hier: a) Stellungnahme zu den gemeindeeigenen betroffenen Grundst ücken
(vornehmlich Straßen, Wege und Grünflächen)
b) Stellungnahme zu den eingegangenen privaten Stellungnahmen
der betroffenen Bürger zum Planfeststellungsverfahren der A 20
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Gemeinderat …
(die
endgültige Formulierung wird für die Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss/
Gemeinderat noch formuliert, da abhängig von den Beratungen/Gesprächen)
a)
Zu den
öffentlichen Belangen der Gemeinde Wiefelstede inkl. der politischen
Entscheidung für oder gegen den Bau der geplanten A 20
b)
Zu den
eingegangenen privaten Stellungnahmen der betroffenen Bürger
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Das
Planfeststellungsverfahren über den Neubau der Küstenautobahn A 20 Abschnitt 1
von der A 28 bei Westerstede bis zur A 29 bei Jaderberg wurde durch eine
gemeinsame Bekanntmachung der betroffenen Gemeinden (Stadt Westerstede,
Gemeinde Bad Zwischenahn, Gemeinde Wiefelstede und Gemeinde Rastede) am 02.06.2015
in der Nordwest-Zeitung – Amtliche Bekanntmachungen – öffentlich bekannt
gegeben. Die Auslegung wird in der Zeit vom 11.06.2015 bis einschließlich
10.07.2015 in den angegebenen Gemeinden des Landkreises Ammerland zur
allgemeinen Einsicht während der Dienststunden von Montags bis Donnerstags 8:00
bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
erfolgen. Bis ausschließlich 24.07.2015 können Einwendungen gegen den Plan
schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die
Gemeinde Wiefelstede ist wie die privaten Bürger ebenfalls aufgefordert bis
spätestens 24.07.2015 ihre Anregungen, Bedenken und Einwendungen der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33
(Planfeststellungsbehörde), Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover,
schriftlich vorzubringen. Gleichzeitig sollte die Gemeinde Wiefelstede
ebenfalls eine Stellungnahme zu den privaten Stellungnahmen abgeben, d. h. die
berechtigten, nachvollziehbaren Einwendungen der Bürger unterstützen.
Die
bestehende Terminplanung der Gremien ermöglicht ohne zusätzliche Sitzungen eine
fristgerechte Abgabe der Stellungnahme bis zum 24.07.2015 (Beschlussfassung im
Gemeinderat am 20.07.2015).
Da
die bisherigen Beratungen zur A 20 (Raumordnungsverfahren zur A 22 –alte
Bezeichnung-) ebenfalls im Bau- und Umweltausschuss im Jahre 2007 geführt
wurden, soll jetzt auch die Beratung zum Planfeststellungsverfahren der A 20
von diesem Fachausschuss am 22.06.2015 vorbereitet werden.
Die
erste Informationsveranstaltung zur Planung der A 20 erfolgte am 01.06.2015 um
18:00 Uhr in der Mensa der Oberschule Wiefelstede durch die Vertreter der
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg. An diesem
Termin haben auch Herr Bürgermeister Pieper und die die öffentliche Auslegung
durchführenden Mitarbeiter Frau Schneider, Fachdienstleiter Quathamer und
Fachbereichsleiter Siemen teilgenommen. Über den Verlauf dieser Veranstaltung
wurde in der NWZ am 03.06.2015 ausführlich berichtet (sh. anl. Auszug).
Die
Öffentlichkeit ist somit ordnungsgemäß durch diese öffentliche
Informationsveranstaltung am 01.06.2015 und die Amtliche Bekanntmachung über
den Beginn und das Ende der öffentlichen Auslegung der Planung und die
Möglichkeiten der Einwendungen unterrichtet. Die Unterlagen zum
Planfeststellungsverfahren sind auch auf der Internetseite der Gemeinde
Wiefelstede unter www.wiefelstede.de
einzusehen.
Die Beratung in der Sitzung des Bauausschusses am 22.06.2015 sollte sich
im Wesentlichen auf die Betroffenheiten der Gemeinde Wiefelstede für die
gemeindeeigenen Grundstücke wie Straßen, Wege, Grünflächen, Wasserzüge und die
Genossenschaftswege beziehen
(die Gemeinde ist die rechtliche Vertretung der Wegeberechtigten, da keine
Wegegenossenschaften bestehen), d. h. den Zuhörern sollte zu Beginn der Sitzung
erläutert werden, dass in dieser Sitzung nicht oder nur sehr begrenzt die
Möglichkeit besteht, auf die privaten Belange näher einzugehen. Diese Belange
sind wie am Informationsabend am 01.06.2015 ausführlich dargelegt in der Zeit
vom 11.06. bis 10.07.2015 schriftlich oder zur Niederschrift einzubringen.
Natürlich sollte in der abschließenden Stellungnahme der Gemeinde Wiefelstede
zum Planfeststellungsverfahren auch ein politischer Mehrheitsbeschluss für
oder gegen die vorgelegte Planung der A 20 im Bereich der Gemeinde
Wiefelstede und zu den eingegangen privaten Einwendungen beschlossen werden.
Mit
Herrn Mannl von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde im Vorfeld
vereinbart, dass er und der technische Mitarbeiter, Herr Wittschen, an der
Sitzung am 22.06.2015 teilnehmen.
Die
Verwaltung stellt sich eine Abarbeitung der einzelnen betroffenen öffentlichen
Bereiche (z. B. von West nach Ost) nacheinander vor. An dem Beispiel der ersten
befestigten betroffenen Gemeindestraße „Otterbäkenweg“ könnten die immer
wiederkehrenden gleichen Probleme/Fragen besprochen und Regelungen im
Planfeststellungsverfahren gefordert werden.
-
Wird
der bisher vorhandene Ausbaustandart (Aufbau, Breite, Randbereiche) beibehalten
oder werden jetzt die neuen Standartbreiten (mind. 3,50 Meter) auch vom
Maßnahmeträger akzeptiert und umgesetzt?
-
Was
ist mit den nicht direkt betroffenen Verkehrsflächen vor und nach den
Ausbaustrecken vorgesehen? Werden auch diese Strecken auf Kosten des
Maßnahmeträgers angepasst/erneuert? Wenn ja, in welchem Umfang?
-
Was
ist mit der späteren Pflege/Unterhaltung der zusätzlichen Flächen (z. B.
Böschungen, Gräben usw.)? Vorstellbar wäre die Zahlung einer Ablösesumme für
die zukünftige zusätzliche Unterhaltung/Pflege nach dem bisherigen Verfahren
der Straßenbauverwaltung z. B. bei Anbindung neuer Straßen an Landesstraßen.
-
Wie
werden zusätzliche Belastungen von zusätzlich beanspruchten Gemeindestraßen zur
Heranführung von Baumaterialien usw. durch den Maßnahmeträger vergütet (z. B.
Bramkampsweg/Otterbäkenweg)?
-
Wer
ist zuständig, bzw. wer trägt die Kosten für die Reaktivierung von derzeit
nicht genutzten Genossenschaftswegen (Freischnitt, Gräbenaufreinigung, Schotterung)
bzw. für neue Wegeflächen als Ersatz für abgeschnittene Wegeflächen?
Weiterhin
ist bis zur Verwaltungsausschusssitzung (vertraulich) am 13.07.2015 vom
Maßnahmeträger verbindlich mitzuteilen, zu welchen Bedingungen der Grunderwerb
von der Gemeinde in dem Grundstücksbereich der Autobahnanbindung in Dringenburg
(ehm. Gaststättengrundstück Eilers – Dringenburger Krug) getätigt wird. Der
Grunderwerbspreis (inkl. evtl. Entschädigungen für Bewuchs usw.) muss die von
der Gemeinde Wiefelstede aufgewendeten Kosten und den berechneten Verkaufspreis
für die Gewerbeflächen inkl. Nebenkosten decken. Es wird davon ausgegangen,
dass bis zur VA-Sitzung am 13.07.2015 hierzu eine Einigung über die Bedingungen
mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu erreichen ist, damit auch zu
dieser Angelegenheit im Verfahren eine verbindliche Aussage möglich wird.
Öffentlich darf diese Angelegenheit nicht beraten werden.
Finanzierung:
Anlagen: