Betreff
Beschaffung von Musikinstrumenten
hier: Spielmannszug Wiefelstede e.V.
Vorlage
B/0452/2015
Aktenzeichen
10600
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die beantragte Drittelförderung von Musikinstrumenten (Beschaffung Mellophon) an den Spielmannszug Wiefelstede e.V. mit einem max. Förderbetrag in Höhe von 507,00 Euro.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Spielmannszug Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 13.04.2015 die Förderung von Musikinstrumenten nach den Kulturförderungsrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede.

 

Nach § 9 Abs. 3 der Kulturförderungsrichtlinien sind Anschaffungen von Musikinstrumenten, deren Wert jeweils über 1.000,00 € (ohne MwSt.) liegt, förderungsfähig.

 

Beantragt wird die Bezuschussung eines Mellophon zu einem max. Beschaffungswert in Höhe von 1.823,00 €.

 

Aufgrund des Antrages wurde die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung mit Schreiben vom 13.05.2015 erteilt, ohne einen Anspruch auf eine spätere Förderung auszusprechen.

 

Nach § 4 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien wären Zuschüsse bis zu einem Drittel der Gesamtkosten denkbar, solange die bereitgestellten Haushaltsmittel hierfür ausreichen.

     


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Drittelförderung wurden im Haushaltsplanentwurf 2016 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 262101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

     


Anlagen:

 

- Antrag des Spielmannszug Wiefelstede e.V. vom 13.04.2015

- Kostenvoranschlag MMC Music & Marching Center GmbH vom 07.04.2015