hier: Erweiterung des Maßnahmebeschlusses
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt die Errichtung einer Zaunanlage bei den
Tennisplätzen in Metjendorf in einer Länge von rd. 160 Metern mit Tor mit einem
Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 12.000,00 € (Erweiterung des Maßnahmebeschlusses vom 08.12.2014).
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Entsprechend
des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 08.12.2014 sollte die mit Antrag
des TV Metjendorf 04 e.V. vom 10.08.2014 beantragte Errichtung einer Zaunanlage
in einer Länge von rd. 40 Metern bei den Tennisplätzen in Metjendorf in 2015
realisiert werden.
Bei
der Festlegung des genauen Standortes der Zaunanlage vor Ort wurde seitens des
Fachdienstes Straßen, Wege, Plätze festgestellt, dass die beantragte Zaunanlage
willkürlich im Gelände errichtet werden würde ohne Anbindung an vorhandene Zaunanlagen.
Deshalb wurde mit Vertretern des Vereines vereinbart, in 2015 auf die
Errichtung der geplanten Zaunanlage zu verzichten in in 2016 eine Zaunanlage
mit Tor in einer Länge von 160 m (wie im anl. Plan dargestellt) zu errichten,
um eine einheitliche Abgrenzung zwischen den Tennisplätzen und dem Sportplatz
zu schaffen (sh. anl. Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. vom 25.06.2015).
Die
Kosten für die Errichtung einer Zaunanlage als Doppelstab-Gittermattenzaun
(moosgrün)
in
einer Länge von rd. 160 m mit Tor betragen lt. Kostenschätzung des Fachdienstes
Straßen, Wege, Plätze vom 06.08.2015 rd. 12.000,00 €.
Finanzierung:
Im
Haushalt 2015 wurde ein Betrag in Höhe von 5.500,00 € eingeplant unter
Inv.-Nr.: 15.0005 Zaunanlage Tennisplätze Metjendorf
Kostenstelle: 30418 Tennisplätze Metjendorf
Kostenträger: 111602 Bau- und Unterhaltung von
Sportplätzen
Bilanz.
Zugangskonto: 0242002 Zugänge Geb. u. Aufbauten Sportplätze
FR-Konto: 7872000 Tiefbaumaßnahmen
Dieser
Betrag wird in 2015 eingespart, ist übertragbar und wird als Haushaltsrest in
die Rechnung für das Haushaltsjahr 2016 bei o. a. Inv.-Nr. übertragen.
Im Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2016
wurde der für die Errichtung der Zaunanlage in einer Länge von 160 m noch
fehlende Betrag in Höhe von 6.500,00 € unter Inv.-Nr. 15.0015 angemeldet, so
dass insgesamt 12.000,00 € zur Verfügung stehen werden.
Abschreibung:
Herstellungskosten 12.000,00
€ 25 Jahre (4 %) 480,00 € jährlich
Sonderabschreibung:
Entfällt.
Unterhaltungskosten:
Keine.
Anlagen: