Betreff
Inklusion, Konnexität, Kostenausgleich
Vorlage
B/0548/2016
Aktenzeichen
10600 rh-st
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt den Bericht zur Inklusion und des Kostenausgleichs (Konnexität) zur Kenntnis.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Für die mit der Einführung der inklusiven Schule an den öffentlichen Schulen, ausgenommen Förderschulen, hat das Land Niedersachsen – wie bereits berichtet – aufgrund der Konnexität einen Ausgleich der sächlichen Kosten (§ 113 Abs. 1 NSchG) herbeizuführen. Diesem Anspruch ist das Land Niedersachsen grundsätzlich aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der inklusiven Schule vom 12.11.2015 nachgekommen. Leider mussten die Kommunen in Niedersachsen zur Verwirklichung des Anspruchs fristwahrend Klage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg erheben, um die Ansprüche grundsätzlich sicherzustellen. Der finanzielle Ausgleich wird als jährliche Pauschale gewährt. Sie beträgt im Haushaltsjahr 2015 landesweit 11,7 Millionen Euro und ab dem Haushaltsjahr 2016 landesweit 20,0 Millionen. Eine Anpassung ist bedingt über Preisindexwerte vorgesehen. Die vorgenannte Pauschale wird auf die einzelnen Schulträger aufgeteilt nach dem jeweiligen Verhältnis im Primarbereich und im Sekundarbereich I des Schulträgers an seinen öffentlichen Schulen, ausgenommen Förderschulen, zur entsprechenden Gesamtschülerzahl in Niedersachsen.

 

Für die Gemeinde Wiefelstede bedeutet dieses, dass ein finanzieller Ausgleich im  Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 19.469,00 Euro (als Sonderposten gebucht) stattgefunden hat.

 

Im Haushaltsjahr 2016 wird eine Zuweisung in Höhe von ca. 33.000 Euro erwartet.

 

Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 wird folgende Anzahl an Schüler/-innen mit festgestelltem Unterstützungsbedarf beschult:

 

Grundschule Wiefelstede = 23 Schüler/-innen

(6 x Lernen, 3 x Emotionale und soziale Entwicklung, 1 x Hören, 2 x Körperliche und motorische Entwicklung, 1 x Sehen, 6 x Sprache, 4 x geistige Entwicklung)

 

Grundschule Metjendorf = 6 Schüler/-innen

(2 x Hören, 4 x Emotionale und soziale Entwicklung/Lernen/Sprache)

 

Oberschule Wiefelstede = 20 Schüler/-innen

(13 x Lernen, 3 x Emotionale und soziale Entwicklung, 1 x Hören, 1 x Körperliche und motorische Entwicklung, 1 x Sehen, 1 x Sprache)

       


 

 

Aufgrund der Inklusion sind verschiedene Maßnahmen in den Schulen erforderlich. So sind für die Menschen (Schüler und Lehrer) mit Beeinträchtigungen beim Hören akustische zusätzliche Elemente erforderlich. Ein Klassenraum in der Grundschule Wiefelstede ist bereits ausgestattet und ein weiterer wird in Absprache mit der Schulleitung in Kürze erfolgen. Die Ausstattung aller Klassenräume mit Akustikelementen wird derzeit geprüft und in Abhängigkeit von den Kosten und den Haushaltsmitteln abgearbeitet werden. Ebenfalls im Bereich der Grundschule Wiefelstede wird derzeit geprüft, ob und wo der im Raumentwicklungskonzept vorgesehene Bade- und Wickelraum vorab realisiert werden kann.

 

Im Bereich der Beeinträchtigungen beim Sehen sind andere Maßnahmen erforderlich. Die Schulen sollen je nach Notwendigkeit entsprechend nachgerüstet werden.  Im Jahr 2016 ist vorgesehen, die Oberschule Wiefelstede mit einem Fahrstuhl auszustatten. Dieses ist im Hauptgebäude zwingend notwendig, da sich alle allgemeinen Unterrichtsräume im 1. und 2. Obergeschoss befinden. Hier werden Kosten in Höhe von rund 137.500 Euro entstehen. Klar ist bei dieser Kostensituation und der Erstattung, dass die Gemeinde Wiefelstede trotz der Zuweisungen von ca. 33.000,00 Euro erheblich in Vorleistung treten muss.

 

     


Anlagen: