Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Schulausschuss nimmt den Bericht zur Inklusion und des Kostenausgleichs
(Konnexität) zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Für
die mit der Einführung der inklusiven Schule an den öffentlichen Schulen,
ausgenommen Förderschulen, hat das Land Niedersachsen – wie bereits berichtet –
aufgrund der Konnexität einen Ausgleich der sächlichen Kosten (§ 113 Abs. 1
NSchG) herbeizuführen. Diesem Anspruch ist das Land Niedersachsen grundsätzlich
aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der
inklusiven Schule vom 12.11.2015 nachgekommen. Leider mussten die Kommunen in
Niedersachsen zur Verwirklichung des Anspruchs fristwahrend Klage vor dem
Staatsgerichtshof in Bückeburg erheben, um die Ansprüche grundsätzlich
sicherzustellen. Der finanzielle Ausgleich wird als jährliche Pauschale
gewährt. Sie beträgt im Haushaltsjahr 2015 landesweit 11,7 Millionen Euro und
ab dem Haushaltsjahr 2016 landesweit 20,0 Millionen. Eine Anpassung ist bedingt
über Preisindexwerte vorgesehen. Die vorgenannte Pauschale wird auf die
einzelnen Schulträger aufgeteilt nach dem jeweiligen Verhältnis im
Primarbereich und im Sekundarbereich I des Schulträgers an seinen öffentlichen
Schulen, ausgenommen Förderschulen, zur entsprechenden Gesamtschülerzahl in
Niedersachsen.
Für
die Gemeinde Wiefelstede bedeutet dieses, dass ein finanzieller Ausgleich
im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von
19.469,00 Euro (als Sonderposten gebucht) stattgefunden hat.
Im
Haushaltsjahr 2016 wird eine Zuweisung in Höhe von ca. 33.000 Euro erwartet.
Zum
Schuljahresbeginn 2015/2016 wird folgende Anzahl an Schüler/-innen mit
festgestelltem Unterstützungsbedarf beschult:
Grundschule
Wiefelstede = 23 Schüler/-innen
(6 x Lernen, 3 x Emotionale und soziale
Entwicklung, 1 x Hören, 2 x Körperliche und motorische Entwicklung, 1 x Sehen,
6 x Sprache, 4 x geistige Entwicklung)
Grundschule
Metjendorf = 6 Schüler/-innen
(2 x Hören, 4 x Emotionale und soziale
Entwicklung/Lernen/Sprache)
Oberschule
Wiefelstede = 20 Schüler/-innen
(13 x Lernen, 3 x Emotionale und soziale
Entwicklung, 1 x Hören, 1 x Körperliche und motorische Entwicklung, 1 x Sehen,
1 x Sprache)
Aufgrund
der Inklusion sind verschiedene Maßnahmen in den Schulen erforderlich. So sind
für die Menschen (Schüler und Lehrer) mit Beeinträchtigungen beim Hören
akustische zusätzliche Elemente erforderlich. Ein Klassenraum in der
Grundschule Wiefelstede ist bereits ausgestattet und ein weiterer wird in
Absprache mit der Schulleitung in Kürze erfolgen. Die Ausstattung aller
Klassenräume mit Akustikelementen wird derzeit geprüft und in Abhängigkeit von
den Kosten und den Haushaltsmitteln abgearbeitet werden. Ebenfalls im Bereich
der Grundschule Wiefelstede wird derzeit geprüft, ob und wo der im
Raumentwicklungskonzept vorgesehene Bade- und Wickelraum vorab realisiert
werden kann.
Im
Bereich der Beeinträchtigungen beim Sehen sind andere Maßnahmen erforderlich.
Die Schulen sollen je nach Notwendigkeit entsprechend nachgerüstet werden. Im Jahr 2016 ist vorgesehen, die Oberschule
Wiefelstede mit einem Fahrstuhl auszustatten. Dieses ist im Hauptgebäude
zwingend notwendig, da sich alle allgemeinen Unterrichtsräume im 1. und 2.
Obergeschoss befinden. Hier werden Kosten in Höhe von rund 137.500 Euro
entstehen. Klar ist bei dieser Kostensituation und der Erstattung, dass die
Gemeinde Wiefelstede trotz der Zuweisungen von ca. 33.000,00 Euro erheblich in
Vorleistung treten muss.
Anlagen: