Betreff
Fahrzeughallenumbau Feuerwehrhaus Neuenkruge
Vorlage
B/0407/2015
Aktenzeichen
10400
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € für den Einbau von Leichtbauwänden im Feuerwehrhaus Neuenkruge und dem Baukostenzuschuss für den dauerhaften Verschluss des linken Sektionaltores durch eine massive Wand in Höhe von 7.500,00 € zu.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der für das Haushaltsjahr 2015 geplante Einbau einer Abgasabsauganlage für das Feuerwehr­fahrzeug konnte aufgrund der Platzverhältnisse im Feuerwehrhaus bisher nicht durchgeführt werden. Damit die Absauganlage nach der neuen DIN-Vorschrift „Feuerwehrhäuser“ (14092:2012-04) eingebaut werden kann, ist es notwendig, dass die Innenwände versetzt werden, da zwischen Fahrzeug und Innenwand bestimmte Abstände einzuhalten sind.

 

Von der Einheit Neuenkruge-Borbeck liegt hierzu ein Antrag vor, in dem der Einbau einer neuen Leichtbauwand und der Einbau eines neuen Sektionaltores sowie ein neues feststehenden Element im Bereich des Aufenthaltsraumes gewünscht werden. Der Einbau der Leichtbauwand im Feuerwehrhaus wird durch die Feuerwehr Neuenkruge in Eigenleistung durchgeführt, der Einbau des Sektionaltores sowie des feststehenden Elementes sollen vergeben werden.

 

Die Umgestaltung des Aufenthaltsraumes mit einer neuen Leichtbauwand soll mehr Platz schaffen in der Fahrzeughalle, damit die neue DIN-Vorschrift „Feuerwehrhäuser“ eingehalten wird und die Abgasabsauganlage eingebaut werden kann. Der Einbau eines neuen feststehen­den Fensterelements im Bereich des Aufenthaltsraumes soll in der dann neu geschaffenen Räumlichkeit eine höhere Isolationswirkung schaffen. Das Sektionaltor für die Fahrzeug­ausfahrt ist im unteren Bereich verbeult, da dieses offensichtlich als Prellwand mit Bällen beschossen wird und soll aus diesem Grund ausgetauscht werden. Hierzu ist anzumerken, dass dieses Tor jedoch noch seinen Dienst erfüllt.

 

Insgesamt fallen Kosten für das Einziehen neuer Wände in Eigenleistung in Höhe von 2.000,00 € an. Diese Materialkosten würden als Zuschuss an die Feuerwehr Neuenkruge ge­zahlt werden. Für ein feststehendes Fensterelement im Bereich des Aufenthaltsraumes fallen inkl. Mwst. ca. 7.500,00 € an und für ein neues Sektionaltor (Ausfahrt Feuerwehr) fallen inkl. Mwst. 5.500,00 € an.

 

Der Aufenthaltsraum wird durch eine Warmluftheizung geheizt, die es schafft, die Räumlich­keiten in kürzester Zeit angemessen aufzuheizen. Natürlich ist die Isolationswirkung des vor­handenen Sektionaltores im Bereich des Aufenthaltsraumes nur gering, so dass die Wärme leicht entweichen kann und mehr Energie aufgewendet werden muss, um die Räumlichkeiten aufzuheizen. Eine Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt jedoch nur an den Dienstabenden, diese finden jedoch teilweise auch in der Fahrzeughalle statt, die nur geringfügig geheizt wird. Im hinteren Teil des Mehrzweckgebäudes befindet sich noch ein Aufenthaltsraum, der eben­falls von der Feuerwehr mitgenutzt werden kann. Diese Räumlichkeiten könnten in der kälteren Jahreszeit von der Feuerwehr mitgenutzt werden. Da das Sektionaltor sich derzeit trotz leichter Beulen bzw. Dellen in einem guten Zustand befindet, ist es nicht vorgesehen, dieses kurz- oder mittelfristig auszutauschen. Aus vorstehenden Gründen wird auch der Austausch des linken Sektionaltores nicht befürwortet.

 

Da für die Einheit Neuenkruge-Borbeck kein zweites Fahrzeug vorgesehen ist, wäre es sinnvoll das Tor zum Aufenthaltsraum gänzlich durch eine gemauerte Wand zu verschließen. Die veranschlagten Kosten für das feststehende Element in Höhe von 7.500,00 € könnten in Absprache mit dem Gebäudemanagement als Baukostenzuschuss hierfür verwendet werden.

     


Finanzierung:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2016 wird ein Betrag in Höhe von 9.500,00 € eingeplant, so dass der Zuschuss an die Feuerwehr Neuenkruge im Jahr 2016 ausgezahlt wer­den kann.

     


Anlagen: ---