Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Straßen- und Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung die
verkehrsbehördliche Entscheidung des Landkreises Ammerland zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Das
Baugebiet Bebauungsplan Nr. 136 „Gristede, Köterstraße“ ist weitestgehend
bebaut. Die Straße „Kamp to Horn“ soll für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße gewidmet werden (s. gesonderte Beratungsvorlage). Daher wurde
seitens der Gemeindeverwaltung mit Datum vom 10.12.2014 ein Antrag auf
Umsetzung der Ortstafeln auf der „Köterstraße“ (s. Lageplan Anlage 1) gestellt.
Nach der Umsetzung der Ortstafeln sollte dann das Tempo 30-Zonen-Konzept der
Ortschaft Gristede fortgeführt werden und die neue Gemeindestraße sollte so,
als Tempo-30-Zone, in die Ortschaft Gristede einbezogen werden.
Die
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland sah die rechtlichen
Voraussetzungen für die Umsetzung der Ortstafeln als nicht erfüllt an (keine
geschlossene Bebauung an einer Straßenseite). Somit konnte keine Umsetzung der
Ortstafeln erreicht werden. Die Ausweisung einer Tempo-30-Zone kommt daher
ebenfalls nicht mehr in Betracht, da diese nur innerhalb einer geschlossenen
Ortschaft angeordnet werden kann.
Seitens
der Gemeinde Wiefelstede wurde aufgrund dieser Entscheidung der
Straßenverkehrsbehörde und der Polizei nochmals erläutert, dass die Kinder aus
einem verkehrsberuhigten Bereich (max. Geschwindigkeit 7 km/h) auf eine Straße
ohne Geschwindigkeitsreduzierung geführt werden. Aus dem Sicherheitsaspekt
heraus, konnte zumindest eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit 30 km/h erreicht
werden (s. Anlage 2, verkehrsbehördliche Anordnung). Die Schilder werden nun
seitens der Gemeinde Wiefelstede bestellt und in Kürze aufgestellt.
Bei der Betrachtung der beigefügten Planskizze mit den Darstellungen der jetzigen und zukünftigen Standorte der Ortstafeln ist die Entscheidung des Landkreises Ammerland nicht nachvollziehbar.
Finanzierung:
Die Kosten für die Schilder sind
über die eingeplanten Mittel im Ergebnishaushalt 2015 (Unterhaltung von
Straßen) gedeckt.
Anlagen: