Betreff
Beratung über die Stellungnahme der Gemeinde Wiefelstede zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 20, Abschnitt 1 von der A 28 bei Westerstede bis zur A 29 bei Jaderberg
hier: a) Stellungnahme zu den gemeindeeigenen betroffenen Grundst ücken
(vornehmlich Straßen, Wege und Grünflächen)
b) Stellungnahme zu den eingegangenen privaten Stellungnahmen
der betroffenen Bürger zum Planfeststellungsverfahren der A 20
Vorlage
B/0377/2015
Aktenzeichen
30200 Sie
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat …

 

(die endgültige Formulierung wird für die Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss/ Gemeinderat noch formuliert, da abhängig von den Beratungen/Gesprächen)

 

a)      Zu den öffentlichen Belangen der Gemeinde Wiefelstede inkl. der politischen Entscheidung für oder gegen den Bau der geplanten A 20

 

b)      Zu den eingegangenen privaten Stellungnahmen der betroffenen Bürger

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Das Planfeststellungsverfahren über den Neubau der Küstenautobahn A 20 Abschnitt 1 von der A 28 bei Westerstede bis zur A 29 bei Jaderberg wurde durch eine gemeinsame Bekanntmachung der betroffenen Gemeinden (Stadt Westerstede, Gemeinde Bad Zwischenahn, Gemeinde Wiefelstede und Gemeinde Rastede) am 02.06.2015 in der Nordwest-Zeitung – Amtliche Bekanntmachungen – öffentlich bekannt gegeben. Die Auslegung wird in der Zeit vom 11.06.2015 bis einschließlich 10.07.2015 in den angegebenen Gemeinden des Landkreises Ammerland zur allgemeinen Einsicht während der Dienststunden von Montags bis Donnerstags 8:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr erfolgen. Bis ausschließlich 24.07.2015 können Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

 

Die Gemeinde Wiefelstede ist wie die privaten Bürger ebenfalls aufgefordert bis spätestens 24.07.2015 ihre Anregungen, Bedenken und Einwendungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33 (Planfeststellungsbehörde), Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, schriftlich vorzubringen. Gleichzeitig sollte die Gemeinde Wiefelstede ebenfalls eine Stellungnahme zu den privaten Stellungnahmen abgeben, d. h. die berechtigten, nachvollziehbaren Einwendungen der Bürger unterstützen.

 

Die bestehende Terminplanung der Gremien ermöglicht ohne zusätzliche Sitzungen eine fristgerechte Abgabe der Stellungnahme bis zum 24.07.2015 (Beschlussfassung im Gemeinderat am 20.07.2015).

 

Da die bisherigen Beratungen zur A 20 (Raumordnungsverfahren zur A 22 –alte Bezeichnung-) ebenfalls im Bau- und Umweltausschuss im Jahre 2007 geführt wurden, soll jetzt auch die Beratung zum Planfeststellungsverfahren der A 20 von diesem Fachausschuss am 22.06.2015 vorbereitet werden.

 

Die erste Informationsveranstaltung zur Planung der A 20 erfolgte am 01.06.2015 um 18:00 Uhr in der Mensa der Oberschule Wiefelstede durch die Vertreter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg. An diesem Termin haben auch Herr Bürgermeister Pieper und die die öffentliche Auslegung durchführenden Mitarbeiter Frau Schneider, Fachdienstleiter Quathamer und Fachbereichsleiter Siemen teilgenommen. Über den Verlauf dieser Veranstaltung wurde in der NWZ am 03.06.2015 ausführlich berichtet (sh. anl. Auszug).

 

Die Öffentlichkeit ist somit ordnungsgemäß durch diese öffentliche Informationsveranstaltung am 01.06.2015 und die Amtliche Bekanntmachung über den Beginn und das Ende der öffentlichen Auslegung der Planung und die Möglichkeiten der Einwendungen unterrichtet. Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede unter www.wiefelstede.de einzusehen.

 

Die Beratung in der Sitzung des Bauausschusses am 22.06.2015 sollte sich im Wesentlichen auf die Betroffenheiten der Gemeinde Wiefelstede für die gemeindeeigenen Grundstücke wie Straßen, Wege, Grünflächen, Wasserzüge und die Genossenschaftswege beziehen (die Gemeinde ist die rechtliche Vertretung der Wegeberechtigten, da keine Wegegenossenschaften bestehen), d. h. den Zuhörern sollte zu Beginn der Sitzung erläutert werden, dass in dieser Sitzung nicht oder nur sehr begrenzt die Möglichkeit besteht, auf die privaten Belange näher einzugehen. Diese Belange sind wie am Informationsabend am 01.06.2015 ausführlich dargelegt in der Zeit vom 11.06. bis 10.07.2015 schriftlich oder zur Niederschrift einzubringen. Natürlich sollte in der abschließenden Stellungnahme der Gemeinde Wiefelstede zum Planfeststellungsverfahren auch ein politischer Mehrheitsbeschluss für oder gegen die vorgelegte Planung der A 20 im Bereich der Gemeinde Wiefelstede und zu den eingegangen privaten Einwendungen beschlossen werden.

 

Mit Herrn Mannl von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde im Vorfeld vereinbart, dass er und der technische Mitarbeiter, Herr Wittschen, an der Sitzung am 22.06.2015 teilnehmen.

 

Die Verwaltung stellt sich eine Abarbeitung der einzelnen betroffenen öffentlichen Bereiche (z. B. von West nach Ost) nacheinander vor. An dem Beispiel der ersten befestigten betroffenen Gemeindestraße „Otterbäkenweg“ könnten die immer wiederkehrenden gleichen Probleme/Fragen besprochen und Regelungen im Planfeststellungsverfahren gefordert werden.

 

-          Wird der bisher vorhandene Ausbaustandart (Aufbau, Breite, Randbereiche) beibehalten oder werden jetzt die neuen Standartbreiten (mind. 3,50 Meter) auch vom Maßnahmeträger akzeptiert und umgesetzt?

 

-          Was ist mit den nicht direkt betroffenen Verkehrsflächen vor und nach den Ausbaustrecken vorgesehen? Werden auch diese Strecken auf Kosten des Maßnahmeträgers angepasst/erneuert? Wenn ja, in welchem Umfang?

 

-          Was ist mit der späteren Pflege/Unterhaltung der zusätzlichen Flächen (z. B. Böschungen, Gräben usw.)? Vorstellbar wäre die Zahlung einer Ablösesumme für die zukünftige zusätzliche Unterhaltung/Pflege nach dem bisherigen Verfahren der Straßenbauverwaltung z. B. bei Anbindung neuer Straßen an Landesstraßen.

-          Wie werden zusätzliche Belastungen von zusätzlich beanspruchten Gemeindestraßen zur Heranführung von Baumaterialien usw. durch den Maßnahmeträger vergütet (z. B. Bramkampsweg/Otterbäkenweg)?

 

-          Wer ist zuständig, bzw. wer trägt die Kosten für die Reaktivierung von derzeit nicht genutzten Genossenschaftswegen (Freischnitt, Gräbenaufreinigung, Schotterung) bzw. für neue Wegeflächen als Ersatz für abgeschnittene Wegeflächen?

 

Weiterhin ist bis zur Verwaltungsausschusssitzung (vertraulich) am 13.07.2015 vom Maßnahmeträger verbindlich mitzuteilen, zu welchen Bedingungen der Grunderwerb von der Gemeinde in dem Grundstücksbereich der Autobahnanbindung in Dringenburg (ehm. Gaststättengrundstück Eilers – Dringenburger Krug) getätigt wird. Der Grunderwerbspreis (inkl. evtl. Entschädigungen für Bewuchs usw.) muss die von der Gemeinde Wiefelstede aufgewendeten Kosten und den berechneten Verkaufspreis für die Gewerbeflächen inkl. Nebenkosten decken. Es wird davon ausgegangen, dass bis zur VA-Sitzung am 13.07.2015 hierzu eine Einigung über die Bedingungen mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu erreichen ist, damit auch zu dieser Angelegenheit im Verfahren eine verbindliche Aussage möglich wird. Öffentlich darf diese Angelegenheit nicht beraten werden.

 

 


Finanzierung:

 

 


Anlagen: