Betreff
Verbindungsstraße "Gartenstraße/Thienkamp", Antrag des Arbeitskreises "Sicherer Schulweg" auf Sperrung der Straße für den KfZ-Verkehr
Vorlage
B/0534/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Straßen- und Verkehrsauschuss beauftragt die Verwaltung die Maßnahme A umzusetzen, Nachbesserung für den Einmündungsbereich gem. verkehrsbehördlicher Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Eine Sperrung für den Kfz-Verkehr erfolgt nicht.

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

In der Sitzung des Straßen- und Verkehrsauschusses der Gemeinde Wiefelstede am 13.10.2015 sollte eine Beratung über den Antrag des Arbeitskreises „Sicherer Schulweg“ auf Sperrung der Stichstraße Gartenstraße/Thienkamp erfolgen. Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt, da zunächst ein gemeinsamer Ortstermin gewünscht war. 

 

Der gewünschte Ortstermin hat am 20.01.2016 um 07.15 Uhr unter Beteiligung der Polizei,  der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland, den Ratsmitgliedern und der Verwaltung der Gemeinde Wiefelstede stattgefunden. Alle Beteiligten haben sich einen Überblick vor Ort verschaffen können.

 

Im Nachgang des Ortstermins wurde die Verkehrsangelegenheit  beim Landkreis Ammerland in der Verkehrsbesprechung am 09.02.2016 erörtert.  Sofern keine baulichen Veränderungen an dem Kreuzungsbereich vorgenommen werden (Sperrung der Straße für den Kfz-Verkehr), würde seitens der Straßenverkehrsbehörde  eine zusätzliche Beschilderung der Kreuzung mit dem Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) sowie ein Heckendurchbruch zum besseren queren der Straße verkehrsbehördlich angeordnet werden (s. Lageplan Anlage 1).

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich nach der Erörterung der Verkehrsangelegenheit folgende Lösungsmöglichkeiten für den Einmündungsbereich:

 

a)      keine Sperrung der Stichstraße und Nachbesserung der verkehrlichen Situation gem. Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland (s.o.)

-          keine Verlagerung der bisherigen Verkehre

-          Einmündungsbereich fordert nach wie vor die erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer

 

b)     Sperrung der Stichstraße für den Kfz-Verkehr/Teileinziehung der Stichstraße gem. § 8 Nds. Straßengesetz einschl. Einbau von Pollern in der Straße

-          der Verkehr wird in Richtung Hauptstraße bzw. Wemkendorfer Weg verlagert

-          Aufmerksamkeit der Kfz-Fahrer lässt nach, da keine Fahrzeuge aus der Stichstraße mehr erwartet werden.

-          die Geschwindigkeiten auf dem Thienkamp werden sich aufgrund der längeren Wege evtl. erhöhen

-          insgesamt ergibt sich dort nach Auffassung der Gemeindeverwaltung ein gesteigertes Gefahrenpotential für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer, vor allem Kinder)

 

 

c)      Rückbau der Stichstraße und somit Einziehung der gesamten öffentlichen Verkehrsfläche gem. § 8 Nds. Straßengesetz

-          die Gefährdung in dem Kreuzungsbereich fällt gänzlich weg

-          die Verkehre müssen die längeren Wege in Kauf nehmen, dieses kann wieder zu einer veränderten Geschwindigkeitssituation führen

-          die Schülerverkehre werden auf den anderen Straßen größer

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte zunächst die Lösungsmöglichkeit A (Nachbesserung des Kreuzungsbereiches ohne Sperrung) umgesetzt werden.

 


Finanzierung:

Es wurden keine Haushaltsmittel für bauliche Veränderungen eingeplant.   

  


Anlagen:

Lageplan , Anlage 1