hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem
vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 144 „Wiefelstede - An der Bäke“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
BauGB.
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4
Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss hat der Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Fläche „An der Bäke“ in Wiefelstede
in seiner Sitzung am 15.02.2016 zugestimmt. Vorausgegangen war eine
ausführliche Beratung im Bau- und Umweltausschuss am 08.02.2016 (siehe Vorlage
B/0525/2016). Der Ausschuss hatte sich seinerzeit gegen die Variante 3 des
städtebaulichen Konzeptes entschieden und stattdessen die Errichtung einer
Seniorenwohnanlage im hinteren Bereich des Grundstücks vorgeschlagen.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann für dieses Bauleitplanverfahren das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden. Dieses Verfahren beinhaltet im Gegensatz zum Normalverfahren die Möglichkeit nur eines Verfahrensschrittes zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Angesichts einer voraussichtlich nur geringfügigen Betroffenheit wesentlicher öffentlicher und/oder privater Belange sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Der Flächennutzungsplan wäre gemäß § 13 a Abs. 2 Punkt 2 BauGB lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen. Aufgrund eines zu erwartenden öffentlichen Interesses an der Planung sollte in diesem Fall von der Möglichkeit des Verzichts auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung kein Gebrauch gemacht werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
wird in der Sitzung vorgestellt.
Zu
diesem TOP werden Frau Abel, NWP, sowie ein Vertreter der Fa. Athing &
Eilers Immobilien hinzugeladen.
Finanzierung:
Die
Planungskosten trägt der Vorhabenträger. Hierzu wurde bereits ein
städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen: