hier: Antrag des TuS Spohle e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Neubeschaffung eines Aufsitzmähers
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem TuS Spohle e.V. zur Beschaffung eines
Aufsitzmähers gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen
Zuschuss in Höhe von max. 1.999,00 Euro zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Turn- und Sportverein Spohle e.V. hat mit Schreiben vom 07.06.2015 einen Antrag
auf Gewährung eines Vollkostenzuschusses für die Beschaffung eines
Aufsitzmähers gestellt.
Die
personelle Besetzung des Bauhofes der Gemeinde Wiefelstede lässt eine komplette
Pflege der Rasenfläche inkl. Außenfläche nicht zu, weshalb ein großer Teil der
Pflege vom TuS Spohle e.V. übernommen wird. Für die weitere Unterhaltung der
Sportplätze ist es daher notwendig, einen Aufsitzmäher zu beschaffen. Der
bislang genutzte Aufsitzmäher ist veraltet und irreparabel. Die Zustimmung zur
vorzeitigen Beschaffung wurde erteilt. Die Anschaffungskosten betragen laut
fernmündlicher Mitteilung (Ebay-Angebot) insgesamt 3.300,00 €.
Beurteilung nach den
Sportförderungsrichtlinien:
a) Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2015 eingegangen
(x)
b) Antragsteller
ist Mitglied beim Kreissportbund (x)
c) Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig
(x)
d) Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
e) Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die Maßnahme ist nach den
Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.
Der
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines Aufsitzmähers
ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der
Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Nachdem
Zuschüsse an den SVE Wiefelstede im Jahr 2014 sowie an den SSV Gristede
e.V. und dem TV Metjendorf 04 e.V. im
Jahr 2015 in Höhe von jeweils max. 1.999,00 € für die Beschaffung von
Aufsitzmähern beschlossen wurden, schlägt die Verwaltung aus
Gleichbehandlungsgründen ebenfalls eine Bezuschussung bis zu dieser Summe an
den TuS Spohle e.V. vor.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von
1.999,00 Euro wurden im Haushaltsplanentwurf 2016 bei der Kostenstelle 10600,
Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen:
Antrag des TuS Spohle e.V. vom 07.06.2015