hier: a) Änderungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten
Planentwurf zu und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49
"Misch- und allgemeines Wohngebiet in Wiefelstede, Hauptstraße,
Mühlenstraße und Am Esch" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Eigentümer des Gebäudes Hauptstraße 19,
Wiefelstede, Herr Reinhard Dirks, hat die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49
beantragt, da der Landkreis Ammerland beabsichtigt, die baurechtswidrige
Nutzung der Außenterrasse vor dem Restaurant Euphrat zu untersagen (s. Anlage).
Herr Dirks beantragt eine Kostenbeteiligung der
Gemeinde, da seiner Meinung nach ein öffentliches Interesse an einer
gleichberechtigten gewerblichen Nutzung auf beiden Straßenseiten der
Hauptstraße im Ortskern Wiefelstedes besteht. Die Kosten für das
Bauleitplanverfahren (inkl. Lärmschutzgutachten) betragen voraussichtlich rd.
6.000,00 €.
Da es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann für dieses Bauleitplanverfahren das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden. Dieses Verfahren beinhaltet im Gegensatz zum Normalverfahren die Möglichkeit nur eines Verfahrensschrittes zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Angesichts einer voraussichtlich nur geringfügigen Betroffenheit wesentlicher öffentlicher und/oder privater Belange sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Ein Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 wird in der Sitzung vorgestellt.
Finanzierung:
Für das
Haushaltsjahr 2015 wurden Haushaltsmittel in Höhe von pauschal 45.000,00 Euro
für Kosten der Ortsplanung angemeldet.
Anlagen: