Betreff
Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem "Wemkendorfer Weg"
hier: Bericht über die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland
Vorlage
B/0341/2015
Aktenzeichen
30200
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Straßen- und Verkehrsausschuss nimmt den Bericht und die verkehrsbehördliche Entscheidung zur Kenntnis. 

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Mit Datum vom 18.02.2015 wurde seitens der Gemeindeverwaltung ein Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h auf der Gemeindestraße „Wemkendorfer Weg“ (Teilbereich bis zur Gemeindestraße „Im Gund“, s. Lageplan Anlage 1)  gestellt. Begründet wurde dieser Antrag mit einer Nutzung der Straße als Rundwanderweg von den Familien aus dem Siedlungsbereich „Thienkamp“. Die Straße ist in dem betroffenen Bereich sehr schmal, daher entstehen regelmäßig gefährliche Situationen für Radfahrer und Fußgänger durch zu schnelle Fahrzeuge, die ihre Geschwindigkeiten nicht an die Straßenverhältnisse anpassen.

 

Aufgrund des Antrages wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland zunächst eine sog. Viacount-Messung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 70 km/h liegt (V85-Wert).  Dieses bestätigte die Gemeindeverwaltung in der Auffassung, dass die Geschwindigkeit von 100 km/h dort nicht angemessen ist. Seitens der Gemeinde Wiefelstede wurde nach der Messung auf die Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung zu Zeichen 274 II Nr. 3 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) hingewiesen, wonach außerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden können, wo aufgrund der Straßenführung (Kurven usw.) die Geschwindigkeiten anzupassen sind. Hier sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Geschwindigkeit festgelegt werden, die mindestens 85 % der Fahrzeugführer, ohne Anordnung eine Geschwindigkeitsbeschränkung und Überwachung durch die Polizei, von sich aus einhalten. Dieser sog. V 85 Wert lag bei der Messung bei 70 km/h.

 

Mit Datum vom 31.03.2015 hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland der Gemeinde Wiefelstede mitgeteilt, dass keine zwingende Notwendigkeit für eine Geschwindigkeitsreduzierung gegeben ist. Der Antrag wurde daher abgelehnt (s. Anlage 2)

   


Finanzierung:

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Anlagen: