hier: Spielmannszug Wiefelstede e.V.
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt die beantragte Drittelförderung von
Musikinstrumenten (Beschaffung Mellophon) an den Spielmannszug Wiefelstede e.V.
mit einem max. Förderbetrag in Höhe von 507,00 Euro.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Spielmannszug Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 13.04.2015 die Förderung
von Musikinstrumenten nach den Kulturförderungsrichtlinien der Gemeinde
Wiefelstede.
Nach
§ 9 Abs. 3 der Kulturförderungsrichtlinien sind Anschaffungen von
Musikinstrumenten, deren Wert jeweils über 1.000,00 € (ohne MwSt.) liegt,
förderungsfähig.
Beantragt
wird die Bezuschussung eines Mellophon zu einem max. Beschaffungswert in Höhe
von 1.823,00 €.
Aufgrund
des Antrages wurde die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung mit Schreiben
vom 13.05.2015 erteilt, ohne einen Anspruch auf eine spätere Förderung
auszusprechen.
Nach
§ 4 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien wären Zuschüsse bis zu einem Drittel
der Gesamtkosten denkbar, solange die bereitgestellten Haushaltsmittel hierfür
ausreichen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel für eine Drittelförderung wurden im
Haushaltsplanentwurf 2016 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 262101,
Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen:
- Antrag des Spielmannszug Wiefelstede e.V. vom 13.04.2015
- Kostenvoranschlag MMC Music & Marching Center GmbH vom 07.04.2015