Vorschlag /
Empfehlung:
1.
Gemäß §
128 Abs. 3 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2012 in der Fassung vom 11.03.2015.
2.
Der Rat
der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2012.
3.
Gemäß §
123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass
das positive ordentliche Ergebnis (1.959.097,66 €) der ordentlichen
Überschussrück-lage und das außerordentliche Ergebnis (237.835,70 €) der
außerordentlichen Über-schussrücklage zugeführt wird.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Gemeinde Wiefelstede hat die Unterlagen für den Jahresabschluss 2012
zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur
Prüfung vorgelegt. Die Prüfung hat in der Zeit vom 23.06.2015 bis 28.08.2015
stattgefunden. Die Ergebnisse wurden im Prüfungsbericht vom 22.09.2015 festgehalten.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Prüfung einen Prüfungsvermerk in den
Prüfungsbericht mit aufgenommen (Siehe Anlage Prüfungsbericht Seite 17 und
Stellungnahme der Verwaltung). Im Ergebnis kommt das Rechnungsprüfungsamt auf
Seite 37 des Prüfungsberichts zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk,
was der Gemeinde Wiefelstede bescheinigt, dass die gesetzlichen Grundlagen und
wirtschaftlichen Vorgaben eingehalten wurden. Des Weiteren wird festgestellt,
dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung des
Bürgermeisters sprechen würden.
Gemäß
§ 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich zuständig für einen
Beschluss über den Jahresabschluss sowie über die Zuführung zu
Überschussrücklagen bzw. die Verrechnung von Überschüssen des außerordentlichen
Haushalts mit Defiziten des ordentlichen Haushalts. Das Ergebnis des
Haushaltsjahres 2012 ist sowohl im ordentlichen Ergebnis (1.959.097,66 €) als
auch im außerordentlichen Ergebnis (237.835,70 €) positiv. Es ergibt sich somit
Überschuss in Höhe von 2.196.933,36 €.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, dass das positive ordentliche Ergebnis der ordentlichen
Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis der außerordentlichen
Überschussrücklage zugeführt werden.
Finanzierung:
./.
Anlagen:
Jahresabschluss
Prüfbericht
Stellungnahme