hier: Bericht über die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Straßen- und Verkehrsausschuss nimmt den Bericht und die verkehrsbehördliche
Entscheidung zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit
Datum vom 18.02.2015 wurde seitens der Gemeindeverwaltung ein Antrag auf
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h auf der Gemeindestraße
„Wemkendorfer Weg“ (Teilbereich bis zur Gemeindestraße „Im Gund“, s. Lageplan
Anlage 1) gestellt. Begründet wurde
dieser Antrag mit einer Nutzung der Straße als Rundwanderweg von den Familien
aus dem Siedlungsbereich „Thienkamp“. Die Straße ist in dem betroffenen Bereich
sehr schmal, daher entstehen regelmäßig gefährliche Situationen für Radfahrer
und Fußgänger durch zu schnelle Fahrzeuge, die ihre Geschwindigkeiten nicht an
die Straßenverhältnisse anpassen.
Aufgrund
des Antrages wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland
zunächst eine sog. Viacount-Messung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass die
durchschnittliche Geschwindigkeit bei 70 km/h liegt (V85-Wert). Dieses bestätigte die Gemeindeverwaltung in
der Auffassung, dass die Geschwindigkeit von 100 km/h dort nicht angemessen
ist. Seitens der Gemeinde Wiefelstede wurde nach der Messung auf die Verwaltungsvorschriften
der Straßenverkehrsordnung zu Zeichen 274 II Nr. 3 (zulässige
Höchstgeschwindigkeit) hingewiesen, wonach außerhalb geschlossener Ortschaften
Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden können, wo aufgrund der
Straßenführung (Kurven usw.) die Geschwindigkeiten anzupassen sind. Hier sollte
eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Geschwindigkeit festgelegt werden, die
mindestens 85 % der Fahrzeugführer, ohne Anordnung eine
Geschwindigkeitsbeschränkung und Überwachung durch die Polizei, von sich aus
einhalten. Dieser sog. V 85 Wert lag bei der Messung bei 70 km/h.
Mit
Datum vom 31.03.2015 hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland
der Gemeinde Wiefelstede mitgeteilt, dass keine zwingende Notwendigkeit für
eine Geschwindigkeitsreduzierung gegeben ist. Der Antrag wurde daher abgelehnt
(s. Anlage 2)
Finanzierung:
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Anlagen: