hier: Bericht über die Einzelförderungen, die im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters liegen.
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Einzelförderungen im Sport, die im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters liegen, zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
nachfolgend aufgeführten Anträge auf Gewährung eines Zuschusses gemäß § 5 Abs.
1 der Sportförderungsrichtlinien sind förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag
unter 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien keine
Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.
a)
Antragsteller:
SVE Wiefelstede e.V.
Gegenstand:
Rollenrutsche mit Zubehör
Kostenvoranschlag:
1.303,82 €
Zuschussbetrag:
434,61 €
b)
Antragsteller:
TV Metjendorf 04 e.V.
Gegenstand:
2 Fußballtore (Sachgesamtheit)
Kostenvoranschlag:
1.500,00 €
Zuschussbetrag:
500,00 €
Verwaltungsseitig ist vorgesehen, die Zuschüsse zu gewähren.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel von 1.000 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2016 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, eingeplant.