hier: Erneute Beratung über die weitere Vorgehensweise
Vorschlag /
Empfehlung:
Siehe
Beratungsergebnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 12.07.2014 die erneute Beratung über die
weitere Vorgehensweise in Sachen Windenergie beantragt. Der
Verwaltungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 14.07.2014 beschlossen, den
Status Quo beizubehalten und keine Gespräche mit den Nachbargemeinden zu
initiieren, und damit seinen Beschluss vom 11.11.2013 bestätigt.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurden - auch von anwesenden Einwohnern - Punkte angesprochen, die gegen einen weiteren Ausbau der Windenergie in der Gemeinde Wiefelstede sprechen. Die betroffenen Anlieger befürchten unter anderem gesundheitliche Beeinträchtigungen (z. B. durch Infraschall), einen Wertverlust bei den Wohnimmobilien bis hin zur Unverkäuflichkeit und steigende Stromkosten.
Mit den nachfolgenden Informationen soll
verwaltungsseitig der Versuch unternommen werden, zur Versachlichung bei der
Diskussion über das Thema Windenergie beizutragen.
…………………….
Es wird bereits jetzt zu
viel EEG-Strom produziert
Laut
Auskunft der EWE Vertrieb GmbH wurde im Jahr 2013 an 11 Tagen für eine Dauer
von ca. 80 Stunden die Einspeisung im Rahmen des Energiemanagements angepasst.
In 2014 (Stand 15.08.2014) erfolgte an 5 Tagen für eine Dauer von ca. 33
Stunden eine Anpassung. In der Regel wird die Leistung auf max. 60 % bzw. auf
max. 0 % reduziert. Informationen zu den Einsätzen des Einspeisemanagements im
Jahr 2014 im gesamtes EWE-Netz sind unter folgendem Link zu finden: http://www.ewe-netz.de/strom/abgeschlossene_einspeisemanagement-einsaetze.php.
Hieraus
folgt, dass der erzeugte EEG-Strom zu ca. 99,9 % eingespeist werden konnte.
Der Anteil EEG-Strom am Gesamtstromverbrauch
in der Gemeinde Wiefelstede beträgt 45 %
Nach
Auskunft von Energymap beträgt der Anteil EEG-Strom am Gesamtverbrauch in der
Gemeinde Wiefelstede mittlerweile 47 % und im Landkreis Ammerland 29 % (http://www.energymap.info/energieregionen/DE/105/116/178/379.html).
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die regionalen Verbrauchsdaten bei
Energymap auf Schätzungen auf der Basis des durchschnittlichen Stromverbrauches
in der Bundesrepublik basieren. Die tatsächlichen Verbräuche weichen zum Teil
erheblich ab. Von den 11 WEA, die Energymap der Gemeinde Apen zuschreibt,
stehen zudem 7 Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Uplengen.
Aussagekräftiger
scheinen daher die Angaben der EWE Vertrieb GmbH zu sein. Hiernach lag der
Anteil EEG-Strom am Gesamtverbrauch in der Gemeinde Wiefelstede bei 43 % und im
Landkreis Ammerland bei 40 % (Verbrauch 2012 und Produktion 2013, siehe
Anlage).
Festzustellen
ist außerdem, dass der Zubau an neuer Erzeugungsleistung (kW peak) in den
letzten Jahren im Landkreis Ammerland deutlich abgenommen hat (Quelle Grafik:
Energymap).
Steigende Energiekosten für den Bürger
In der Diskussion wird häufig auf die
steigenden Stromkosten hingewiesen, die auch dadurch verursacht werden, dass
der durch WEA produzierte Strom nicht vollständig eingespeist werden könne aber
dennoch vergütet werde.
Das Handelsblatt schreibt hierzu (http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/energiewende-verkehrte-welt-an-der-stromboerse-/9925444.html):
„Der Ökostrom drückt die Preise an der
Strombörse. Wurden 2011 im Schnitt an der EPEX Spot noch 51,12 Euro je
Megawattstunde gezahlt, waren es 2013 nur 37,78 Euro - also nur noch 3,8 Cent
im Einkauf je Kilowattstunde. (…) Da viele Versorger Preisvorteile durch
mehr Ökostrom kaum an die Verbraucher weitergeben, schauen diese doppelt in die
Röhre: Sie bekommen den Vorteil nicht zu spüren - und zahlen sogar noch drauf.
Denn per Ökostrom-Umlage zahlen sie die Förderung für jede Kilowattstunde
Ökostrom - und zwar die Differenz zwischen dem an der Börse dafür erzielten
Preis und dem auf 20 Jahre garantierten Vergütungssatz.“
Am 1. August 2014 ist das novellierte
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Betreiber von EEG-Anlagen
müssen ihren Strom zukünftig direkt vermarkten, die gesetzliche
Einspeisevergütung wird nur noch in Ausnahmefällen gewährt. Zudem wird die Höhe
der bisherigen Vergütungssätze zum Teil erheblich geändert und Boni gestrichen
oder modifiziert.
Beachtet werden sollten in diesem
Zusammenhang aber auch die Umweltkosten der Stromerzeugung.
Die vollständige Publikation des
Umweltbundesamtes ist unter dem nachfolgenden Link zu finden: (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/hgp_umweltkosten.pdf)
Wertverlust bei Wohnimmobilien durch WEA
Die betroffenen Anlieger befürchten, dass der
Wert ihrer Immobilien durch die Realisierung von Windparks negativ beeinflusst
wird. Sie sehen ihre Meinung durch das Ergebnis einer Umfrage der Universität
Frankfurt bestätigt, die einen möglichen Preisrückgang von bis zu
30 % ergab.
Herr Dr. Günter Vornholz, Professor für
Immobilienökonomie an der EBZ Business School in Bochum hat hierzu in einem
Interview folgendes erklärt (siehe http://www.windwaerts.de/de/blog/detail/panikmache-fehl-am-platz-windparks-beeinflussen-immobilienpreise-nicht-negativ.html):
„Die
meisten Aussagen, die von einem Rückgang der Immobilienwerte durch den Bau
eines Windparks sprechen, beziehen sich auf eine Umfrage der Universität
Frankfurt bei Immobilienmaklern. Hierbei handelt es sich allerdings um die
persönliche Einschätzung dieser Makler und nicht um belastbare empirische
Studien.
Ganz
im Gegenteil: Die Stadt Aachen hat im einer langfristigen Analyse der
Preisentwicklung von Wohnimmobilien rund um den Windpark "Vetschauer
Berg" festgestellt, dass aufgrund der vielfältigen und wechselnden
Einflüsse auf dem Grundstücksmarkt nicht mit hundertprozentiger Sicherheit
beantwortet werden kann, ob die Windkraftanlagen Auswirkungen auf die
Preisentwicklung von Immobilien haben. Es sei sogar „höchst unwahrscheinlich,
dass die Windkraftanlagen die Werte der umliegenden Wohnimmobilien beeinflusst
haben.“ Die Grundstücke, die in der Analyse am nächsten an den Windkraftanlagen
gelegen waren, hatten sogar eine positive Tendenz.“
Die vollständige Untersuchung der Stadt
Aachen ist als Anlage zur
Beratungsvorlage unter dem nachfolgenden Link zu finden: http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9013&options=4).“
Herr Dr. Vornholz schreibt zu diesem Thema
auch in „Der Immobilienbrief, Ausgabe Nr.321, Seite 21-23“ (http://www.rohmert-medien.de/wp-content/uploads/2014/05/Der-Immobilienbrief-Nr-321.pdf).
Infraschall
Von den Windkraftgegnern wird insbesondere
auf die unkalkulierbaren Gesundheitsgefahren durch den von WEA verursachten
Infraschall hingewiesen, die durch
Studien bewiesen seien. Das Umweltbundesamt kommt in seiner
„Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall (2014)“, aus der häufig auch
von Windkraftgegner zitiert wird, zu folgendem Schluss:
(Zitat)
„Ein Vergleich der Untersuchungsergebnisse hat gezeigt, dass negative
Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter 10 Hz auch bei
Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind. (…) Für
eine negative Auswirkung von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle
konnten bislang keine wissenschaftlich
gesicherten Erkenntnisse gefunden werden, auch wenn zahlreiche
Forschungsbeiträge entsprechende Hypothesen postulieren.“
(Seite 14, Abs. 4)
Diese Aussage ist nach Angaben des
Umweltbundesamtes das Ergebnis einer intensiven Recherche:
(Zitat) „Der
Ausgangspunkt der Untersuchung war eine eingehende Literaturrecherche. Hierfür
wurden alle Literaturquellen
herangezogen, die relevante Information versprachen. Über das Internet wurden fachspezifische Datenbanken wie PubMed
und Medline abgefragt, die Datenbestände
wissenschaftlicher Verbände aus der Akustik, von nationalen und
internationalen Konferenzen und von Verlagen durchsucht. Zudem wurde über das
Internet in Suchmaschinen mittels Stichworten recherchiert. Dabei wurden auch Foren von Bürgerinitiativen, Beiträge von
Verbänden und Presseberichte ausgewertet. Der zusätzliche
Informationsgewinn war allerdings beschränkt, da häufig bereits Bekanntes
zitiert wird, die angegebenen Quellen oft nicht nachvollziehbar sind oder
Meinungen dargestellt werden. Darüber hinaus wurde in Universitätsbibliotheken recherchiert. Konnten über das Internet
zumeist nur Kurzfassungen von Beiträgen heruntergeladen werden, so wurden über
die Bibliotheken ausschließlich Volltext-Fassungen bezogen. Die Recherche reicht zurück bis in das Jahr
1950.“ (Seite 14)
Es ist unstrittig, dass Infraschall
gesundheitsschädlich sein kann. Dies wurde durch verschiedene Studien nachgewiesen
(S. 59 - 62). Das Umweltbundesamt schlägt in seiner Machbarkeitsstudie daher
vor, zur Untersuchung der Wirkung von Infraschall, der von WEA verursacht
wird, eine Feldstudie durchzuführen
(Seite 23).
Im Zusammenhang mit den von Infraschall
ausgehenden Gefahren wird häufig vergessen, dass neben WEA weitere technische
aber auch natürliche Quellen Infraschall emittieren. Zu den natürlichen Quellen
zählen beispielweise folgende Ereignisse und Phänomene:
o
Vulkaneruptionen,
Erdbeben
o
Meeresbrandung,
hoher Seegang
o
Schnee-
und Geröll-Lawinen
o
stark
böiger Wind, Stürme und Unwetter
o
Donner
bei Gewittern
Weitere Beispiele für technische Quellen sind
o
große Gasturbinen, Verdichterstationen, Stanzen, Rüttler,
Vibratoren, Kompressoren, Pumpen (z. B. Wärmepumpen, Lüftungs- und
Kälteanlagen)
o
Verkehrsmittel (Lkw, Schiffe, Flugzeuge, Strahltriebwerke,
Hubschrauber)
o
Sprengungen und Explosionen
o
Überschallknall von Flugzeugen
o
leistungsfähige Lautsprechersysteme in geschlossenen Räumen
Nach einer Umfrage des Umweltbundesamtes lag
der Anteil der Beschwerdefälle über Beeinträchtigungen durch WEA bei den
Landesämtern für Umwelt und bei den Unteren Immissionsschutzbehörden bei 3,3 %.
(Seite 90).
Nach Aussage des Umweltbundesamtes gibt es
außerdem bereits Lösungsansätze zur Infraschallproblematik:
(Zitat) „Eine
Lösung des Problems bei Frequenzen unterhalb von 100 Hz könnte in der Anwendung
der aktiven Lärmminderung bestehen, wie in verschiedenen Veröffentlichungen
gezeigt wird (…). Dabei werden die Abstrahlungs- oder Ausbreitungsbedingungen
durch aktive Systeme – bestehend aus Sensor (z. B. Mikrofon),
Signalverarbeitung und Aktor (z. B. Lautsprecher) - verändert. Dies erfordert
räumlich wie zeitlich eine möglichst genaue Erfassung und Nachbildung des
Schallfeldes. Vorteilhafterweise ist dies bei tiefen Frequenzen (also große
Wellenlängen) einfacher als bei höheren. Mit der Entwicklung in der
Signalverarbeitung sowie von preisgünstigen elektroakustischen Komponenten
können Lösungen, die auf dieser Technik beruhen, heute und in Zukunft vermehrt,
nicht nur die effektivere, sondern auch die kostengünstigere Lösung sein.
Allerdings besteht noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf, um diese Technik
auch auf breiterer Ebene einsetzen zu können.“ (Seite 68, Abs. 2)
Die vollständige Studie ist unter dem
nachfolgenden Link zu finden: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_40_2014_machbarkeitsstudie_zu_wirkungen_von_infraschall.pdf
Es gibt noch weitere offizielle Quellen, die
sich mit dem Thema Infraschall beschäftigen.
Das Bayerisches Landesamt für Umwelt und das
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kommt in seiner
Publikation „Windenergieanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?
(März 2012, 4. aktualisierte Auflage: November 2014)“ zu folgendem Fazit:
(Zitat) „Da
die von Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel in der Umgebung
(Immissionen) deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen,
können nach heutigem Stand der Wissenschaft Windenergieanlagen beim Menschen
keine schädlichen Infraschallwirkungen hervorrufen. Gesundheitliche Wirkungen
von Infraschall sind erst in solchen Fällen nachgewiesen, in denen die Hör- und
Wahrnehmungsschwelle überschritten wurde. Nachgewiesene Wirkungen von
Infraschall unterhalb dieser Schwellen liegen nicht vor.“
Die vollständige Publikation ist unter dem
nachfolgenden Link zu finden: http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf
Anlage: