Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage sowie der Aufwandspositionen für das Jahr 2014
Vorlage
B/0269/2014
Aktenzeichen
10300 my-st
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.

     


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Verwaltung berichtet den gemeindlichen Gremien unterjährig über den Verlauf der Haushaltsführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage.

Der letzte Bericht hierzu wurde im Finanzausschuss am 29.09.14 bekannt gegeben.

 

Zu den einzelnen Aufwendungen und Erträgen der anliegenden Aufstellung wird wie folgt Stellung genommen:

 

Grundsteuer A

Die Grundsteuer A ist auch im Jahr 2014 nur sehr geringen Schwankungen unterworfen. Der Ist-Betrag befindet sich mit derzeit rund 203.700 € sehr dicht am Planansatz und wird sich voraussichtlich auch zum Jahresende in dieser Größenordnung einordnen.

 

Grundsteuer B

Die Grundsteuer B ist weiterhin geprägt von einem leichten linearen Anstieg aufgrund der laufenden Veranlagung von Grundstücken in Neubaugebieten. Da die Änderungsveranlagungen ab Dezember aufgrund der Fälligkeit bereits im Jahr 2015 verbucht werden, sind in diesem Jahr keine gravierenden Veränderungen mehr zu erwarten, so dass das Ergebnis mit einem Ist-Betrag von 1.972.000 € rund 12.000 € über dem Planansatz liegen wird.

 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer konnte sich in den vergangenen Monaten auf dem sehr hohen Niveau halten bzw. nochmals etwas zulegen. So beläuft sich der Ist-Betrag derzeit auf 6.356.500 € und befindet sich damit fast 1.200.000 € über dem Planansatz. Hintergrund hierfür sind erhebliche Nachveranlagungen für die Vorjahre. Ab Dezember verhält es sich so, dass nur noch Abgänge in das Jahr 2014 gebucht werden, die somit das Ist-Ergebnis noch belasten könnten. Nachveranlagungen werden aufgrund der Fälligkeit bereits in das Jahr 2015 gebucht.

 

Folglich  sind lediglich noch Korrekturen nach unten zu erwarten, wobei das Ergebnis Ende 2014 mindestens 1.000.000 € über dem Planansatz liegen dürfte. Anzumerken ist weiterhin, dass die Mehrerträge zu erheblichen Mehrbelastungen im Finanzausgleich 2015 führen werden.

 

Anteil an der Einkommenssteuer

Der Anteil an der Einkommenssteuer wurde planerisch nach den Orientierungsdaten mit einem Anstieg von 5,2 % auf insgesamt 5.533.000 € in den Haushalt 2014 eingeplant.

Für das Jahr 2014 ist inzwischen die Abschlagszahlung per  01.11.14 bei der Gemeindekasse eingegangen. Gegenüber dem Vorjahr beträgt die Steigerung für November 6,9 %. Für das Jahr 2014 wird nunmehr insgesamt mit Erträgen aus der Einkommenssteuer 2014 in Höhe von 5.638.000 gerechnet. Dabei steht die Zahlung zum 20.12. mit 110 % der November-Zahlung bereits fest. Unklar ist noch der Abrechnungsbetrag zum 01.02.15, der mit einem Erstattungsbetrag in Höhe von 80.000 € in der Schätzung berücksichtigt wurde. Unter Anwendung dieser Prognose würde sich der Anstieg der Einkommenssteuer von 2013 auf 2014 auf 7,6 % belaufen.

 

Anteil an der Umsatzsteuer

Der Anteil an der Umsatzsteuer wurde für den Haushalt 2014 mit einem Anstieg in Höhe von    3,5 % gegenüber 2013 auf nunmehr 370.500 € kalkuliert.

Für die November-Zahlung beträgt der Anstieg gegenüber dem Jahr 2013 rund 2,6 %. Unter der Annahme, dass die Zahlung zum 20.12. nochmals in gleicher Höhe wie im November eintreten wird, würde sich das Jahresergebnis 2014 auf rund 373.000 € belaufen und damit geringfügig über dem Planansatz liegen.

 

Schlüsselzuweisung

Mit der Festlegung des Grundbetrages 2014 im Mai standen auch die Schlüsselzuweisungen 2014 fest. Der Grundbetrag fiel dabei um 5 € höher aus als bei der Haushaltsplanung angenommen. Folglich ergeben sich hierdurch Mehrerträge in Höhe von rund 67.600 €.

Die og. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer wirken sich erst auf die Schlüsselzuweisungen 2015 aus, so dass dort erhebliche Mindererträge zu erwarten sind.

 

Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis

Für die Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis sind keine nennenswerten Abweichungen gegenüber der Planung zu erwarten.

 

Konzessionsabgabe für Gas und Strom

Der Gemeinde Wiefelstede liegen weiterhin nur  die Abrechnungsdaten 2012 der EWE für die Konzessionsabgaben für Gas und Strom vor. Diese bilden weiterhin auch die Grundlage für die Abschläge 2014. Diese Abschläge werden für die Konzessionsabgabe Gas den Planansatz mit 4.600 Euro leicht übersteigen, während der Anteil für Strom derzeit Mindererträge in Höhe von 38.700 Euro ausweist. Es bleibt abzuwarten, wie die Abrechnung 2014 ausfällt, die aber frühestens im April 2015 vorliegt.

 

Kreisumlage

Die Mehrerträge bei der  Steuern 2014 führen im Rahmen des Finanzausgleichs zu einer Erhöhung der Kreisumlage 2015. Zur anteiligen Finanzierung dieser Aufwendungen bildet die Gemeinde Wiefelstede im laufenden Jahr 2014 Rückstellungen im Finanzausgleich. Diese werden somit aufwandswirksam im Jahr 2014 und belasten folglich den Ergebnishaushalt 2014 zusätzlich. Gegenüber dem Planansatz sind derzeit Mehrbelastungen in Höhe von rund 192.500 € zu erwarten. 

 

 

 

Gewerbesteuerumlage

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 69 % der Gewerbesteuermessbeträge. Da die Gemeinde Wiefelstede wie oben beschrieben mit Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer rechnet, fallen in gleichem prozentualen Umfang auch Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage an.

 

Entschuldungsumlage an das Land

Der Aufwand der Entschuldungsumlage entspricht in etwa der Ansatzhöhe, so dass wesentliche Abweichungen nicht erkennbar sind.

 

Fazit

In der Haushaltsführung 2014 ergeben sich erhebliche Abweichungen in erster Linie bei der Gewerbesteuer. Dieser positive Aspekt führt jedoch gleichzeitig zu erheblichen Mehraufwendungen bei der Kreis- und Gewerbesteuerumlage und belastet somit aufwandsseitig den Ergebnishaushalt 2014. Weiterhin führt die erhöhte Gewerbesteuer zu Mindererträgen 2015 bei den Schlüsselzuweisungen.

 

Im Übrigen ergeben sich sowohl aufwands- als auch ertragsseitig keine wesentlichen Abweichungen.

   


 


Anlagen: