Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Bericht der
Verwaltung zur möglichen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 142
"Wiefelstede-Nord" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die
Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am
18.04.2016 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Zurzeit
liegen 201 Bewerbungen auf Erwerb eines Wohnbaugrundstückes im Ort Wiefelstede
vor (Stand 11.01.2016). 99 Antragsteller sind Wiefelsteder/-innen im Sinne der
Vergaberichtlinien und haben nach eigenen Angaben kein Wohneigentum, davon
haben 32 ein oder mehrere Kinder. Die Gemeinde kann im Ort Wiefelstede derzeit
jedoch keine Wohnbaugrundstücke anbieten. Die letzten Grundstücke wurden in
2014 veräußert.
In
den vergangenen Jahren wurden im Ort Wiefelstede folgende Baugebiete
ausgewiesen (ohne Berücksichtigung bei Teilung für die Bebauung mit
Doppelhäusern):
2006:
41 Baugrundstücke (Bebauungsplan Nr. 108/V)
2008:
30 Baugrundstücke (Bebauungsplan Nr. 108/VI)
2010:
29 Baugrundstücke (Bebauungsplan Nr. 108/VII)
2012:
18 Baugrundstücke (Bebauungsplan Nr. 108/VIII)
2013:
62 Baugrundstücke (Bebauungsplan Nr. 139)
Für
die in Rede stehenden Flächen liegen Kaufoptionsverträge vor, die
ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht beinhalten für den Fall, dass die
Umwandlung in Wohnbaugelände im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens nicht
möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist oder der
Gemeinderat dem angestrebten Kauf nicht zustimmt.
Zur
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaunutzung der
Fläche wäre die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 142 erforderlich. Der
Vorentwurf wird in der Sitzung vorgestellt werden. Er sollte sich nach
Auffassung der Verwaltung an den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 139
„Wiefelstede, Hörne-West“ orientieren.
Aufgrund
der Tatsache, dass sich die Möglichkeit der Realisierung des gesamten
Plangebietes sehr kurzfristig ergeben hat, sollen die Planungsabsichten und
Vorstellungen zunächst präsentiert werden, um weitere Fraktionsberatungen in
dieser Angelegenheit zu ermöglichen.
Zu
diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Entsprechende
Haushaltsmittel für die Aufstellung des Bebauungsplanes (Honorarkosten) und für
die geruchstechnische Untersuchung stehen im Haushaltsplan für das Jahr 2016
zur Verfügung. Die eventuell für erforderliche weitere Gutachten und
Untersuchungen (z. B. Entwässerungskonzept) notwendigen Haushaltsmittel müssen
überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Mehraufwendungen werden
durch Minderaufwand im Personalbudget (Erstattung von Sanierungsgeldern der
VBL, die von den Aufwendungen abzusetzen sind) finanziert.
Anlagen: