Betreff
Windenergieplanung in der Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/0379/2015
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, für den Bereich der Gemeinde Wiefelstede eine Standortpotentialstudie Windenergie in Auftrag zu geben. Die angenommenen Anlagenhöhen sollen 150 m betragen.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.06.2015 wurde beschlossen, den Tagesordnungspunkt „Windenergieplanung in der Gemeinde Wiefelstede“ von der Tagesordnung abzusetzen. Die Angelegenheit sollte zunächst in öffentlicher Sitzung des Bau- und Umweltausschusses beraten werden.

 

Zur Sachlage wird auf die in den vergangenen Jahren geführten Diskussionen um die Ausweisung weiterer Flächen für die Konzentration von Windenergieanlagen bzw. dem Repowering der bestehenden Anlagen in Conneforde verwiesen.

 

Aktuelle Planung für das Gebiet der Gemeinde Wiefelstede:

 

In der Gemeinde Wiefelstede wurde aufgrund der Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 1999 und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 die Voraussetzungen für die Errichtung von drei Windkraftanlagen in Conneforde geschaffen. Sehr kontrovers diskutiert wurde in der Vergangenheit die Zulassung eines Repowerings der Anlagen in Conneforde. Die Ratsmehrheit der Vorwahlperiode hatte dieser Planung zugestimmt, die Ratsmehrheit der aktuellen Wahlperiode hat diesen Beschluss umgehend wieder aufgehoben, ohne dass es zwischenzeitlich zu einem Repowering gekommen ist.

 

Klagen gegen die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiefelstede mit dem Ziel, weitere Anlagen zu installieren bzw. die Anlagen in Conneforde zu repowern blieben ohne Erfolg. Die Verwaltung hat aufgrund der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung die Auffassung des Landkreises Ammerland nochmals angefragt. Dieser hat nochmals bestätigt, dass die aktuelle Konzentrationsplanung der Gemeinde Wiefelstede in Form der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtssicher sei.

 


Nach heutigen Maßstäben würde die bestehende Planung ganz sicher nicht mehr ausreichen, da die Gemeinde Wiefelstede nur eine Gesamtfläche von 0,11 % des Gemeindegebietes der Windenergie zur Verfügung gestellt hat. Dieses würde heute nicht mehr ausreichen um das Tatbestandsmerkmal, der Windenergie substantiell ausreichenden Raum zu geben, zu erfüllen. Gleichwohl sind etwaige Rechtsfehler der bestehenden Planung durch Zeitablauf geheilt und damit nicht mehr angreifbar.

 

Diese Rechtsauffassung wird mindestens teilweise nicht von den an der Planung von Windenergieanlagen Interessierten geteilt.

 

Unabhängig von diesen abweichenden Rechtsauffassungen bestehen auf Bundes- und Landesebene Ausbauziele für Onshore-Windenergieanlagen. Diese Ziele wurden von großen Mehrheiten auf der politischen Ebene getragen – müssten jedoch, wenn diese Ziele erreicht werden sollen, von den Gemeinden ermöglicht werden.

 

Im jetzt vorliegenden Entwurf des Windenergieerlasses wird die Zielsetzung der Landesregierung noch einmal verdeutlicht und Erwartungen werden konkretisiert (mind. 20 Gigawatt Windenergieleistung an Land bis 2050) ohne hierbei verbindliche Vorgaben zu machen. Der zurzeit in der Verbandsanhörung befindliche Entwurf ist den Ratsmitgliedern bereits zugesandt worden. Hieraus wird auch noch einmal deutlich, dass mit den bisherigen Planungen in der Gemeinde Wiefelstede die gesteckten Ziele nicht erreicht werden können. Die kreisweite Windkraftpotenzialstudie des Landkreises Ammerland weist für die Gemeinde zurzeit 20,2 ha und damit 0,19 % der Gemeindefläche als Windkraftstandorte aus (ohne Berücksichtigung des in Conneforde außerhalb der Potenzialflächen bereits bestehenden Sondergebietes). Landesweit wird davon ausgegangen, dass mindestens 1,4 % der Landesfläche oder 7,1 % der Potentialflächen notwendig wären. Der Erlass des Landes zur Windenergieplanung hat auf die Planung der Gemeinde keinen rechtlichen Einfluss. Ob und wann dieser Erlass wirksam wird, ist derzeit nicht abzusehen.

 

Die mit den Verantwortlichen der Gemeinde Rastede und der Stadt Varel geführten Gespräche haben verdeutlicht, dass diese, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, an der Grenze zur Gemeinde Wiefelstede Windenergieprojekte ermöglichen wollen.

 

Für die rechtssichere Beurteilung von Projekten ist es erforderlich, dass jede Gemeinde/Stadt für sich eine Windkraftpotentialstudie auf Basis der angenommenen Anlagenhöhen von 150 m erstellen lässt. Für den Bereich der Stadt Varel liegt diese bereits vor. Für die Gemeinden Rastede und Wiefelstede müssen diese noch erstellt werden. Verwaltungsseitig werden Anlagenhöhen von 200 m als nicht konsensfähig angesehen, obwohl diese deutlich wirtschaftlicher sind.

 

Die bestehende Potentialstudie des Landkreises Ammerland kann hier sicherlich als Grundlage dienen. Jedoch bestehen bei einer Anlagenhöhe von 150 m deutlich mehr Potentialflächen als bei einer Anlagenhöhe von 200 m, die bei der Studie des Landkreises Ammerland zugrunde gelegt werden.

 

Im Rahmen dieser Studie wird herauszuarbeiten sein, welche Flächen nach objektiven, einheitlichen Kriterien überhaupt für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen. Im weiteren Verlauf der Studienerstellung muss die Gemeinde Wiefelstede Parameter festlegen, die letztendlich ergebnisoffen zu einem Ausschluss bzw. zu einem Ranking der verschiedenen Flächen führen. Erst nach Vorlage der Studie können die Gremien entscheiden, ob die Bauleitplanung für eine oder mehrere Konzentrationsflächen in der Gemeinde Wiefelstede eingeleitet wird.

 

Wichtig für die Akzeptanz der Studie ist nach Auffassung der Verwaltung, dass die Studie neutral und für die Bevölkerung transparent erstellt wird.

 

 

Die Kosten für die entsprechende Studie werden rund 20.000 Euro betragen.

 

Der Windenergieerlass und weitere ausführliche Informationen sind im Internet unter folgendem Link zu finden:

 

 http://www.umwelt.niedersachsen.de/windenergieerlass/windenergieerlass-133444.html .

 


Finanzierung:

 

Die Finanzierung der Studie erfolgt im Rahmen der Ortsplanung.


Anlagen: