Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die
in der (mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 14.04.2015
beigefügten) Zusammenstellung vom 05.03.2015 ausgeführten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 zur
Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie
zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein (§
117 Abs. 1 Satz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz –NkomVG-).
In
den Fällen von unerheblicher Bedeutung (bis 10.000 Euro gem. Beschluss des
Verwaltungsausschusses vom 17.01.2002), sowie für innerbetriebliche
Leistungsverrechnung (ohne Wertgrenzen) entscheidet der Bürgermeister. Im
Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Gemeinderat.
Der
Gemeinderat sowie der Verwaltungsausschuss sind in den Fällen von unerheblicher
Bedeutung spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses bzw. bei
Eilentscheidungen unverzüglich über die Bewilligung von über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen zu unterrichten.
Im
Zuge der Arbeiten zum Jahresabschluss 2012 ist aufgefallen, dass noch nicht
alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Jahres 2012
dem Gemeinderat mitgeteilt wurden. Das wird hiermit nachgezogen.
Finanzierung:
Entsprechend
dem Finanzierungsvorschlag aus der Anlage.
Anlagen: