hier: Herstellung einer Ringleitung für die Bewässerung
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsauschuss beauftragt die Verwaltung, in
2016 den Bau einer Ringleitung auf dem Sportplatz in Spohle mit einem
Kostenvolumen in Höhe von rd. 8.500,00 € durchzuführen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der TuS Spohle e.V. hat mit seinem Antrag vom
08.08.2014 eine Ringleitung zur besseren
Instandhaltung des Sportplatzes für das Jahr 2016 beantragt.
Gemäß Beschlussvorschlag des Sport- und
Kulturausschusses vom 18.11.2014 wurde die Verwaltung damit beauftrag
weitreichende Informationen zu der beantragten Ringleitung einzuholen.
Der Fachdienst Straßen, Wege, Plätze hat daraufhin in
2015 ein Angebot der Fa. Klarmann Bewässerungstechnik GmbH zum Bau der
beantragten Ringleitung eingeholt.
In dem Angebot ist angegeben, dass die Verlegung der
Ringleitung in einem „offenen Graben“ erfolgt. Das soll heißen, dass vor Beginn
der Verlegung ein Graben um das Spielfeld zu erstellen ist, indem die o.g.
Firma die Leitung verlegen kann.
Der TuS Spohle hat sich bereit erklärt diesen Graben
in eigener Leistung zu erstellen.
Die Miete für den notwendigen Bagger sei jedoch von
der Gemeinde Wiefelstede zu tragen.
Angeschlossen werden soll diese Leitung dann an dem
Feuerwehrtiefbrunnen, der sich bei der neuen Hütte befindet.
Die Kosten für den Bau einer Ringleitung mit einer
Länge von ca. 350 m betragen lt. Kostenschätzung des Fachdienstes Straßen,
Wege, Plätze vom 06.08.2015 rd. 8.500,00 €.
Finanzierung:
Die
Einplanung der Haushaltsmittel, für den Bau einer Ringleitung auf dem
Sportplatz in Spohle in Höhe von 8.500,00 €, ist im Rahmen der
Mittelanmeldungen zum Haushalt 2016 im Finanzhaushalt eingeplant worden unter:
Inv.-Nr.: 16.0004 Ringleitung Sportplatz Spohle
Kostenstelle: 30417 Sportplatz Spohle
Kostenträger 111602 Bau u. Unterhaltung von Sportplätzen
Bilanz.
Zugangskonto: 0242002 Zugänge Geb. u. Aufb. Sportplätze
FR-Konto: 7872000 Tiefbaumaßnahmen
Abschreibung:
Herstellungskosten
(2016) 8.500,00 € 35 Jahre (2,9 %) 246,50 jährlich
Sonderabschreibung:
Entfällt.
Unterhaltungskosten:
Zusätzliche
Unterhaltungskosten 100,00 € jährlich.
Anlagen: