hier: Antrag des Schützenverein Metjendorf e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von zehn elektronischen Schießanlagen
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützenverein Metjendorf e.V. zur
Beschaffung von insgesamt zehn elektronischen Schießanlagen gemäß § 5 der
Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 12.254,17
€ (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Schützenverein Metjendorf e.V. hat mit Schreiben vom 28.06.2015 einen Antrag
auf Gewährung einer Drittelförderung für die Beschaffung von zehn
elektronischen Schießanlagen gestellt.
Über
15.000 Schießbahnen in ganz Deutschland, Österreich und Schweiz, darunter viele
Anlagen in Leistungszentren, sind mit den elektronischen Schießanlagen von
MEYTON oder der Firma DISAG ausgestattet. Die dazugehörige Software ermöglicht
sowohl die Durchführung von sportlichen Wettkämpfe, als auch Preisschiessen und
Publikumsschiessen bei Schützenfesten.
Der
eingereichte Antrag wird damit begründet, dass insbesondere die Jugend und die
Mitglieder des Schützenvereins Metjendorf auf den heutigen Stand der Technik
dem Vereinssport nachgehen können und sollten.
Der
Schützenverein Wiefelstede e.V. verfügt seit einigen Jahren und der Schützen-
und Heimatverein Gristede e.V. verfügt seit diesem Jahr über elektronische
Schießanlagen.
Die
Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung wurde erteilt. Die Anschaffungskosten
betragen laut Kostenvoranschlag insgesamt 36.762,50 €. Der Schützenverein
Metjendorf e.V. beantragt für die
Anschaffung einen Drittelzuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien in Höhe
von 12.254,17 €.
Beurteilung nach den
Sportförderungsrichtlinien:
a) Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2015 eingegangen
(x)
b) Antragsteller
ist Mitglied beim Kreissportbund (x)
c) Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig
(x)
d) Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
e) Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die Maßnahme ist nach den
Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.
Der
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung der elektronischen
Schießanlagen ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien
förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Dem
Landkreis Ammerland wurde der Antrag nebst Kostenvoranschlag am 02.07.2015 per
Email mit der Bitte zugesandt, eine mögliche Förderung seitens des Landkreises
zu prüfen. Eine Berücksichtigung des Antrages im Rahmen der
Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Ammerland ist hierbei grundsätzlich
denkbar. Nach Aufforderung des Landkreises hat der Schützenverein Metjendorf
erklärt, dass sich die geplanten Kosten auf ca. 36.800 € belaufen, wovon für
den Umbau der über 20 Jahre alten Anlage 10.000 € eingeplant wurden und sich
wie folgt darstellen:
- Erneuerung
der Elektrik (neue und zusätzliche Steckdosen/Kabelschächte/Kabelmaterial)
ca. 1500,- €
- Renovierung
der Standrückwand (Demontage der alten Anlage / Löcher verschließen/ ggf.
neues Hintergrundmaterial / Teppichbelag) ca. 2500,- €
- Erneuerung
der Standbeleuchtung (Deckenleuchten gem. Standvorschriften) ca. 2000,- €
- Fußbodenerneuerung
(wg. Umbau/Kabelschächte neuer Fußbodenbelag) ca. 1500,- €
- Schaffung
neuer IT-Voraussetzungen (Server/Verkabelung/Router etc.) ca. 1250,- €
- Kleinarbeiten
(Material/Ausführung) ca. 750 €
- Nach
Fertigstellung Standabnahme/Genehmigung zum Schießbetrieb ca. 500,- €
Der Schützenverein Metjendorf e.V. hat inzwischen eine Eingangsbestätigung und eine Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung durch den Landkreis Ammerland erhalten. Der Antrag wird voraussichtlich in der Herbstsitzung des Sport- und Kulturausschusses des Landkreises Ammerland behandelt werden.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 12.254,17 € wurden im Haushaltsentwurf 2016 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen:
- Antrag des Schützenvereins Metjendorf e.V. vom 28.06.2015
- Eingangsbestätigung der Gemeindeverwaltung vom 02.07.2015