Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Sachspende des
Fördervereins der Feuerwehr Metjendorf
im Wert von 271,62 Euro anzunehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur
Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und
Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Er hat diese Befugnis
bis zur Höhe von 2.000 Euro je Spende gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den
Verwaltungsausschuss übertragen.
Nach der Dienstanweisung über die Annahme und
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde
Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder
Schenkung den Betrag von 100 Euro nicht überschreitet.
Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4
NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100 Euro zu informieren.
Die Feuerwehr Metjendorf hat für den MTW der
Jugendfeuerwehr ein Autoschutzgitter aus Metall zur Befestigung im Kofferraum
im Wert von 271,62 Euro (inkl. MwSt.) vom Förderverein der Feuerwehr Metjendorf
im Januar 2015 gespendet bekommen.
Diese Spende ist zweckgebunden für die Freiwillige
Feuerwehr Metjendorf.
Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende
besteht seitens der Verwaltung nicht.
Finanzierung:
Der Wert für das Autoschutzgitter ist in die
Anlagenbuchhaltung der Gemeinde Wiefelstede aufzunehmen.
Anlagen: ---