hier: a) Änderungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 124 "Verbrauchermarkt Wiefelstede -
Hauptstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die
Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden
gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Eigentümer des Gebäudes Hauptstraße 49 B/C/D,
Wiefelstede, Herr Markus Ibendorf, hat die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124
beantragt, um dem dortigen Verbrauchermarkt eine Erweiterung durch die
Umnutzung des ehemaligen Postzustellstützpunktes zu einer Ladenfläche zu
ermöglichen.
Der Netto-Markt befindet sich außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde
Wiefelstede stellt deshalb zu der geplanten Erweiterung des Netto-Marktes fest,
dass diese kritisch betrachtet werden sollte. Der Antragsteller hat daher die
Auswirkungen der geplanten Erweiterung durch das Büro
MR Consultants, Neumünster, überprüfen lassen. In dem Gutachten wurde die
Verträglichkeit der Vergrößerung des Marktes um 220 m² Verkaufsfläche
festgestellt (siehe Anlage). Negative Auswirkungen städtebaulicher Art können
ausgeschlossen werden. Die Auswirkungsanalyse ist bereits in der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 12.10.2015 vorgestellt worden (Vorlage B/0446/2015).
Für
das Vorhaben liegt zudem bereits ein positiver Bauvorbescheid des Landkreises
vor mit der aufschiebenden Bedingung, dass die Gemeinde den Bebauungsplan Nr.
124 hinsichtlich der Verkaufsflächenzahl entsprechend ändert.
Da es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann für dieses Bauleitplanverfahren das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden. Dieses Verfahren beinhaltet im Gegensatz zum Normalverfahren die Möglichkeit nur eines Verfahrensschrittes zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Angesichts einer voraussichtlich nur geringfügigen Betroffenheit wesentlicher öffentlicher und/oder privater Belange sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung kann in diesem Fall verzichtet werden.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 124 wird in der Sitzung vorgestellt.
Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Die
Planungskosten werden vom Vorhabenträger getragen. Hierzu wurde bereits ein
städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen: