Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt im Falle der Förderung die Sanierung der Gemeindestraße „Hoher Kamp“ mit einem Kostenvolumen von 500.000,00 € und beauftragt die Verwaltung, einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem ELER-Entwicklungsprogramm PFEIL zu stellen.

 

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Nach telefonischer Unterrichtung der Möglichkeiten der Förderung im ländlichen Wegebau in 2015/2016 durch das Amt für Regionale Landentwicklung Weser-Ems, Oldenburg, Herrn Fischer (ARL) haben sich nach Untersuchung der Straßenzustände der Gemeindestraßen in den ländlichen Bereichen die im Folgenden aufgeführten Bereiche herauskristallisiert:

 

Vorschlag 1: Bereich Wemkendorf (Holunderweg, Am Eichenwall, Am Tannenwald)

Vorschlag 2: Bereich Wemkendorf (Im Grund, Am Eichenwall, Am Tannenwald)

Vorschlag 3: Heidkamperfeld (Hoher Kamp)

Vorschlag 4: Spohle (Moordamm I, Moordamm II, Liethermoorsweg, Moorhörnsweg)

Vorschlag 5: Hollen (Garnholter Straße, Birkenweg, Feldweg)

 

Die Vorschläge wurden dem ARL vorgelegt. Nach einem ersten Abstimmungsgespräch mit Herrn Fischer würde die Sanierung der  Gemeindestraße „Hoher Kamp“ in Heidkamperfeld am ehesten die Förderungsvoraussetzungen erfüllen (sehr hohe Bedeutung als Haupterschließungsweg: erschließt direkt mit mehr als 4 Wegen und die anliegenden Flächen). Die Gemeindestraße „Hoher Kamp“ ist zudem an die Gemeindestraße „Heidkamper Weg“ der Gemeinde Rastede angeschlossen.

 

Nach Aussage von Herrn Fischer wird pro Gemeinde max. nur eine Straße gefördert.

 

Die Gemeindestraße „Hoher Kamp“ ist in einem sehr schlechten Zustand und hat eine Breite von 3,00 Meter und eine Gesamtlänge von rd. 2.950 Meter. Beabsichtigt ist ein Ausbau auf mind. 3,50 Meter in einer Länge von rd. 2.550 Meter (10 cm Tragdeckschicht). Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme betragen gem. Kostenberechnung des Ing.-Büros Heinzelmann, Wiefelstede, incl. Ing.-Honorar rd. 500.000,00 €.

 

 

 

Die Förderung soll über das neue ELER-Entwicklungsprogramm

 

            PFEIL = Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum in  Nieder-

                           sachsen und Bremen

 

erfolgen.

 

Die Bemessungsgrundlage für die Zuwendung/Höhe der Zuwendung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Die Fördersätze ergeben sich entsprechend der Abweichungen von der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft. Für die Gemeinde Wiefelstede ist von einer Zuschusshöhe von bis zu 33 % auszugehen.

 

Für Projekte, die der Umsetzung und damit der beschriebenen Zielerreichung eines regionalen Entwicklungskonzeptes nach Leader dienen (die Gemeinde Wiefelstede gehört zur Region „Parklandschaft Ammerland“, die mit Erfolg am. LEADER-Auswahlverfahren für die EU-Förderperiode 2014 – 2020 teilgenommen hat), kann dieser Fördersatz um 10 % erhöht werden, so dass max. eine Förderung in Höhe von 43 % der Bruttoinvestitionskosten erwartet werden kann. Bei 500.000,00 € Investitionskosten würde die Höhe der Zuwendung somit max. 215.000,00 € betragen.

 

Der Förderantrag ist dem ARL bis spätestens Anfang Februar 2016 vorzulegen.

 

     


Finanzierung:

 

Im Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2016 wurde  im Finanzhaushalt ein Betrag in Höhe von 500.000,00 € wie folgt angemeldet:

 

Inv.-Nr.                                               99.0037                Auszahlungen für Straßensanierungen

Kostenstelle:                                    30400                    FD Straßen, Wege, Plätze

Kostenträger:                                   541101  Bau- u. Unterhaltung von befestigten Straßen

Bilanz. Zugangskonto: 0350002               Zugänge Straßen.

FR-Konto:                                          7872000               Tiefbaumaßnahmen

 

Eine Einplanung von  Fördermitteln in Höhe von 200.000,00 € ist unter gleicher Inv.-Nr.

erfolgt unter:

 

Bilanz Zugangskonto:           0211102          Zugänge Sopo aus Inv.-Zuw. u. zusch. vom Land

FR-Konto:                             6811000          Investitionszuweisungen vom Land

 

Abschreibung:

 

Herstellungskosten                       500.000,00 €                      25 Jahre (4 %)                   20.000,00 € jährlich

Investitionszuweisung  200.000,00 €                      25 Jahre (4 %)                     8.000,00 € jährlich

 

Sonderabschreibung:

 

Entfällt.

 

Unterhaltungskosten:

 

Keine zusätzlichen Unterhaltungskosten gegenüber bisher.

 

 

 

     


Anlagen: