Betreff
Beratung über die Stellungnahme der Gemeinde Wiefelstede zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 20, Abschnitt 1 von der A 28 bei Westerstede bis zur A 29 bei Jaderberg
hier: a) Stellungnahme zu den gemeindeeigenen betroffenen Grundst ücken
(vornehmlich Straßen, Wege und Grünflächen)
b) Stellungnahme zu den eingegangenen privaten Stellungnahmen der betroffenen
Bürger zum Planfeststellungsverfahren der A 20
Vorlage
B/0395/2015
Aktenzeichen
Sie
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Zu a1)

Die Gemeinde Wiefelstede stimmt der Planung bezüglich der Durchtrennung des Grenzweges an der A 20 grundsätzlich zu. Der Herabstufung der Gemeindestraße „Grenzweg“ zu einem Genossenschaftsweg in Verantwortung der Anlieger wird zunächst widersprochen.

Zu a2)

Die Gemeinde stimmt der geplanten Überführung des Otterbäkenweges und der damit verbundenen späteren Übertragung der größeren Verkehrsflächen, Böschungen, Gräben usw. gundsätzlich zu, wenn für die zusätzliche Unterhaltung eine einmalige Ablösesumme nach den Ablösebestimmungen vereinbart wird. Die Höhe des Ablösebetrages sollte vor dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich vereinbart werden.

 

Der Gemeinde entstehen für die Bereiche der Wildüberquerung sowie der angrenzenden Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den dargestellten Entwässerungseinrichtungen keine Unterhaltungsverpflichtungen.

 

Zu a3)

Die Fahrbahnbreiten sind den Forderungen der Gemeinde entsprechend anzupassen, da diese bereits jetzt im Bestand vorhanden sind.

 

Bezüglich der Schulbushaltestelle im Einmündungsbereich des Bramkampsweges hat noch eine abschließende Abstimmung mit den betroffenen Behörden/Anliegern vor dem Planfeststellungsbeschluss zu erfolgen.

 

Zu a4)

Der Verwaltungsausschuss bereitet die Beschlussempfehlung des Gemeinderates in der Sitzung am 13.07.2015 vor (vertraulich).

 

Zu a5)

Die Gemeinde stimmt dem Freischnitt des Heidjeweges und die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Wegefläche sowie der Neuanlegung der erforderlichen Ersatzwege zu. Die zukünftige Unterhaltung ist den Wegegenossenschaften durch die Zahlung von Ablösebeträgen nach den allgemeinen Vorschriften zu vergüten. Gleiches gilt für die neuen Bereiche gemeindlicher Straßen (Kielweg).

 

Zu a6)

Die Gemeinde stimmt der Übernahme der ehemaligen K 130 nördlich der A 20 mit Wendehammer zu. Hierfür wird eine Entschädigungsvereinbarung bis zum Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen.

 

Der Ausbau des vorhandenen Gemeindeweges auf einer Länge von rd. 75 Meter wird zugestimmt bei vorhandenem Abschluss einer Entschädigungsvereinbarung.

 

Zu a7)

Die Gemeinde stimmt der Seitenentnahme (Sandabbau) nach dem beschriebenen Verfahren zu. Alle Vorgaben von Gutachten usw. sind genauestens einzuhalten bzw. zu überwachen.

 

 

 

Zu b)

Es sind bislang mehrere Informationsgespräche mit Privatpersonen in der Auslegungszeit geführt worden, private Stellungnahmen wurden jedoch bislang noch nicht abgegeben. Diese werden dem Verwaltungsausschuss/dem Gemeinderat ggfls. direkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Bezugnehmend auf die in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22.06.2015 vorgetragenen und diskutierten Belange der Gemeinde Wiefelstede bei gemeindeeigenen und genossenschaftlichen Verkehrsanlagen werden hiermit die einzelnen Betroffenheiten zur Abgabe der Stellungnahme zur A 20 zur Beschlussfassung dargestellt. Dabei wird die Trasse von West nach Ost durchgehend betrachtet.

 

a1) Grenzweg

 

Der Grenzweg ist bisher als Gemeindestraße gewidmet. Durch den geplanten Bau der A 20 wird der Grenzweg zukünftig an der Nord- und Südseite der A 20 getrennt und mit Wendehammern versehen. Bereits im Raumordnungsverfahren zur A 20 (A 22) wurde diese Trennung der Wegeflächen von keinem der Betroffenen (Anlieger, Landwirte, Landwirtschafskammer, Stadt Westerstede und Gemeinde Wiefelstede) als Problem angesehen. Die in der Nähe befindlichen Überquerungsmöglichkeiten „Mühlendamm“ (WST) und des „Otterbädenweges“ (Wiefelstede) und die neu anzulegenden Ersatzwege werden als ausreichend angesehen.

 

Die von der Planungsbehörde vorgeschlagene Herabstufung der bisherigen Gemeindestraße „Grenzweg“ zum Genossenschaftsweg wird den anliegenden dann unterhaltungspflichtigen Grundstückseigentümern/Anwohnern durch die Zahlung eines einmaligen Ablösebetrages in nicht unerheblicher Höhe vergütet.

 

Die Verwaltung erwartet im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Berechnung des konkreten Ablösebetrages um nach Gesprächen mit den Anliegern abschließend zu entscheiden, ob die Herabstufung zum Genossenschaftsweg gewollt bzw. durchsetzbar ist. Fest steht jedoch, dass es bei einem Verbleib des Grenzweges als Gemeindestraße keine Ablösebeträge geben wird, da sich an der rechtlichen Situation nichts ändern würde. Um im laufenden Planfeststellungsverfahren Verhandlungsmöglichkeiten in dieser Angelegenheit zu erhalten, muss die Gemeinde Wiefelstede der Herabstufung des Grenzweges zum Genossenschaftsweg zunächst widersprechen.

 

a2) Überprüfung Otterbäkenweg/Wildbrüche/Ausgleichsflächen

 

Die geplante Überführung des Otterbäkenweges über die A 20 ist sinnvoll und erforderlich. Die dargestellte Bauweise der Brücke, Straßenbreiten, die Anlegung der verschwenkten neuen Straße und des Anliegerweges sind akzeptabel. Die später der Gemeinde übertragenen größeren Verkehrsflächen, Böschungen, Gräben usw. sind bezüglich der zukünftigen Unterhaltungsverpflichtung nach den üblichen Bestimmungen einmalig abzulösen.

 

Die geplante Wildbrücke westlich der Überführung des Otterbäkenweges, die hier zu schaffenden Ausgleichs- und Entwässerungseinrichtungen usw. werden begrüßt. Eine Unterhaltungsverpflichtung der Gemeinde hierfür entsteht nicht.

 

a3) Bramkampsweg einschließlich Bushaltestelle im Einmündungsbereich L 824

 

Der Einmündungsbereich des Bramkampsweges in die L 824 muss wegen der Überführung der L 824 über die A 20 höhen- und lagemäßig auf einer Länge von rd. 125 Meter neu angebunden/ausgebaut werden. Die vorgesehene Ausbaubreite von 4,75 Meter wird im Einmündungsbereich als nicht ausreichend angesehen. Die derzeitige Breite auf den ersten 30 Metern beträgt rd. 6,00 Meter, danach rd. 5,00 Meter. Die Ausbaustrecke sollte deshalb auch wieder mind. in diesen Breiten hergestellt werden, da hier nicht unerheblicher Lkw-Verkehr (Baumschule/Molkerei) vorhanden ist.

 

Die ersatzlose Aufhebung der im Einmündungsbereich vorhandenen Schulbushaltestelle kann so nicht nachvollzogen werden. Aus den Anlagen 1 bis 7 ist der derzeitige Sachverhalt zu entnehmen. Die Schulkinder/Kindergartenkinder aus dem Bramkampsweg/ Otterbäkenweg haben bis zu dieser Schulbushaltestelle bislang bereits einen Weg von rd. 1.800 Meter zurückgelegt. Bei Umsetzung der Planung kämen nochmals 400 bis 500 Meter hinzu. Hierüber wird nochmals mit den betroffenen Behörden und den Anwohnern ein Gespräch zu führen sein, um letztendlich zu einer abschließenden Entscheidung bis zum Planfeststellungsbeschluss zu kommen. Sollte die bisherige Planung bestehen bleiben, wäre diese Fläche evtl. als Pendlerparkplatz geeignet.

 

a4) Anschlussstelle L 824

 

Die Anschlussstelle der A 20 an die L 824 wird von der Gemeinde Wiefelstede ausdrücklich begrüßt. Der erforderliche Grunderwerb hierfür von dem Grundstück der Gemeinde Wiefelstede (ehemals Dringenburger Krug) wird direkt im Verwaltungsausschuss am 13.07.2015 behandelt und vom Gemeinderat am 20.07.2015 entschieden.

 

a5) Kielweg und Ersatzwege und PWC-Anlage

 

Im Bereich der geplanten A 20 zwischen der L 824 (Anschlussstelle) und der geplanten PWC-Anlage (Kielweg) ist der ehemalige Genossenschaftsweg (Heidjeweg im Norden der A 20) in Teilbereichen als Ersatzweg für entfallende Wegeverbindungen im Trassenverlauf wiederherzustellen (Freischnitt).

 

Im Süd- und Nordbereich der A 20 sind neue Ersatzwege herzustellen und an den restlichen Kielweg anzubinden. Für diese Maßnahmen ist der Bund verantwortlich. Entschädigungen für zusätzliche Unterhaltung werden an die Anlieger bei den vorhandenen Genossenschaftswegen und bei den neuen Ersatzwegen an die neu zu gründenden Genossenschaften gezahlt. Der Wegfall des Kielweges wird der Gemeinde vergütet, ebenfalls die zusätzliche Unterhaltung neuer Wegeteile im Eigentum der Gemeinde.

 

a6) Überführung der K 130 über die A 20 und Ausbau des vorhandenen Gemeindeweges

 

Die bisherige Trasse der K 130 nördlich der A 20 soll zur Gemeindestraße herabgestuft werden und als Sackgasse vor der A 20 enden. Die Unterhaltungspflicht geht anschließend auf die Gemeinde über.

 

a7) Seitenentnahme Bekhauser Moor

 

Aufgrund der erheblichen Sandbedarfes für den Bau der geplanten A 20 wird die Sandgewinnung im unmittelbaren Umfeld der Trasse und der Transport im Spülverfahren in der Trasse der A 20 ausdrücklich begrüßt.

 

Voraussetzung für die Zustimmung ist die Einhaltung der Vorgaben des hydrologischen Fachbeitrages und die Steuerung des Abbaus bei Abfall des Grundwasserstandes.

 

Weiterhin sind die berechtigten Befürchtungen bezüglich evtl. Lärmbeeinträchtigungen durch die geplante A 20 und den Nassabbau während und nach der Bauphase regelmäßig zu überprüfen. Sollten Belästigungen über das hinzunehmende Maß entstehen, ist durch geeignete Maßnahmen dem entgegenzuwirken.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

./.

 

 


Anlagen: