hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt im Falle der Förderung die Sanierung der
Gemeindestraße „Hoher Kamp“ mit einem Kostenvolumen von 500.000,00 € und
beauftragt die Verwaltung, einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem
ELER-Entwicklungsprogramm PFEIL zu stellen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Nach
telefonischer Unterrichtung der Möglichkeiten der Förderung im ländlichen
Wegebau in 2015/2016 durch das Amt für Regionale Landentwicklung Weser-Ems,
Oldenburg, Herrn Fischer (ARL) haben sich nach Untersuchung der Straßenzustände
der Gemeindestraßen in den ländlichen Bereichen die im Folgenden aufgeführten
Bereiche herauskristallisiert:
Vorschlag 1: Bereich
Wemkendorf (Holunderweg, Am Eichenwall, Am Tannenwald)
Vorschlag 2: Bereich
Wemkendorf (Im Grund, Am Eichenwall, Am Tannenwald)
Vorschlag 3:
Heidkamperfeld (Hoher Kamp)
Vorschlag 4: Spohle
(Moordamm I, Moordamm II, Liethermoorsweg, Moorhörnsweg)
Vorschlag 5: Hollen
(Garnholter Straße, Birkenweg, Feldweg)
Die
Vorschläge wurden dem ARL vorgelegt. Nach einem ersten Abstimmungsgespräch mit
Herrn Fischer würde die Sanierung der
Gemeindestraße „Hoher Kamp“ in Heidkamperfeld am ehesten die
Förderungsvoraussetzungen erfüllen (sehr hohe Bedeutung als
Haupterschließungsweg: erschließt direkt mit mehr als 4 Wegen und die
anliegenden Flächen). Die Gemeindestraße „Hoher Kamp“ ist zudem an die
Gemeindestraße „Heidkamper Weg“ der Gemeinde Rastede angeschlossen.
Nach
Aussage von Herrn Fischer wird pro Gemeinde max. nur eine Straße gefördert.
Die
Gemeindestraße „Hoher Kamp“ ist in einem sehr schlechten Zustand und hat eine
Breite von 3,00 Meter und eine Gesamtlänge von rd. 2.950 Meter. Beabsichtigt
ist ein Ausbau auf mind. 3,50 Meter in einer Länge von rd. 2.550 Meter (10 cm
Tragdeckschicht). Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme betragen gem.
Kostenberechnung des Ing.-Büros Heinzelmann, Wiefelstede, incl. Ing.-Honorar
rd. 500.000,00 €.
Die
Förderung soll über das neue ELER-Entwicklungsprogramm
PFEIL = Programm zur Förderung der
Entwicklung im ländlichen Raum in
Nieder-
sachsen und Bremen
erfolgen.
Die
Bemessungsgrundlage für die Zuwendung/Höhe der Zuwendung ist die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Die Fördersätze ergeben sich entsprechend der
Abweichungen von der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft. Für die Gemeinde
Wiefelstede ist von einer Zuschusshöhe von bis zu 33 % auszugehen.
Für
Projekte, die der Umsetzung und damit der beschriebenen Zielerreichung eines
regionalen Entwicklungskonzeptes nach Leader dienen (die Gemeinde Wiefelstede
gehört zur Region „Parklandschaft Ammerland“, die mit Erfolg am.
LEADER-Auswahlverfahren für die EU-Förderperiode 2014 – 2020 teilgenommen hat),
kann dieser Fördersatz um 10 % erhöht werden, so dass max. eine Förderung in
Höhe von 43 % der Bruttoinvestitionskosten erwartet werden kann. Bei 500.000,00
€ Investitionskosten würde die Höhe der Zuwendung somit max. 215.000,00 €
betragen.
Der
Förderantrag ist dem ARL bis spätestens Anfang Februar 2016 vorzulegen.
Finanzierung:
Im
Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2016 wurde im Finanzhaushalt ein Betrag in Höhe von
500.000,00 € wie folgt angemeldet:
Inv.-Nr. 99.0037 Auszahlungen
für Straßensanierungen
Kostenstelle: 30400 FD
Straßen, Wege, Plätze
Kostenträger: 541101 Bau- u.
Unterhaltung von befestigten Straßen
Bilanz.
Zugangskonto: 0350002 Zugänge
Straßen.
FR-Konto: 7872000 Tiefbaumaßnahmen
Eine
Einplanung von Fördermitteln in Höhe von
200.000,00 € ist unter gleicher Inv.-Nr.
erfolgt
unter:
Bilanz
Zugangskonto: 0211102 Zugänge Sopo aus Inv.-Zuw. u. zusch. vom
Land
FR-Konto: 6811000 Investitionszuweisungen vom Land
Abschreibung:
Herstellungskosten 500.000,00 € 25 Jahre (4 %) 20.000,00 € jährlich
Investitionszuweisung 200.000,00 € 25 Jahre (4 %) 8.000,00 € jährlich
Sonderabschreibung:
Entfällt.
Unterhaltungskosten:
Keine zusätzlichen Unterhaltungskosten gegenüber bisher.
Anlagen: