Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 "Misch- und Allgemeines Wohngebiet in Wiefelstede, Hauptstraße, Mühlenstraße und Am Esch",
hier: a) Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belangesowie von privater Seite
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
B/0293/2015
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

 

 

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 "Misch- und Allgemeines Wohngebiet in Wiefelstede, Hauptstraße, Mühlenstraße und Am Esch" gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

   

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.10.2014 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 "Misch- und Allgemeines Wohngebiet in Wiefelstede, Hauptstraße, Mühlenstraße und Am Esch" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlegung baulicher Anlagen in Form von Außensitzplätzen, Markisen und Vorbauten, die Gastronomiebetrieben dienen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 lag in der Zeit vom 11.12.2014 bis einschließlich 16.01.2015 öffentlich aus. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ am 03.12.2014. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.12.2014 über die Auslegung und die gleichzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB informiert.

 

Eine tabellarische Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen und der entsprechenden Abwägungsvorschläge sowie der vollständige Satzungsentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 einschließlich der Anlagen sind beigefügt. Die Änderungen bzw. Ergänzungen in der Begründung sind farblich gekennzeichnet.

 

Zu diesen TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen. 


Anlagen: