Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss stimmt der Richtlinienänderung zur Nutzung des
Jugend- und Begegnungshauses Casa in Metjendorf ab 13.01.2015 zu.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Das MGH CASA verbleibt auch über den Ablauf des
ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmens im Förderprogramm des Bundes
(Anschlussförderung). Da das MGH CASA inzwischen eine etablierte
Begrifflichkeit ist und es Aussicht auf Verstetigung der Mehrgenerationenhäuser
gibt empfiehlt sich die Anpassung der Nutzungsrichtlinie für das CASA.
Dem trägt der anliegende Entwurf durch Einpflegen der
aktuellen Begrifflichkeit „Mehrgenerationenhaus“ sowie punktueller
programmatischer Erweiterung Rechnung.
Die bisherige „Vorläufige Nutzungsrichtlinie“ geht auf
einen VA-Beschluss vom 28.11.2005 zurück und ist seit 01.01.2006 in Kraft.
In der Überarbeitung der Richtlinie ist eine
substanzielle Änderung der ursprünglichen Richtlinie nicht erfolgt, lediglich
sind im Zuge der Überarbeitung folgende Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen
worden:
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Der
Begriff „Jugend- und Begegnungshaus CASA“
wird durch „Mehrgenerationenhaus CASA“
bzw. das Kürzel „MGH CASA“ ersetzt
-
Der
Begriff „Jugendpflege“ wird durch „Fachdienst für Jugend und Familie“ ersetzt
-
§ 1.2
wird ergänzt um: Neben der
jugendspezifischen Ausrichtung sind wesentliche Bausteine der Nutzung als MGH
„Alter und Pflege, Wohnen im Alter“, „Freiwilliges Engagement“, „Integration
und Bildung“, „Beratung“.
-
§ 2 wird
in 2.1 Satz 1 geändert in Das CASA ist
als Jugendzentrum und Mehrgenerationenhaus konzipiert. 2.2 und 2.3 der
alten Fassung entfallen. 2.4 und 2.5 rücken somit in der Neufassung auf 2.2 und
2.3
-
In §
3.3.1 werden die Raummietgebühren moderat nach oben angepasst. Dort heißt es
nun: Für Einzelveranstaltungen gelten
folgende Tarife: Min. 15% der Veranstaltungseinnahmen oder in besonderen Fällen
in Abstimmung mit der Hausleitung pauschal
(entsprechend Halbtages-, Tages- oder
Wochenendveranstaltung)
30,- Euro - 60,- Euro -
100,- Euro
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§ 4.1
Satz 1 wird erweitert zu: „Die Nutzung der Räumlichkeiten des MGH CASA bedarf soweit sie nicht durch die zuständigen
MitarbeiterInnen der Gemeinde Wiefelstede beauftragt ist (z. B. Honorarkräfte) einer
schriftlichen Vereinbarung zwischen Nutzer / Nutzerin und dem Fachdienst für Jugend und Familie.“
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§ 6.1
wird erweitert zu: „Die Vergabe der Räumlichkeiten erfolgt nach Eingang und
Prüfung eines entsprechenden Antrages an den
Fachdienst für Jugend und Familie bzw. die Hausleitung des MGH CASA.“
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§
6 wird ergänzt um 6.3 Nutzungsanträge mit
wirtschaftlichen / kommerziellen
Angeboten im Sinne des § 1.3 werden nachrangig behandelt. Die alten Punkte
6.3 und 6.4 rücken damit auf 6.4 bzw. 6.5.
Anlagen: