Betreff
Sportförderungsprogramm 2016
hier: Antrag des Schützenverein Metjendorf e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von zehn elektronischen Schießanlagen
Vorlage
B/0449/2015
Aktenzeichen
10600
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützenverein Metjendorf e.V. zur Beschaffung von insgesamt zehn elektronischen Schießanlagen gemäß § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 12.254,17 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 

 

      


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Schützenverein Metjendorf e.V. hat mit Schreiben vom 28.06.2015 einen Antrag auf Gewährung einer Drittelförderung für die Beschaffung von zehn elektronischen Schießanlagen gestellt.

 

Über 15.000 Schießbahnen in ganz Deutschland, Österreich und Schweiz, darunter viele Anlagen in Leistungszentren, sind mit den elektronischen Schießanlagen von MEYTON oder der Firma DISAG ausgestattet. Die dazugehörige Software ermöglicht sowohl die Durchführung von sportlichen Wettkämpfe, als auch Preisschiessen und Publikumsschiessen bei Schützenfesten.

 

Der eingereichte Antrag wird damit begründet, dass insbesondere die Jugend und die Mitglieder des Schützenvereins Metjendorf auf den heutigen Stand der Technik dem Vereinssport nachgehen können und sollten.

 

Der Schützenverein Wiefelstede e.V. verfügt seit einigen Jahren und der Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. verfügt seit diesem Jahr über elektronische Schießanlagen.

 

Die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung wurde erteilt. Die Anschaffungskosten betragen laut Kostenvoranschlag insgesamt 36.762,50 €. Der Schützenverein Metjendorf e.V.  beantragt für die Anschaffung einen Drittelzuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien in Höhe von 12.254,17 €.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

a)         Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2015 eingegangen                                      (x)

b)         Antragsteller ist Mitglied beim Kreissportbund                                                           (x)

c)         Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig        (x)

d)        Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                            (x)

e)         Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                         (x)

 

Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.

 

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung der elektronischen Schießanlagen ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Dem Landkreis Ammerland wurde der Antrag nebst Kostenvoranschlag am 02.07.2015 per Email mit der Bitte zugesandt, eine mögliche Förderung seitens des Landkreises zu prüfen. Eine Berücksichtigung des Antrages im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Ammerland ist hierbei grundsätzlich denkbar. Nach Aufforderung des Landkreises hat der Schützenverein Metjendorf erklärt, dass sich die geplanten Kosten auf ca. 36.800 € belaufen, wovon für den Umbau der über 20 Jahre alten Anlage 10.000 € eingeplant wurden und sich wie folgt darstellen:

 

  • Erneuerung der Elektrik (neue und zusätzliche Steckdosen/Kabelschächte/Kabelmaterial) ca. 1500,- €
  • Renovierung der Standrückwand (Demontage der alten Anlage / Löcher verschließen/ ggf. neues Hintergrundmaterial / Teppichbelag) ca. 2500,- €
  • Erneuerung der Standbeleuchtung (Deckenleuchten gem. Standvorschriften) ca. 2000,- €
  • Fußbodenerneuerung (wg. Umbau/Kabelschächte neuer Fußbodenbelag) ca. 1500,- €
  • Schaffung neuer IT-Voraussetzungen (Server/Verkabelung/Router etc.) ca. 1250,- €
  • Kleinarbeiten (Material/Ausführung) ca. 750 €
  • Nach Fertigstellung Standabnahme/Genehmigung zum Schießbetrieb ca. 500,- €

 

Der Schützenverein Metjendorf e.V. hat inzwischen eine Eingangsbestätigung und eine Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung durch den Landkreis Ammerland erhalten. Der Antrag wird voraussichtlich in der Herbstsitzung des Sport- und Kulturausschusses des Landkreises Ammerland behandelt werden.        

     


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 12.254,17 € wurden im Haushaltsentwurf 2016 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.     


Anlagen: 

 

-          Antrag des Schützenvereins Metjendorf e.V. vom 28.06.2015

-          Eingangsbestätigung der Gemeindeverwaltung vom 02.07.2015