Betreff
Beschaffung von Musikinstrumenten und Cases
hier: Anträge des Orchester Mediante e.V.
Vorlage
B/0454/2015
Aktenzeichen
10600
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Orchester Mediante e.V. zur Beschaffung einer Trommel gemäß § 4 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 607,67 € zu gewähren.

 

b)      Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Orchester Mediante e. V. zur Beschaffung von 5 Cases gemäß § 10 der Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Sonderzuschuss in Höhe von max. 4.000,00 € zu gewähren.  

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Orchester Mediante e.V. beantragt mit Schreiben vom 18.06.2015 die Förderung von Musikinstrumenten nach den Kulturförderungsrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede.

 

Nach § 9 Abs. 3 der Kulturförderungsrichtlinien sind Anschaffungen von Musikinstrumenten, deren Wert jeweils über 1.000,00 Euro (ohne MwSt.) liegt, förderungsfähig.

 

Beantragt wird die Bezuschussung für die Beschaffung einer Trommel zu einem Beschaffungsbetrag in Höhe von 1.823,00 €.

 

Aufgrund des Antrages wurde die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung mit Schreiben vom 25.06.2015 erteilt, ohne einen Anspruch auf eine spätere Förderung auszusprechen.

 

Nach § 4 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien wären Zuschüsse bis zu einem Drittel der Gesamtkosten denkbar, solange die bereitgestellten Haushaltsmittel hierfür ausreichen.

 

 

Zudem beantragt der Orchester Mediante e.V. mit Schreiben vom 02.09.2015 die Gesamtförderung von 5 Cases zur Unterstellung der Musikinstrumente im Schulzentrum Wiefelstede. Eine Lagerung von Musikinstrumenten in Einbauschränken oder die Gestellung von festen Unterstellflächen ist aufgrund des Raumangebotes nicht möglich, so dass bewegliche Cases erworben werden sollen. Die Cases werden in der Regel neben dem Tribünentrakt gelagert und im Bedarfsfall anderweitig untergebracht. Hierdurch ist die Unterbringung flexibler zu handhaben. Gemäß § 10 der Kulturförderungsrichtlinien wäre eine Bezuschussung als Vollkostenzuschuss möglich.

 

 

     

 

     


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Drittelförderung (607,67 €) sowie für einen möglichen Vollkostenzuschuss (4.000,00 €) wurden im Haushaltsplanentwurf 2016 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 262101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

  


Anlagen:

 

-          Anträge des Orchester Mediante e.V. vom 18.06.2015 und 02.09.2015

-          Angebot Firma Adams vom 11.06.2015 (Trommel)

-          Angebot Firma Thomann vom 25.08.2015 (Cases)