Betreff
Annahme von Spenden für den Förderverein Hokisa e.V.
Vorlage
B/0493/2015
Aktenzeichen
10200 My
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Geldspenden in Höhe von 876,00 Euro anzunehmen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Er hat diese Befugnis bis zur Höhe von 2.000,00 Euro je Spende gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss übertragen.

 

Nach der Dienstanweisung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spenden oder Schenkung den Betrag von 100,00 Euro nicht überschreitet.

 

Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100,00 Euro zu informieren.

 

Durch den Spendenlauf der Oberschule Wiefelstede sind bisher insgesamt 9.767,01 Euro für den Förderverein Hokisa e. V. eingegangen. Die Oberschule Wiefelstede wies darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Spenden eingegangen sind.

 

Folgende Beträge über 100,00 Euro sind bisher für den Förderverein eingegangen:

 

Name

Datum

Betrag

Hendrik Würdemann

30.09.2015

726,00 €

Erwin Rhode

30.09.2015

150,00 €

 

Summe

876,00 €

 

Diese Spenden sind zweckgebunden für den Förderverein Hokisa e. V. und werden nach vollständigem Eingang aller Spenden an den Verein überwiesen.

Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende besteht seitens der Verwaltung nicht.

     


Finanzierung:

Keine Anmerkungen.