Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 I "Gristede, Grüner Weg - Erweiterung",
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
B/0294/2015
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

  

a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 I  „Gristede, Grüner Weg - Erweiterung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

   

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2014 die Einrichtung eines Dorfplatzes in Gristede beschlossen und die Verwaltung beauftragt, das Bauleitplanverfahren einzuleiten. Der zu überplanende Bereich ist im Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann für dieses Bauleitplanverfahren das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden. Dies wurde vom Landkreis Ammerland zwischenzeitlich bestätigt. Dieses Verfahren beinhaltet im Gegensatz zum Normalverfahren die Möglichkeit nur eines Verfahrensschrittes zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Angesichts einer voraussichtlich nur geringfügigen Betroffenheit wesentlicher öffentlicher und/oder privater Belange sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Der Flächennutzungsplan wäre gemäß § 13 a Abs. 2 Punkt 2 BauGB lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 I ist am 26.01.2015 mit den örtlichen Vereinen abgestimmt worden. Er wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Zu diesem TOP wird Herr Scheidt, Ingenieurgemeinschaft Majcher, Scheidt und Partner, hinzugeladen.

 


Finanzierung:

   

Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter „Kosten der Ortsplanung“ zur Verfügung.


 


Anlagen: