Betreff
Beschaffung einer eigenen Stromversorgungsanlage für die Notstromversorgung in Behörden und anderen wichtigen öffentlichen Einrichtungen
Vorlage
B/0415/2015
Aktenzeichen
10400
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Notstromversorgungsanlage (Großstromerzeuger 30 kva mit Großtank 18 bis 36 Stunden) im Haushaltsjahr 2016 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung bis zu einer Gesamtsumme von 38.000,00 € anzuschaffen.

 

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2016 einzuplanen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

So gut wie alle Bereiche unseres täglichen Lebens sind abhängig vom Strom. Deshalb ist die uneingeschränkte und jederzeitige Verfügbarkeit elektrischer Energie einer der grundlegenden Voraussetzungen für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Auch Behörden und andere wichtige öffentliche Einrichtungen sind bei ihrer Tätigkeit auf eine verlässliche Stromversorgung angewie­sen. Insbesondere für den Einsatz von moderner Informations- und Kommunikationstechnologie ist Elektrizität unverzichtbar. Obwohl in Deutschland ein hoher Grad an Versorgungssicherheit herrscht, sind auch hier Stromausfälle nicht auszuschließen. Die Versorgung mit elektri­scher Energie kann aufgrund eines technischen Defektes, einer kriminellen Handlung oder eines Naturereignisses ausfallen. Je nach Ursache des Ausfalls kann die Stromversorgung durchaus für einen längeren Zeitraum gestört sein, wie es etwa nach dem Wintereinbruch im Münsterland 2005 der Fall war. Beim Ausfallen des öffentlichen Stromnetzes droht eine weitreichende Einschrän­kung der Handlungsfähigkeit. Abhilfe schafft hier eine verlässliche Notstromversorgung.

 

Angestrebt ist ein Großstromerzeuger mit 30 kva (25 kva für Stromversorgung notwendig zzgl. 5 kva Reserve) und Großtank mit einer Betriebsdauer zwischen 18 und 36 Stunden anzuschaffen. Die Eigenstromanlage ist auf einem Straßenfahrgestell mit Tandemackse und Lkw-Kupplung installiert und somit mobil zu handhaben. Eine entsprechende Einspeisungs­vorrichtung für das Rathaus ist vorgesehen und soll ebenfalls in 2016 realisiert werden.

 

Für das Aggregat ist eine Doppelnutzung vorgesehen. Außerhalb des Katastrophenfalles sollen die Feuerwehren die Notstromanlage im Einsatzfall nutzen. Durch die zusätzliche Ausstattung mit einem Lichtmast können Einsatzstellen großflächig beleuchtet werden. Durch die Doppelnutzung wird verhindert, dass das Gerät nur herum steht und nicht genutzt wird. Die Technische Zentrale der Feuerwehr übernimmt die Wartung des Notstromaggregates.

 

In den Gemeinden Apen, Rastede und Westerstede ist noch keine unabhängige Stromversorgung eingerichtet worden. Die Gemeinde Edewecht hält eine stationäre und die Gemeinde Bad Zwischenahn eine mobile Stromversorgung vor. In Bad Zwischenahn nutzt die Freiwillige Feuerwehr ebenfalls die mobile Stromversorgung im Einsatzfall.

 

Die Kosten für ein Notstromaggregat belaufen sich auf insgesamt ca. 38.000,00 €. Dieser Betrag wurde von einem möglichen Lieferanten genannt. Die tatsächlichen Kosten sind im Rahmen einer Ausschreibung festzustellen.

     


Finanzierung:

 

Der Betrag wird im Haushaltsjahr 2016 eingeplant.

     


Anlagen: