hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 I "Metjendorf, Am Ostkamp - Erweiterung".
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Über
die eventuelle Wohnbaulandentwicklung in Metjendorf auf der Fläche Am Ostkamp
ist in den letzten Jahren bereits mehrfach beraten worden - zuletzt im Februar
2015 (siehe Vorlage B/0295/2015).
Zurzeit
liegen 130 Bewerbungen auf Erwerb eines Wohnbaugrundstückes in Metjendorf vor
(Stand 11.01.2016). 56 Antragsteller sind Wiefelsteder/-innen im Sinne der
Vergaberichtlinien und haben nach eigenen Angaben kein Wohneigentum, davon
haben 28 ein oder mehrere Kinder. Die Gemeinde kann in Metjendorf seit 2011
keine Wohnbaugrundstücke mehr anbieten.
In
den vergangenen Jahren wurden im Bereich Metjendorf-Ofenerfeld folgende
Baugebiete ausgewiesen (ohne Berücksichtigung bei Teilung für die Bebauung mit
Doppelhäusern):
2007:
rd. 100 Baugrundstücke (Bebauungsplan Nr. 130)
2007:
rd. 111 Baugrundstücke (Bebauungsplan Nr. 131)
Die
insgesamt 32 Grundstücke der Gemeinde im Bebauungsplangebiet Nr. 130 wurden im
Zeitraum 2007 bis 2009 veräußert - ebenso wie die der privaten Bauträger. Die
28 gemeindeeigenen Grundstücke im Bebauungsplangebiet Nr. 131 wurden in
2009/2010 veräußert, die von privater Seite zum größten Teil im Zeitraum
2012/2013.
Die
Fläche Am Ostkamp befindet sich im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede.
Zur
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaunutzung der
Fläche ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 I erforderlich. Der
Vorentwurf wird in der Sitzung vorgestellt werden. Geplant ist die Ausweisung
von Bereichen für Einfamilien- und Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser
(sozialer und freier Wohnungsbau). Hierzu liegen zwei städtebauliche Konzepte
vor, von denen die Verwaltung die Variante A favorisiert. Im Eingangsbereich
ist eine Fläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen.
Der
Vorentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Zu
diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Entsprechende
Haushaltsmittel für die Aufstellung des Bebauungsplanes (Honorarkosten) stehen
im Haushaltsplan für das Jahr 2016 zur Verfügung. Die eventuell für
erforderliche weitere Gutachten und Untersuchungen (z. B. Entwässerungskonzept)
notwendigen Haushaltsmittel müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Die Mehraufwendungen werden durch Minderaufwand im Personalbudget
(Erstattung von Sanierungsgeldern der VBL, die von den Aufwendungen abzusetzen
sind) finanziert.
Anlagen: