Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsauschuss nimmt das Raumnutzungskonzept zur Kenntnis und verweist
dieses zur weiteren Beratung in die Fraktionen. Die Angelegenheit ist auf die
Tagesordnung der nächsten Schulausschusssitzung zu bringen, in dem die weiteren
Schritte beraten werden (z. B. Priorisierung von Maßnahmen, Auftrag für die
Kostenermittlung von Gesamtmaßnahmen, Einteilung in Bauabschnitte).
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2013 die Erstellung eines
Raumnutzungskonzeptes für die Oberschule Wiefelstede und Grundschule
Wiefelstede beschlossen (Maßnahmebeschluss) und am 17.03.2014 der
Auftragserteilung zur Erstellung eines Raumnutzungskonzeptes an das Didaktische
Zentrum der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Vergabebeschluss)
zugestimmt.
Am
18.03.2014 wurde der Auftrag zur Erstellung eines Raumnutzungskonzeptes für die
Oberschule Wiefelstede sowie Grundschule Wiefelstede an das Didaktische Zentrum
der Uni Oldenburg erteilt. Zudem wurde der Hinweis an das Didaktische Zentrum
gegeben, dass in der Oberschule Wiefelstede (mit gymnasialem Angebot) möglicher
Weise eine Oberstufe (Sek. II auf der Grundlage „G9“) eingerichtet werden soll,
so dass mit dem Schuljahr 2017/2018 eine entsprechende Unterrichtsform
angeboten werden kann.
An
verschiedenen Terminen haben Koordinierungsgespräche/Sondierungsgespräche,
Begehungen der jeweiligen Schulen und ein Besuch der
Geschwister-Scholl-Oberschule Bad Laer stattgefunden.
In
der Sitzung des Schulausschusses vom 20.05.2014 wurde über den Sachstand
berichtet.
Das
Raumnutzungskonzept wurde inzwischen durch Herrn Detlef Spindler sowie dem
Architekten Hans-Ulrich Meyer erarbeitet und am 15.08.2014 eingereicht.
Das
erstellte Raumnutzungskonzept ist als Grundlage für die Umsetzung der heute pädagogisch
favorisierten Jahrgangsbildung zu sehen. Hierbei wurde die optimale
Ausgestaltung der Schulen dargestellt.
Das
Raumnutzungskonzept unterscheidet in seinen Ausführungen zwischen
a)
zwingend
notwendigen baulichen Maßnahmen (Umbaumaßnahmen und Anbaumaßnahmen aufgrund der
Vorgaben zur inklusiven Schule)
b)
weiteren
Notwendigen baulichen Maßnahmen (Umbau- und Anbaumaßnahmen zur Sicherung der
Lern- und Arbeitszusammenhänge in den Schulen)
c)
weiteren
sinnvollen Baumaßnahmen (sinnvolle Umbauten und bauliche Erweiterungen im Blick
auf den Auf- und Ausbau der Ganztagsangebote).
Auf
den letzten Seiten des Raumnutzungskonzeptes befindet sich eine
Zusammenstellung der baulichen Maßnahmen in der oben genannten Aufteilung. Hierzu
bedarf es einige Erläuterungen durch die Verwaltung:
Grundschule
Wiefelstede
Die
Mehrzahl der aufgezeigten baulichen Maßnahmen beruhen auf die Einführung der
Inklusion in den Schulen.
Das
Land Niedersachsen hat jedoch die Kosten für die Einführung der Inklusion und
die daraus erforderlichen Maßnahmen zu tragen. Aus diesem Grund hat die
Verwaltung gegenüber dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund die
grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich einer Sammelklage wegen der fehlenden
Konnexitätsregelung bei Einführung der Inklusion in den Schulen zu beteiligen
(VA-Beschluss vom 02.06.2014). Nach den durchgeführten Recherchen haben sich
mehr als 175 Kommunen in Niedersachsen beim Städte- und Gemeindebund gegenüber
erklärt. Die Klage in Bückeburg wurde bereits von einigen besonders betroffenen
Kommunen erhoben, so dass die anstehenden Musterprozessentscheidungen
abzuwarten sind.
Der
gesamte Ausbau in den oberen Etagen der Grundschule wird in dem
Raumnutzungskonzept damit begründet, dass auch Rollstuhlfahrer/Verletzte (z. B.
nach einem Beinbruch) die oberen Räumlichkeiten aufsuchen können. Fraglich
bleibt, ob die aufgezeigten Umbaumaßnahmen durch eine andere Nutzungsaufteilung
vermieden werden können. Zudem sind bei durchzuführenden Baumaßnahmen die Brandschutzvorschriften
zu beachten, so dass in diesem Fall mindestens zwei Fluchtwege einzubringen
sind.
Die
Erweiterung des Werkraumes wird darüber hinaus als nicht zwingend notwendig
angesehen. Bis heute konnte nicht festgestellt werden, nach welcher Vorschrift
dieses erforderlich sei.
Abschließend
darf festgestellt werden, dass die Grundschule in der Vergangenheit zum Teil
fünfzügig, mindestens jedoch in der Regel vierzügig beschult wurde.
Eine Umsetzung des Raumnutzungskonzeptes –
auch ansatzweise - kann nur erfolgen, wenn eine durchgängige Dreizügigkeit
gegeben ist. Da diese Voraussetzung zur Zeit nicht gegeben ist, besteht kein
Zeitdruck.
Oberschule
Wiefelstede
Der
Einbau eines Fahrstuhls im Hauptgebäude wird ebenfalls als zwingend notwendig
angesehen, da im unteren Teil des Hauptgebäudes keine allgemeinen
Unterrichtsräume zur Verfügung stehen.
Die
Verbindung vom Hauptgebäude II (ehemaliger OS-Trakt) zur Grundschule wird
seitens der Verwaltung nicht als sinnvoll erachtet. Zudem wäre mit dieser
Verbindung das jetzige Lehrerzimmer umzubauen, welches erst vor wenigen Jahren
mit hohen Kosten renoviert worden ist.
Finanzierung:
Haushaltsmittel
stehen im Haushalt 2014 nicht zur Verfügung. In den Haushalt 2015 und im
Investitionsprogramm für die Folgejahre wurden für die Umsetzung des
Raumnutzungskonzeptes bisher keine Mittel eingeplant. Aufgrund der Situation in
der Oberschule Wiefelstede (keine allgemeinen Unterrichtsräume im Erdgeschoss
des Hauptgebäudes) wurden jedoch Haushaltsmittel für die Einrichtung eines Fahrstuhls
in den Haushaltsplanentwurf 2015 eingestellt.
Anlagen:
Raumnutzungskonzept – Ausarbeitung Detlef Spindler und Hans-Ulrich Meyer
Grundrisspläne (Ist-Zustand)