oldenburg gibt
es für die Sanierung von Außenbereichsstraßen zurzeit kein Förderprogramm.
Zukünftig werden vom Land evtl. wieder Gelder für die
Sanierung von Außenbereichsstraßen zur Verfügung gestellt werden (neues
Programm evtl. ab 2015), die Verteilung der Fördergelder wird dann aber vor
allem abhängig sein von der Steuereinnahmekraft der Gemeinde.
Nach Auffassung des Fachdienstes Straßen, Wege, Plätze
sollten in 2015 die im Folgenden aufgeführten Straßen saniert werden (sh. anl.
Prioritätenlisten u. Pläne):
1)
Pflasterdecke Langenfurth /Teillänge rd. 900 m 167.000,00 €
2)
Verschleißdecke Mitteldamm /Teillänge rd. 300 m 67.000,00 €
234.000,00 €
Zu 1)
Die Straße „Langenfurth“ in Wiefelsteder Moor ist
bereits im 2002 abschnittsweise saniert worden. Aus diesem Grunde war sie nicht
mehr in der Prioritätenliste aufgeführt. Eine erneute Beurteilung ergab, dass
ein 900m langer Teilbereich in einem schlechten Zustand ist. Die vorhandene Pflasterung soll durch ein Verbundpflaster
ersetzt werden. Die Fahrbahn soll von 3.00m
auf 3,50m verbreitert werden.
Zu 2)
Der Mittelkamp in Neuenkruge ist in einem schlechten Zustand. Der Abschnitt vom Alten Postweg bis zur ersten Kurve ist sanierungsbedürftig. Die momentane Breite der Straße beträgt 3,00 m, eine Verbreiterung auf 3,50 m ist vorgesehen. Die Fahrbahn soll in bituminöser Weise als Trag- Deckschicht ausgeführt werden.
Finanzierung:
Im
Haushalt 2015 werden im Finanzhaushalt Mittel in Höhe von
Insgesamt 300.000,00 € angemeldet.
Kostenstelle: 30400 Kostenträger: 541101 bilanz. Zugangskto: 0350002
FR-Konto: 7872000 Inv.-Nr.: 99.0037
Rückstellungen
sind in den Vorjahren nicht gebildet worden und können daher nicht aufgelöst
werden.
Dieses
ist auch bei zukünftigen Haushaltsplanungen gem. HKVO § 43 Abs. 4 zu beachten.
Abschreibung:
Herstellungskosten:
Langenfurth
/ Wiefelstede 25
Jahre (4%) v. 167.000,00 € = 6.600,00 € / jährlich
Mittelkamp
/ Neuenkruge 25
Jahre (4%) v. 67.000,00 € = 2.680,00 € / jährlich
Sonderabschreibungen:
Keine
Unterhaltungskosten:
Es sind keine zusätzlichen Kosten gegenüber
bisher zu erwarten.
Anlagen: