Betreff
Unterbringung Asylbewerber
Vorlage
B/0312/2015
Aktenzeichen
FB II-Schm/Mei
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Im Sozial- und Jugendausschuss wurde am 09.12.14 berichtet, dass die Gemeinde Wiefelstede 82 Asylbewerber aufzunehmen hat. Diese Zahl ist mit Stichtag vom 31.12.2014 auf 135 erhöht worden.

 

Zu den bislang für die Unterbringung zur Verfügung stehenden 11 Wohnungen sind 6 hinzugekommen, die aber zum Teil erst zum 01.04.15 oder 01.05.15 zur Verfügung stehen.

 

Die Wohnungen sind wie folgt verteilt:

 

-          Wiefelstede, Ort        7

-          Spohle                        3

-          Mollberg                     2

-          Heidkamp                  2

-          Metjendorf                 2

-          Ofenerfeld                 1

 

Um an einer dezentralen Unterbringung festzuhalten sind noch zusätzliche Wohnungen im Südbereich erforderlich. Neben einer in Ofenerfeld zugesicherten Wohnung wird die AWG die nächsten in Metjendorf und Heidkamp frei werdenden Wohnungen der Gemeinde für die Unterbringung von Asylbewerbern anbieten.

 

Von den 135 unterzubringenden Asylbewerbern sind bereits 77 untergebracht. Folglich fehlen aktuell noch 58 Personen. Es lassen sich in den zusätzlich zur Verfügung gestellten Wohnungen zwar noch ca. 30 - 40 Personen unterbringen, nur fehlen dann immer noch Unterkünfte für 20 - 30 Personen. Es wäre wünschenswert diese Personenzahl in Wohnungen der AWG im Südbereich unterzubringen.

 

 

Wenn das denn klappt, wäre die Gemeinde nicht weit davon entfernt, das Aufnahmesoll von 135 Personen zu erfüllen. Nur muss man sich darüber im Klaren sein, und dieses wurde bereits angekündigt, dass die Aufnahmequote nicht erst im Oktober 2015 sondern bereits in der Sommerpause 2015 wieder erhöht wird. Zusammen mit dem FB III werden deshalb auch alternative Unterbringungsmöglichkeiten geprüft.

 

Die Unterbringungsproblematik geht also weiter. Dabei ist es schade, dass Bürger- Kriegsflüchtlinge nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz nicht auf die Quote angerechnet werden. Aufgrund der Anordnung der Nds. Landesregierung, nach der syrischen Staatsangehörigen, die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen sind und enge Verwandte haben, die bereit und in der Lage sind, deren Lebensunterhalt zu sichern, sind hier mittlerweile 17 Personen zugezogen, die zwar außer Krankenhilfe keine Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, aber Hilfe im Bereich Integration in Schule und Sprachkurs erhalten. Würden diese 17 Personen angerechnet, wäre das Problem Aufnahmesoll um einiges entschärft.

 

Problematisch wird es mit der Arbeitsbelastung im FB II. Zum einen in puncto Leistungsgewährung nach dem AsylbLG, was auf fehlendes Personal zurückzuführen ist, aber bis zu den Sommerferien durch Neueinstellung entschärft sein dürfte. Bis dahin wird dieses durch die Hauptsachbearbeiterin ausgeglichen.

 

Bezüglich der Betreuungssituation laufen auf Kreisebene Gespräche auf HVB- wie auch auf Sozialamtsleiterebene.

 

Die Verwaltung kommt zusammen mit dem SPD-Antrag vom 11.01.2015 auf die Angelegen-heit zurück.     


Anlagen: