Betreff
Einrichtung von BFD-Stellen an den Schulen in der Gemeinde Wiefelstede
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 02.03.2016
Vorlage
B/0558/2016
Aktenzeichen
10600 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Anlassgebend zur Einrichtung von BFD-Stellen an den Grundschulen der Gemeinde Wiefelstede war ursprünglich der Antrag des Facharbeitskreises „Kinder und Familien in der Gemeinde Wiefelstede“, so dass zunächst aufgrund der Beratungen im Schulausschuss am 29.07.2014 der Verwaltungsausschuss im Umlaufverfahren gemäß § 78 Abs. 3 NKomVG die Einrichtung von jeweils 2 BFD-Stellen in den Grundschulen Wiefelstede und Metjendorf durch die Gemeinde Wiefelstede für das Schuljahr 2014/2015 beschlossen hat.

 

Eine Stellenbesetzung konnte erst nach Antragsbearbeitung durch die Zentralstelle des Bundesamtes und Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst zum 30.10.2014 bzw. 30.11.2014 erfolgen.

 

Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.06.2015 einstimmig für die Fortführung von je zwei BFD-Stellen in den Grundschulen Wiefelstede und Metjendorf für die Schuljahre 2015/2016 sowie 2016/2017 ausgesprochen. Die Fortführung wurde durch den  Verwaltungsausschuss am 29.06.2015 beschlossen.

 

Bisheriger Einsatzschwerpunkt der BFD-Stelleninhaber ist die Unterstützung/Entlastung der Lehrkräfte in nicht-unterrichtlichen Angelegenheiten, damit diese für ihre originären Aufgaben mehr Zeit zur Verfügung haben. Als Schwerpunkte wurden die Unterstützung zur Begleitung bei auffälligen Kindern, z. B. bei Toilettengängen, in Pausensituationen oder beim Wechsel von Fachräumen und Klassenräumen gesehen. Außerdem werden die Lehrkräfte in der Betreuung einzelner Schüler/-innen, wenn diese sich in alltäglichen Situationen nicht einordnen können, unterstützt. Weiterhin erfahren die Schüler/-innen durch die Stelleninhaber/-innen Unterstützung bei der Organisation ihrer Arbeitsangelegenheiten wie beispielsweise sinnvolle Bestückung der Schultasche, Materialien sinnvoll einordnen,  sachgerechter Umgang mit Materialien sowie Vor- und Nachbereitung von Fachunterrichten.

 

 

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Land Niedersachsen für die personelle Ausstattung der Schulen und somit auch für die Beschäftigung von Personal für die Betreuung der Schüler/-innen verantwortlich ist. Mit Schreiben vom 03.02.2016 hat die Verwaltung das Niedersächsische Kultusministerium darauf hingewiesen, dass das Land Nidersachsen seinen Verpflichtungen zur optimalen Schülerbetreuung nicht gerecht wird.

 

Derzeit hat die Gemeinde Wiefelstede aufgrund der freiwilligen Leistung (4 BFD-Stellen) einen jährlichen Aufwand von ca. 12.000 Euro.

 

Mit Schreiben vom 02.03.2016 beantragt und begründet die SPD-Fraktion die Einrichtung weiterer BFD-Stellen an den Schulen der Gemeinde Wiefelstede – wobei der Bedarf noch mit den Schulleitungen abzustimmen wäre –. Eine Stellungnahme der Schulleitungen konnte aufgrund der Kurzfristigkeit noch nicht eingeholt werden und wird bis zur Schulausschusssitzung am 15.03.2016 nachgeholt.

 

Die Verwaltung weist bereits heute darauf hin, dass in der Vergangenheit die Einsatzmöglichkeiten der BFD-Stelleninhaber/-innen nur bedingt möglich war und die vorgegebene Pflicht zur 40-Stunden-Woche nur mit einem großen Kraftakt realisiert werden konnten.

 

    


Finanzierung:

 

Haushaltsmittel für weitere BFD-Stellen wurden bislang nicht eingeplant.

  


Anlagen:

 

-          Antrag der SPD-Fraktion vom 02.03.2016

-          Informationen zum Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienste mit Flüchtlingsbezug“