Betreff
Kenntnisnahme zu der Bewilligung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012
Vorlage
B/0334/2015
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die in der (mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 14.04.2015 beigefügten) Zusammenstellung vom 05.03.2015 ausgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 zur Kenntnis.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein (§ 117 Abs. 1 Satz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz –NkomVG-).

 

In den Fällen von unerheblicher Bedeutung (bis 10.000 Euro gem. Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 17.01.2002), sowie für innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ohne Wertgrenzen) entscheidet der Bürgermeister. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Gemeinderat.

 

Der Gemeinderat sowie der Verwaltungsausschuss sind in den Fällen von unerheblicher Bedeutung spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses bzw. bei Eilentscheidungen unverzüglich über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen zu unterrichten.

 

Im Zuge der Arbeiten zum Jahresabschluss 2012 ist aufgefallen, dass noch nicht alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Jahres 2012 dem Gemeinderat mitgeteilt wurden. Das wird hiermit nachgezogen.

  

  


Finanzierung:

 

Entsprechend dem Finanzierungsvorschlag aus der Anlage.

 

   


Anlagen: