Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht zur Schulentwicklungsplanung Ammerland zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß
§ 26 Niedersächsisches Schulgesetzt (NSchG) stellen die Landkreise für ihr
Gebiet Schulentwicklungspläne auf und sind gemäß § 26 III NSchG im Benehmen mit
den kreisangehörigen Gemeinden aufzustellen.
Nachdem
die Landesregierung die Voraussetzungen für die Einführung einer Integrierten
Gesamtschule durch Herabsetzen der Mindestzügigkeit vereinfacht hat, ist die
Diskussion um die Einführung von IGSen neu belebt worden.
Derzeit
wird die Einrichtung einer IGS im Ammerland (Gemeinde Bad Zwischenahn)
diskutiert. Die Errichtung einer IGS könnte eine Belastung für die vorhandene
Schullandschaft innerhalb des Landkreises darstellen. Möglicher Weise sind auch
Wanderungsverluste von der Oberschule Wiefelstede oder auch Wanderungsgewinne
zur Oberschule Wiefelstede denkbar.
Die
Schulleitung der Oberschule Wiefelstede wurde von der Verwaltung gebeten, in
der Schulausschusssitzung ihre Einschätzung zu einer möglichen IGS in Bad
Zwischenahn darzulegen.
Finanzierung:
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