Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage sowie der Aufwandspositionen für das Jahr 2016
Vorlage
B/0570/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Verwaltung berichtet den gemeindlichen Gremien unterjährig über den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage.

 

Zu den Aufwendungen und Erträgen der anliegenden Aufstellung wird wie folgt Stellung genommen:

 

Im Bereich der Grundsteuer A befinden sich die Ist-Zahlen derzeit knapp über dem Haushaltsansatz. Die Veranlagungen der Grundsteuer B haben bereits zu diesem frühen Zeitpunkt den Haushaltsansatz um rund 16.000 Euro überschritten. Grund dafür sind Nachveranlagungen im Bereich von Neubaugebieten. Es ist davon auszugehen, dass die Veranlagungen auch im Jahresverlauf weiter ansteigen werden.

 

Zum Teil erhebliche Schwankungen gibt es auch in diesem Jahr bei der Gewerbesteuer. Als Grundlage für die Einplanung wurde das voraussichtliche Vorauszahlungssoll zugrunde gelegt, zuzüglich der Orientierungsdaten (+3,9%) und abzüglich des zu erwartenden Rückgangs der Gewerbesteuererträge aufgrund von bekannten Wegzügen einiger Gewerbesteuerzahler. Der Ansatz wurde mit 5.003.800 Euro für das Jahr 2016 angesetzt. Derzeit liegt der Ist-Betrag rund 590.000 Euro über dem Planansatz. Als Erwartung wird derzeit jedoch vorsichtig vom Planansatz ausgegangen, da zwar viele kleinere Gewerbebetriebe positive Abrechnungen eingereicht haben. Bei größeren Gewerbesteuerzahlern in der Gemeinde stehen jedoch noch Abrechnungen der Jahre 2014 und 2015 aus, deren Ergebnisse derzeit nicht abzusehen sind. Aufgrund der unveränderten Gewerbesteuererwartung würde folglich auch die Gewerbesteuerumlage in der geplanten Höhe eintreten.

 

Die Planung der Einkommenssteuer wurde anhand des voraussichtlichen Ergebnisses 2015 mit einer Steigerung auf Grundlage der Orientierungsdaten in Höhe von 5 % vorgenommen. Es wurde davon ausgegangen, dass 2015 ein Ergebnis von 6.280.000 erreicht werde. Aufgrund einer höheren Erstattung im Februar 2016 beläuft sich das endgültige Ergebnis der Einkommenssteuer 2015 jedoch nur auf 6.268.000 Euro. Unter Anwendung der  Orientierungsdaten von 5 % würde sich nunmehr ein Planansatz von 6.581.600 Euro ergeben. Somit entsteht ein Differenzbetrag von -12.400 Euro, welcher jedoch als unerheblich betrachtet werden kann.

 

Die Planung der Umsatzsteuer 2016 wurde auf Grundlage der Steuerschätzung aus November 2015 vorgenommen. Da seither keine neuen Erkenntnisse vorliegen, wird derzeit erwartet, dass der Planansatz für das Jahr 2016 erreicht wird.

 

Zu den Schlüsselzuweisungen liegt per heute noch kein endgültiger Grundbetrag 2016 vor. Somit ist auch für diese Position weiterhin vom Stand der Haushaltsplanungen auszugehen. Erfahrungsgemäß wird der endgültige Grundbetrag Anfang April mitgeteilt, so dass möglicherweise zur Finanzausschusssitzung am 19.04.2016 aktuellere Werte vorliegen. Der für die Haushaltsplanung angenommene Grundbetrag beläuft sich auf 934,70 Euro.

 

Für die Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis sind derzeit keine Abweichungen zu verzeichnen.

 

Im Bereich der Konzessionsabgaben für Strom und Gas liegt der Gemeinde Wiefelstede die endgültige Abrechnung des Jahres 2013 der EWE Netz GmbH vom 30.04.15 vor. Auf Basis dieser Abrechnung wurden gleichzeitig die Abschläge 2016 festgesetzt. Diese sind entsprechend in die Haushaltsplanung 2016 eingeflossen und haben derzeit unverändert Bestand.

 

Für die Kreisumlage sowie der Entschuldungsumlage wird weiterhin unverändert vom Stand der Haushaltsplanung ausgegangen. 

 

Fazit

Zum Ende des ersten Quartals 2016 sind keine gravierenden Abweichungen gegenüber der Haushaltsplanung zu verzeichnen. Für die stetig schwankende Gewerbesteuer bleibt abzuwarten, wie sich der Verlauf 2016 weiter entwickelt. In den Bereichen der Umsatzsteuer, den Schlüsselzuweisungen sowie den Konzessionsabgaben  liegen noch keine neuen Basisdaten vor, so dass auch für diese Erträge die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt. Im Bereich der Einkommenssteuer ist derzeit eventuell von einer leichten Verschlechterung auszugehen. Der Jahresverlauf bleibt jedoch abzuwarten. Sollten bereits neue Daten bis zur Finanzausschusssitzung vorliegen, würden diese in der Sitzung entsprechend vorgestellt werden.

     


Finanzierung:

./.     


Anlagen: