Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2016 einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2019 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2016 bis 2019
Vorlage
B/0436/2015
Aktenzeichen
10200
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Stand der Haushaltsplanungen zur Kenntnis und verweist diese an die zuständigen Fachausschüsse. Die Fachausschüsse werden beauftragt, Vorschläge zur Kürzung der Defizite auszuarbeiten.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Haushaltsplanung 2016 wurde auch in diesem Jahr bereits sehr frühzeitig auf den Weg gebracht. Bereits im Juni  wurden die Fachdienste aufgefordert, der Finanzverwaltung die Mittelanmeldungen bis Ende August vorzulegen. In der Planungsphase bis zum nunmehr erstellten ersten Haushaltsentwurf wurden viele Ansätze seitens der Finanzverwaltung bereits kritisch hinterfragt. Im Ergebnis wurden einige Mittelanmeldungen reduziert oder Ansätze verschoben.

 

Der erste Haushaltsentwurf 2016 weist folgende planerische Ergebnisse aus:

 

ordentlicher Haushalt             =          -979.500 €

außerordentlicher Haushalt    =             +9.900 €

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Gesamt                                   =          -969.600 €

 

Nach 2015 startet somit auch die Haushaltsplanung 2016 im ersten Entwurf mit einem erheblichen Defizit. Dieses fällt dabei noch etwas höher aus, als mit der Haushaltsplanung 2015 angenommen. Auch die Folgejahre weisen erneut erhebliche Defizite in Höhe von insgesamt 1.211.600 € aus.

 

Nachfolgend werden die wichtigsten Eckdaten des Haushaltes 2016 kurz erläutert. Anzumerken ist dabei, dass die Orientierungsdaten derzeit noch nicht abschließend vorliegen. Zugrunde gelegt wurde daher der vorläufige Orientierungsdatenerlass vom 18.09.15. Die abschließenden Orientierungsdaten sollen bis Ende September vorliegen. Gravierende Abweichungen würden ggfs. in der Finanzausschusssitzung am 06.10.2015 erläutert werden.

 

Im Bereich der Realsteuern wurde für die Ansätze 2016 das voraussichtliche Anordnungssoll zugrunde gelegt. Die Grundsteuer A unterliegt dabei weiterhin kaum Schwankungen und wurde daher durchgehend für alle Jahre mit 200.300 € eingeplant. Für die Grundsteuer B wurden auf das voraussichtliche Anordnungssoll ab 2016 die og. vorläufigen Orientierungsdaten angewandt. Bei der Gewerbesteuer wurde für das Planjahr 2016 das voraussichtliche Anordnungssoll angesetzt. Für die Jahre ab 2017 wurden die vorläufigen Orientierungsdaten berücksichtigt. Aufgrund der vorsichtigen Planung der Gewerbesteuerbeträge sinkt der Ansatz gegenüber dem Vorjahr um rund 500.000 €. Entsprechend vermindert sich auf der Aufwandsseite die Gewerbesteuerumlage um rund 105.000 €.

 

Der Ansatz der Vergnügungssteuer wurde für 2016 um 25.000 € auf nunmehr 50.000 € angehoben. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Besteuerung mit einem Steuersatz von 15 % auf das Einspielergebnis. Seitdem beläuft sich die monatliche Vergnügungssteuer auf rund 4500 € bis 5000 €, so dass eine deutliche Anhebung des Ansatzes 2016 erfolgen konnte.

 

Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2016 ist u.a. die Steuereinnahmekraft der Quartale IV/2014 bis III/2015 zugrunde zu legen. Die Steuereinnahmekraft hat demnach nochmals gegenüber dem vorherigen Betrachtungszeitraum zugelegt und führt damit zu vermindert Schlüsselzuweisungen. Gegenüber dem voraussichtlichen Ergebnis 2015 vermindern sich die Schlüsselzuweisungen um rund 150.000 €. Gegenüber dem Planansatz 2015 ist eine Verminderung um rund 40.000 € zu verzeichnen. Hinsichtliches des Grundbetrages  wurden auch in diesem Jahr nicht die vollen Steigerungen gem. den vorl. Orientierungsdaten angenommen, sondern lediglich ein Viertel der dort angestrebten Steigerungssätze.

 

Aufgrund der vorgenannten erhöhten Steuereinnahmekraft ergeben sich auch Mehrbelastungen bei der Kreisumlage. Die tatsächliche Kreisumlage steigt gegenüber dem Planansatz 2015 um rund 150.000 €. Anzumerken ist, dass die Gemeinde Wiefelstede ab dem Jahr 2016 auf die Bildung von Rückstellungen im Finanzausgleich verzichtet. Somit ist Auflösung der Rückstellung im Planansatz 2016 berücksichtigt. Ab 2016 erfolgen jedoch keine weiteren Bildungen von Rückstellungen mehr. Da die Steuereinnahmekraft des Vorjahres lediglich die Berechnungsgrundlage für den Finanzausgleich und die Kreisumlage bildet, ist nicht zwingend eine Rückstellungsbildung aufgrund des NkomVG bzw. der GemHKVO erforderlich. Um auch die Berechnungs- und Betrachtungsweise der Kreisumlage künftig zu vereinfachen wird somit ab 2016 auf die Bildung von Rückstellungen im Finanzausgleich verzichtet.

 

Für die Berechnung der Einkommenssteuer wurden die Werte aus der Steuerschätzung Mai 2015 zugrunde gelegt. Gegenüber den Erwartungen aus der Planung des Haushaltes 2015 vermindern sich die Steigerungsbeträge der Folgejahre etwas und führen somit zu geringere Erträgen. Dennoch ist über die Jahre betrachtet ein linearer Anstieg zu verzeichnen. Im Verhältnis zum Planansatz 2015 erhöhen sich der Ansatz der Einkommenssteuer in 2016 um rund 150.000 €.

 

Die Werte der Steuerschätzung aus Mai 2015 wurden auch für die Umsatzsteuer zugrunde gelegt und führen hier zu deutlichen Steigerungen. Über die Umsatzsteuer werden gem. Absprache mit dem Bund und den Ländern zusätzliche Entlastungsbeträge an die Kommunen abgeführt. Inwieweit hier noch Verschiebungen bzw. Änderungen in den Folgejahren erfolgen, bleibt abzuwarten. Gegenüber dem Planansatz 2015 erhöht die sich die Erwartung bei der Umsatzsteuer für 2016 um rund 90.000 €.

 

Deutliche Erhöhungen gibt es im Bereich Leistungen für Asylbewerber. Aufgrund der nach wie vor stark steigenden Flüchtlingszahlen wurden die entsprechenden Transferaufwendungen um 120.000 € erhöht. In gleicher Weise erhöhen sich jedoch auch die Erträge aus Kostenerstattungen vom Landkreis, so dass netto keine zusätzliche Belastung bei der Gemeinde Wiefelstede verbleibt.

 

Um rund 400.000 € angestiegen sind die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Allein rund 160.000 € fallen davon im Bereich des Gebäudemanagements an. Hier gibt es diversen Mehraufwand in der Gebäudeunterhaltung bzw. bei der Überprüfung elektrischer ortsfester Anlagen. Die wesentlichen Einzelmaßnahmen wurden in der Bauausschusssitzung vom 21.09.15 vorgestellt.  Enthalten sind außerdem erhebliche Mehraufwendungen in Höhe von 75.000 € für den Austausch der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Weitere 70.000 € Mehraufwendungen fallen im Bereich von verschiedenen Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie der Pflege von Beetanlagen entlang von Gemeindestraßen an.

 

Im Bereich des Ergebnishaushaltes bleibt insgesamt abzuwarten, wie sich die Steuern und Zuweisungen bis zum zweiten Haushaltsentwurf weiter entwickeln. Insbesondere die abschließenden Orientierungsdaten, die zweite Steuerschätzung sowie die Festlegung des vorläufigen Grundbetrages im November werden hier voraussichtlich noch zu diversen Veränderungen führen. Für die Aufwandsseite ist außerdem geplant die einzelnen Fachdienste nochmals aufzufordern, die gemeldeten Ansätze kritisch zu beäugen und der Finanzverwaltung bis zum zweiten Haushaltsentwurf Einsparungsvorschläge vorzulegen. Ziel ist es dabei, das Defizit für 2016 und die Folgejahre deutlich zu senken.

 

Der Finanzhaushalt für laufende Verwaltungstätigkeit geht im Finanzplanungszeitraum insgesamt betrachtet von positiven Entwicklungen aus, auch wenn sich das Jahr 2016 noch mit einem Defizit präsentiert.

 

Im investiven Auszahlungsbereich sind u.a. Mittel für Ankäufe von Wohnbauflächen vorgesehen. Ziel der Gemeinde ist es, den Interessenten weiterhin Wohnbauflächen anzubieten. Um hier für evt. Grunderwerbe handlungsfähig zu bleiben, wurden für 2016 und 2017 vorsorglich Mittel eingeplant. Gleichzeitig wurden auf der Einnahmeseite in den jeweils folgenden drei Jahren die Einzahlungen aus dem Verkauf der Wohnbauflächen eingeplant. Die weiteren investiven Einzahlungen und Auszahlungen können dem beigefügten Investitionsprogramm entnommen werden.

 

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden zunächst nur die Tilgungsleistungen für die aufgenommenen Kredite eingeplant, was zu einer jährlichen Entschuldung von knapp 400.000 € führen würde. Im Zuge der weiteren Haushaltsplanung  bleibt abzuwarten, wie sich die Kassenlage sowie die weitere Finanzplanung bis dahin entwickelt. Mit dem zweiten Haushaltsplanentwurf wäre dann festzulegen, ob Darlehensaufnahmen eingeplant werden sollen. Denkbar wäre hier wieder, kurzfristige Darlehensaufnahmen vorzunehmen, um den Erwerb von Wohnbauflächen ggfs. zwischenfinanzieren zu können.

 

Ohne entsprechende Darlehensaufnahmen verzeichnet der Finanzhaushalt 2016 einen Abfluss von liquiden Mitteln in Höhe von 3.715.500 €. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum würden mit heutigem Planungsstand rund 4.000.000 € liquide Mittel abließen.

 

Die vorgestellten Planungen zum ersten Haushaltsentwurf sind nunmehr in den weiteren Fachausschüssen zu beraten und auf weitere Einsparungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. Das Ergebnis wird in der zweiten Finanzausschusssitzung vorgestellt.

    


     


Anlagen: