Betreff
Raumkonzept Grundschule Wiefelstede / Oberschule Wiefelstede
Vorlage
B/0210/2014
Aktenzeichen
10600 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsauschuss nimmt das Raumnutzungskonzept zur Kenntnis und verweist dieses zur weiteren Beratung in die Fraktionen. Die Angelegenheit ist auf die Tagesordnung der nächsten Schulausschusssitzung zu bringen, in dem die weiteren Schritte beraten werden (z. B. Priorisierung von Maßnahmen, Auftrag für die Kostenermittlung von Gesamtmaßnahmen, Einteilung in Bauabschnitte).

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2013 die Erstellung eines Raumnutzungskonzeptes für die Oberschule Wiefelstede und Grundschule Wiefelstede beschlossen (Maßnahmebeschluss) und am 17.03.2014 der Auftragserteilung zur Erstellung eines Raumnutzungskonzeptes an das Didaktische Zentrum der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Vergabebeschluss) zugestimmt.

 

Am 18.03.2014 wurde der Auftrag zur Erstellung eines Raumnutzungskonzeptes für die Oberschule Wiefelstede sowie Grundschule Wiefelstede an das Didaktische Zentrum der Uni Oldenburg erteilt. Zudem wurde der Hinweis an das Didaktische Zentrum gegeben, dass in der Oberschule Wiefelstede (mit gymnasialem Angebot) möglicher Weise eine Oberstufe (Sek. II auf der Grundlage „G9“) eingerichtet werden soll, so dass mit dem Schuljahr 2017/2018 eine entsprechende Unterrichtsform angeboten werden kann.

 

An verschiedenen Terminen haben Koordinierungsgespräche/Sondierungsgespräche, Begehungen der jeweiligen Schulen und ein Besuch der Geschwister-Scholl-Oberschule Bad Laer stattgefunden.

 

In der Sitzung des Schulausschusses vom 20.05.2014 wurde über den Sachstand berichtet.

 

Das Raumnutzungskonzept wurde inzwischen durch Herrn Detlef Spindler sowie dem Architekten Hans-Ulrich Meyer erarbeitet und am 15.08.2014 eingereicht.

 

Das erstellte Raumnutzungskonzept ist als Grundlage für die Umsetzung der heute pädagogisch favorisierten Jahrgangsbildung zu sehen. Hierbei wurde die optimale Ausgestaltung der Schulen dargestellt.

 

 

 

 

 

 

Das Raumnutzungskonzept unterscheidet in seinen Ausführungen zwischen

 

a)      zwingend notwendigen baulichen Maßnahmen (Umbaumaßnahmen und Anbaumaßnahmen aufgrund der Vorgaben zur inklusiven Schule)

 

b)      weiteren Notwendigen baulichen Maßnahmen (Umbau- und Anbaumaßnahmen zur Sicherung der Lern- und Arbeitszusammenhänge in den Schulen)

 

c)      weiteren sinnvollen Baumaßnahmen (sinnvolle Umbauten und bauliche Erweiterungen im Blick auf den Auf- und Ausbau der Ganztagsangebote).

 

 

Auf den letzten Seiten des Raumnutzungskonzeptes befindet sich eine Zusammenstellung der baulichen Maßnahmen in der oben genannten Aufteilung. Hierzu bedarf es einige Erläuterungen durch die Verwaltung:

 

Grundschule Wiefelstede

 

Die Mehrzahl der aufgezeigten baulichen Maßnahmen beruhen auf die Einführung der Inklusion in den Schulen.

 

Das Land Niedersachsen hat jedoch die Kosten für die Einführung der Inklusion und die daraus erforderlichen Maßnahmen zu tragen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung gegenüber dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich einer Sammelklage wegen der fehlenden Konnexitätsregelung bei Einführung der Inklusion in den Schulen zu beteiligen (VA-Beschluss vom 02.06.2014). Nach den durchgeführten Recherchen haben sich mehr als 175 Kommunen in Niedersachsen beim Städte- und Gemeindebund gegenüber erklärt. Die Klage in Bückeburg wurde bereits von einigen besonders betroffenen Kommunen erhoben, so dass die anstehenden Musterprozessentscheidungen abzuwarten sind.

 

Der gesamte Ausbau in den oberen Etagen der Grundschule wird in dem Raumnutzungskonzept damit begründet, dass auch Rollstuhlfahrer/Verletzte (z. B. nach einem Beinbruch) die oberen Räumlichkeiten aufsuchen können. Fraglich bleibt, ob die aufgezeigten Umbaumaßnahmen durch eine andere Nutzungsaufteilung vermieden werden können. Zudem sind bei durchzuführenden Baumaßnahmen die Brandschutzvorschriften zu beachten, so dass in diesem Fall mindestens zwei Fluchtwege einzubringen sind.

 

Die Erweiterung des Werkraumes wird darüber hinaus als nicht zwingend notwendig angesehen. Bis heute konnte nicht festgestellt werden, nach welcher Vorschrift dieses erforderlich sei.

 

Abschließend darf festgestellt werden, dass die Grundschule in der Vergangenheit zum Teil fünfzügig, mindestens jedoch in der Regel vierzügig beschult wurde.

 

Eine Umsetzung des Raumnutzungskonzeptes – auch ansatzweise - kann nur erfolgen, wenn eine durchgängige Dreizügigkeit gegeben ist. Da diese Voraussetzung zur Zeit nicht gegeben ist, besteht kein Zeitdruck.

 

 

 

 

 

 

 

Oberschule Wiefelstede

 

Der Einbau eines Fahrstuhls im Hauptgebäude wird ebenfalls als zwingend notwendig angesehen, da im unteren Teil des Hauptgebäudes keine allgemeinen Unterrichtsräume zur Verfügung stehen.

 

Die Verbindung vom Hauptgebäude II (ehemaliger OS-Trakt) zur Grundschule wird seitens der Verwaltung nicht als sinnvoll erachtet. Zudem wäre mit dieser Verbindung das jetzige Lehrerzimmer umzubauen, welches erst vor wenigen Jahren mit hohen Kosten renoviert worden ist.

 

 

 

 

 

      


Finanzierung:

Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2014 nicht zur Verfügung. In den Haushalt 2015 und im Investitionsprogramm für die Folgejahre wurden für die Umsetzung des Raumnutzungskonzeptes bisher keine Mittel eingeplant. Aufgrund der Situation in der Oberschule Wiefelstede (keine allgemeinen Unterrichtsräume im Erdgeschoss des Hauptgebäudes) wurden jedoch Haushaltsmittel für die Einrichtung eines Fahrstuhls in den Haushaltsplanentwurf 2015 eingestellt.

    


Anlagen:

Raumnutzungskonzept – Ausarbeitung Detlef Spindler und Hans-Ulrich Meyer

Grundrisspläne (Ist-Zustand)