Betreff
Sportförderungsprogramm 2016
hier: Antrag des TuS Spohle e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Neubeschaffung eines Aufsitzmähers
Vorlage
B/0450/2015
Aktenzeichen
10600
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TuS Spohle e.V. zur Beschaffung eines Aufsitzmähers gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.999,00 Euro zu gewähren.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Turn- und Sportverein Spohle e.V. hat mit Schreiben vom 07.06.2015 einen Antrag auf Gewährung eines Vollkostenzuschusses für die Beschaffung eines Aufsitzmähers gestellt.

 

Die personelle Besetzung des Bauhofes der Gemeinde Wiefelstede lässt eine komplette Pflege der Rasenfläche inkl. Außenfläche nicht zu, weshalb ein großer Teil der Pflege vom TuS Spohle e.V. übernommen wird. Für die weitere Unterhaltung der Sportplätze ist es daher notwendig, einen Aufsitzmäher zu beschaffen. Der bislang genutzte Aufsitzmäher ist veraltet und irreparabel. Die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung wurde erteilt. Die Anschaffungskosten betragen laut fernmündlicher Mitteilung (Ebay-Angebot) insgesamt 3.300,00 €.

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

a)         Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2015 eingegangen                                      (x)

b)         Antragsteller ist Mitglied beim Kreissportbund                                                           (x)

c)         Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig        (x)

d)        Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                            (x)

e)         Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                         (x)

 

Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.

 

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines Aufsitzmähers ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

 

Nachdem Zuschüsse an den SVE Wiefelstede im Jahr 2014 sowie an den SSV Gristede e.V.  und dem TV Metjendorf 04 e.V. im Jahr 2015 in Höhe von jeweils max. 1.999,00 € für die Beschaffung von Aufsitzmähern beschlossen wurden, schlägt die Verwaltung aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls eine Bezuschussung bis zu dieser Summe an den TuS Spohle e.V. vor.

       


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.999,00 Euro wurden im Haushaltsplanentwurf 2016 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

     


Anlagen:

 

Antrag des TuS Spohle e.V. vom 07.06.2015