Betreff
Überplanmäßiger Aufwand im Budget 1115 Gebäudemanagement
hier: Bildung von Rückstellungen
Vorlage
B/0463/2015
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, den überplanmäßigen Aufwand beim Kosten­träger 111502 (Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden und Grundstücken) und dem Sachkonto 4211000 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) für die Kosten­stelle 30174 (MZG Neuenkruge) in Höhe von 73.000,00 € und der Kostenstelle 30173 (MZG Metjendorf) in Höhe von 198.000,00 €.

Die Finanzierung erfolgt über die restlichen Mittel aus dem Budget 1115 sowie über Mehr­erträge bei der Gewerbesteuer.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Beim Dach des Mehrzweckgebäudes in Neuenkruge kommt es aufgrund des maroden Zu­standes wiederholt zu Leckagen. Der schlechte Zustand wurde bereits im Jahre 2014 festge­stellt. Provisorisch wurden bereits Leckstellen beseitigt. Aus Sicht des Gebäudemanagement ist eine komplette Dachsanierung erforderlich, die Kosten hierfür belaufen sich auf 73.000,00 €.

Da der Reparaturbedarf bereits in 2014 festgestellt wurde, ist hierfür eine Rückstellung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 3 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) zu bilden.

 

Des Weiteren ist die bereits für die Sanierung der Duschräume im Mehrzweckgebäude Metjendorf  gebildete Rückstellung in 2014 von 7.500,00 € auf 198.000,00 € zu erhöhen. Die Sanierung ist aufgrund einer Legionellenprüfung des Landkreises Ammerland in 2014 festge­stellt worden und ist aus Sicht des Gebäudemanagements zwingend erforderlich.

Eine Realisierung dieser Maßnahmen in 2015 ist nicht mehr möglich.

 

Es sind daher für die beiden Maßnahmen Rückstellungen in Höhe von insgesamt

271.000,00 € zu bilden. Im Budget 2014 stehen derzeit beim Kostenträger 1115 Gebäude­management noch 13.500,00 € zur Verfügung. Der fehlende Restbetrag kann durch Mehrein­nahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt werden.

 

Da es hierbei um eine erhebliche Mehrausgabe handelt, die weder in den Zuständigkeits­bereich des Bürgermeisters noch im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsausschusses liegt, ist dieser Vorgang dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Die Finanzierung des Mehraufwandes erfolgt durch die noch im Budget 1115 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 13.500,00 € sowie durch Mehreinnahmen bei der Ge­werbesteuer (Kostenstelle 10300, Kostenträger 611101, Sachkonto 3013000).

Die Auszahlungen für diese Mehraufwendungen wurden bei der Haushaltsplanung der Fi­nanzrechnung des Haushaltsjahres 2016 berücksichtigt.

 

Die Abwicklung des Mehraufwandes erfolgt beim Unterhaltungsaufwand des Mehrzweck­gebäudes Neuenkruge (30174) sowie des Mehrzweckgebäudes Metjendorf (30173).