Betreff
Öffnungszeiten DFB Mini-Spielfeld
hier: Antrag v. Jugendlichen aus der Gemeinde, die Nutzungszeiten wieder zu erweitern
Vorlage
B/0226/2014
Aktenzeichen
FB II Schm/Mei
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Dem Antrag der Metjendorfer Jugendgruppe vom 15.07.2014 auf Rückgängigmachung der mit VA-Beschluss vom 17.03.2014 getroffenen Öffnungszeit beim DFB-Minispielfeld wird (nicht) stattgegeben.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 17.03.2014 beschlossen,

 

-          für das DFB-Minispielfeld in Metjendorf die torseitigen Bandenelemente zum Preis von    6.426,00 € durch Soccerground Silence Banden zu ersetzen

 

-     und die Nutzungszeiten von

-          montags bis samstags bis 20:00 Uhr und

-          sonntags von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr und

zu begrenzen.

 

Die Anwohnerschaft sollte gebeten werden, sich am Schließdienst und der Platzüberwachung zu beteiligen, sowie die festgestellten Nutzungszeiten durch ihre Unterschrift anzuerkennen.

 

Der Beschluss konnte nach mehreren in angenehmer Atmosphäre mit der Nachbarschaft geführten Gesprächen umgesetzt werden. Seitens der Verwaltung haben BGM Pieper, FBL Schmacker und Casa-Leiter Thomas Tamke teilgenommen.

Für die Anwohner ist  das ein akzeptierter Kompromiss. Während des gesamten Sommerhalbjahres hat es weder beim Landkreis noch bei der Gemeinde irgendwelche Beschwerden gegeben.

 

Am 28.07.2014 wurde anlässlich der Sitzung des Rates im Gristeder Hof BGM Pieper ein von Metjendorfer Jugendlichen unterzeichneter Antrag auf Rückgängigmachung der neuen Öffnungszeiten überreicht. Siehe Anlage

Begründet wird dieses damit, dass die jetzigen Ruhezeiten die Freizeit- und Sportaktivitäten der Jugendlichen erheblich einschränken.

 

Das DFB-Minispielfeld wird seit seiner Erstellung massiv von vielen unmittelbar betroffenen Nachbarn kritisiert, da die vom Spielbetrieb und den Nutzern ausgehende Lärmbelästigung als zu groß empfunden wurde.

 

Rechtlich war die Situation von den Nachbarn hinzunehmen, was im Rahmen von Gerichtsverfahren festgestellt wurde. Gleichwohl ist ein Verfahren beim Landkreis Ammerland anhängig hier bauaufsichtsrechtlich einzuschreiten. Vor der Reduzierung der Öffnungszeiten hat die Gemeinde durch verschiedene Maßnahmen Einfluss auf die Einhaltung der genehmigten Öffnungszeiten ausgeübt, was die Nutzung außerhalb der Spielzeiten nicht vollständig abstellen konnte.

 

Die Reduzierung der bisherigen Nutzungszeiten stellt sicher eine Einschränkung für die Jugendlichen dar. Diese Maßnahme hat jedoch auch dazu geführt, dass der Platz in den Abendstunden nicht mehr von jungen Erwachsenen aus der nächsten Umgebung frequentiert wird.

 

Die Konzeption des Casa´s und des gesamten Geländes sehen auch noch eine weitere Entwicklung vor, die im Ergebnis auf die Akzeptanz der unmittelbaren Nachbarschaft angewiesen ist. Diese sind mit den Immissionen des Casa-Betriebes, des DFB-Minispielfeldes und der übrigen Anlagen dauerhaft konfrontiert.

 

Aus vorstehenden Gründen sollte es in Abwägung der verschiedenen Interessen bei dem Beschluss vom 17.03.204 verbleiben.

  


Anlagen: