Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
zur Kenntnis.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Im
Sozial- und Jugendausschuss wurde am 09.12.14 berichtet, dass die Gemeinde
Wiefelstede 82 Asylbewerber aufzunehmen hat. Diese Zahl ist mit Stichtag vom
31.12.2014 auf 135 erhöht worden.
Zu
den bislang für die Unterbringung zur Verfügung stehenden 11 Wohnungen sind 6
hinzugekommen, die aber zum Teil erst zum 01.04.15 oder 01.05.15 zur Verfügung
stehen.
Die
Wohnungen sind wie folgt verteilt:
-
Wiefelstede,
Ort 7
-
Spohle 3
-
Mollberg 2
-
Heidkamp 2
-
Metjendorf 2
-
Ofenerfeld 1
Um
an einer dezentralen Unterbringung festzuhalten sind noch zusätzliche Wohnungen
im Südbereich erforderlich. Neben einer in Ofenerfeld zugesicherten Wohnung
wird die AWG die nächsten in Metjendorf und Heidkamp frei werdenden Wohnungen
der Gemeinde für die Unterbringung von Asylbewerbern anbieten.
Von
den 135 unterzubringenden Asylbewerbern sind bereits 77 untergebracht. Folglich
fehlen aktuell noch 58 Personen. Es lassen sich in den zusätzlich zur Verfügung
gestellten Wohnungen zwar noch ca. 30 - 40 Personen unterbringen, nur fehlen
dann immer noch Unterkünfte für 20 - 30 Personen. Es wäre wünschenswert diese
Personenzahl in Wohnungen der AWG im Südbereich unterzubringen.
Wenn
das denn klappt, wäre die Gemeinde nicht weit davon entfernt, das Aufnahmesoll
von 135 Personen zu erfüllen. Nur muss man sich darüber im Klaren sein, und
dieses wurde bereits angekündigt, dass die Aufnahmequote nicht erst im Oktober
2015 sondern bereits in der Sommerpause 2015 wieder erhöht wird. Zusammen mit
dem FB III werden deshalb auch alternative Unterbringungsmöglichkeiten geprüft.
Die
Unterbringungsproblematik geht also weiter. Dabei ist es schade, dass Bürger-
Kriegsflüchtlinge nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz nicht auf die Quote
angerechnet werden. Aufgrund der Anordnung der Nds. Landesregierung, nach der
syrischen Staatsangehörigen, die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen sind und
enge Verwandte haben, die bereit und in der Lage sind, deren Lebensunterhalt zu
sichern, sind hier mittlerweile 17 Personen zugezogen, die zwar außer
Krankenhilfe keine Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, aber Hilfe im Bereich
Integration in Schule und Sprachkurs erhalten. Würden diese 17 Personen
angerechnet, wäre das Problem Aufnahmesoll um einiges entschärft.
Problematisch
wird es mit der Arbeitsbelastung im FB II. Zum einen in puncto
Leistungsgewährung nach dem AsylbLG, was auf fehlendes Personal zurückzuführen
ist, aber bis zu den Sommerferien durch Neueinstellung entschärft sein dürfte.
Bis dahin wird dieses durch die Hauptsachbearbeiterin ausgeglichen.
Bezüglich
der Betreuungssituation laufen auf Kreisebene Gespräche auf HVB- wie auch auf
Sozialamtsleiterebene.
Die Verwaltung kommt zusammen mit dem SPD-Antrag vom 11.01.2015 auf die Angelegen-heit zurück.
Anlagen: