Betreff
Evtl. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Misch- und allgemeines Wohngebiet in Wiefelstede, Hauptstraße, Mühlenstraße und Am Esch",
hier: a) Änderungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
B/0199/2014
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 "Misch- und allgemeines Wohngebiet in Wiefelstede, Hauptstraße, Mühlenstraße und Am Esch" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Eigentümer des Gebäudes Hauptstraße 19, Wiefelstede, Herr Reinhard Dirks, hat die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 beantragt, da der Landkreis Ammerland beabsichtigt, die baurechtswidrige Nutzung der Außenterrasse vor dem Restaurant Euphrat zu untersagen (s. Anlage).

 

Herr Dirks beantragt eine Kostenbeteiligung der Gemeinde, da seiner Meinung nach ein öffentliches Interesse an einer gleichberechtigten gewerblichen Nutzung auf beiden Straßenseiten der Hauptstraße im Ortskern Wiefelstedes besteht. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren (inkl. Lärmschutzgutachten) betragen voraussichtlich rd. 6.000,00 €.

 

Da es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann für dieses Bauleitplanverfahren das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden. Dieses Verfahren beinhaltet im Gegensatz zum Normalverfahren die Möglichkeit nur eines Verfahrensschrittes zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Angesichts einer voraussichtlich nur geringfügigen Betroffenheit wesentlicher öffentlicher und/oder privater Belange sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.

 

Ein Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 wird in der Sitzung vorgestellt.

 


Finanzierung:

 

Für das Haushaltsjahr 2015 wurden Haushaltsmittel in Höhe von pauschal 45.000,00 Euro für Kosten der Ortsplanung angemeldet.

 


Anlagen: