Betreff
Anpassung der Casa-Nutzungsrichtlinien an den Status „Mehrgenerationenhaus“
Vorlage
B/0274/2014
Aktenzeichen
FB II-30 TT/Mei
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Richtlinienänderung zur Nutzung des Jugend- und Begegnungshauses Casa in Metjendorf ab 13.01.2015 zu.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Das MGH CASA verbleibt auch über den Ablauf des ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmens im Förderprogramm des Bundes (Anschlussförderung). Da das MGH CASA inzwischen eine etablierte Begrifflichkeit ist und es Aussicht auf Verstetigung der Mehrgenerationenhäuser gibt empfiehlt sich die Anpassung der Nutzungsrichtlinie für das CASA.

Dem trägt der anliegende Entwurf durch Einpflegen der aktuellen Begrifflichkeit „Mehrgenerationenhaus“ sowie punktueller programmatischer Erweiterung Rechnung.

 

Die bisherige „Vorläufige Nutzungsrichtlinie“ geht auf einen VA-Beschluss vom 28.11.2005 zurück und ist seit 01.01.2006 in Kraft.

 

In der Überarbeitung der Richtlinie ist eine substanzielle Änderung der ursprünglichen Richtlinie nicht erfolgt, lediglich sind im Zuge der Überarbeitung folgende Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen worden:

 

-          Der Begriff „Jugend- und Begegnungshaus CASA“ wird durch „Mehrgenerationenhaus CASA“ bzw. das Kürzel „MGH CASA“ ersetzt

-          Der Begriff „Jugendpflege“ wird durch „Fachdienst für Jugend und Familie“ ersetzt

-          § 1.2 wird ergänzt um: Neben der jugendspezifischen Ausrichtung sind wesentliche Bausteine der Nutzung als MGH „Alter und Pflege, Wohnen im Alter“, „Freiwilliges Engagement“, „Integration und Bildung“, „Beratung“.

-          § 2 wird in 2.1 Satz 1 geändert in Das CASA ist als Jugendzentrum und Mehrgenerationenhaus konzipiert. 2.2 und 2.3 der alten Fassung entfallen. 2.4 und 2.5 rücken somit in der Neufassung auf 2.2 und 2.3

-          In § 3.3.1 werden die Raummietgebühren moderat nach oben angepasst. Dort heißt es nun: Für Einzelveranstaltungen gelten folgende Tarife: Min. 15% der Veranstaltungseinnahmen oder in besonderen Fällen in Abstimmung mit der Hausleitung pauschal

(entsprechend Halbtages-, Tages- oder Wochenendveranstaltung)  

                         30,- Euro -  60,- Euro -   100,- Euro

 

-          § 4.1 Satz 1 wird erweitert zu: „Die Nutzung der Räumlichkeiten des MGH CASA bedarf soweit sie nicht durch die zuständigen MitarbeiterInnen der Gemeinde Wiefelstede beauftragt ist (z. B. Honorarkräfte) einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Nutzer / Nutzerin und dem Fachdienst für Jugend und Familie.

-          § 6.1 wird erweitert zu: „Die Vergabe der Räumlichkeiten erfolgt nach Eingang und Prüfung eines entsprechenden Antrages an den Fachdienst für Jugend und Familie bzw. die Hausleitung des MGH CASA.

-          § 6 wird ergänzt um 6.3 Nutzungsanträge mit wirtschaftlichen  / kommerziellen Angeboten im Sinne des § 1.3 werden nachrangig behandelt. Die alten Punkte 6.3 und 6.4 rücken damit auf 6.4 bzw. 6.5.

 


Anlagen: