Betreff
110. Änderung des Flächennutzungsplanes (parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 I),
hier: a) Änderungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
B/0518/2016
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

  

a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 110. Flächennutzungsplanänderung (parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 I).

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

  

Inhaltlich wird auf die Beratungsvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 I „Metjendorf, Am Ostkamp - Erweiterung“ (s. Vorlagen-Nr. B/0517/2016) hingewiesen.

 

Der zu überplanende Bereich ist bisher im Flächennutzungsplan von 1989 als Grünfläche mit Zweckbestimmung Festwiese und als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan ist für die geplante Wohnbauflächenentwicklung entsprechend zu ändern.

 

Der Vorentwurf der 110. Flächennutzungsplanänderung wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.

  


Finanzierung:

   

Entsprechende Haushaltsmittel für die Aufstellung des Bebauungsplanes (Honorarkosten) stehen im Haushaltsplan für das Jahr 2016 zur Verfügung. Die eventuell für erforderliche Gutachten und Untersuchungen (z. B. Entwässerungskonzept) notwendigen Haushaltsmittel müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Mehraufwendungen werden durch Minderaufwand im Personalbudget (Erstattung von Sanierungsgeldern der VBL, die von den Aufwendungen abzusetzen sind) finanziert.

 


Anlagen: